2.48.1 (mu11p): [Bildung eines Beamtenreferats im Reichsinnenministerium.]

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[Bildung eines Beamtenreferats im Reichsinnenministerium.]

Der Abgeordnete Remmers trug die Wünsche der Beamtenschaft vor, die im einzelnen in der anliegenden Zusammenstellung niedergelegt sind und darin gipfeln, das Beamtenreferat im Reichsministerium des Innern weiter auszubauen und es zu einer selbständigen Abteilung mit einem Unterstaatssekretär an der Spitze auszubilden1. Er betonte hierbei, daß es zu unhaltbaren Zuständen führe, wenn die Beamtenfragen in den verschiedenen Ministerien bearbeitet würden, auch würde es zweckmäßig sein, die gesamte Beamtengesetzgebung im Reich, in den Ländern und Gemeinden zu vereinheitlichen.

1

Der DBB hatte unter Bezugnahme auf die Verhandlungen der RReg. mit den Gewerkschaften nach Beendigung des Kapp-Putsches, in denen eine „Demokratisierung der Verwaltung“ und ein „freiheitliches Beamtenrecht“ gefordert worden war, erklärt, die Behandlung der Beamtenfrage sei eine politische Angelegenheit geworden, für die ein dem RIM untergeordnetes Spezialreferat erforderlich sei (Schreiben des DBB vom 8.4.20; R 43 I /990 , Bl. 3-12).

Der Reichskanzler erwiderte, daß es nicht möglich sei, heute alle angeschnittenen Fragen zu erledigen, insbesondere auch nicht, soweit sie zu der Zuständigkeit verschiedener Behörden gehörten. Er sei jedoch der Auffassung, daß die Stelle im Reichsministerium des Innern erweitert werden sollte. Das Kabinett habe zwar dazu noch keine Stellung genommen, jedoch zweifle er nicht, daß es sich mit dem Grundgedanken einverstanden erklären würde. Hierbei würde die Ausgestaltung im Einzelnen zu erwägen sein: Die Leitung muß aber einem Ministerialdirektor und nicht einem Unterstaatssekretär übertragen werden, weil grundsätzlich in jedem Ministerium nur ein Unterstaatssekretär als Vertreter des Ministers vorhanden und der Träger in der Leitung sachlicher Aufgaben nach dem Aufbau der neuen Besoldungsordnung immer der Ministerialdirektor sein sollte.

Der Reichsminister des Innern war der Auffassung, daß man hinsichtlich der Ausdehnung auf die Länder mit einer gewissen Vorsicht werde vorgehen müssen, weil diese den größten Wert darauf legten, daß das Reich sich nicht allzusehr in ihre Angelegenheiten einmische. Trotz dieser und anderer Schwierigkeiten sei er aber bereit, die erforderlichen Arbeiten sofort aufzunehmen und das weitere wegen des Ausbaus der Stelle zu veranlassen, wobei er betonte, daß es stets sein Bestreben gewesen sei, im Einvernehmen mit der gesamten Beamtenschaft zu handeln2.

2

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 62, P. 9.

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