2.99 (mu11p): Nr. 99 Staatssekretär Albert an den Reichsaußenminister, 14. Mai 1920

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Nr. 99
Staatssekretär Albert an den Reichsaußenminister, 14. Mai 1920

R 43 I /2717 , Bl. 181 f. Durchschrift

[Betrifft: Folgen einer fortdauernden Besetzung des Maingaues.]

Auf das Schreiben vom 11. Mai d. Js. […]1

1

StS v. Haniel hatte angefragt, ob der RK dem Vertreter des AA bei dem RKom. für die besetzten rheinischen Gebiete, Graf Bernstorff, Weisungen für ein Gespräch mit einem britischen Vertreter der Interalliierten Rheinlandkommission (IRKO) zu geben wünsche, und die Aufzeichnung über eine am 30. 4. erfolgte Unterredung beigefügt (R 43 I /2717 , Bl. 179 f.).

Der Herr Reichskanzler bittet, Graf Bernstorff anzuweisen, daß er auf die Frage Robertsons über die Folgen der fortdauernden Besetzung Frankfurts etwa folgendes erwidert2:

2

Major Piggot vom Intelligence Department (nicht Robertson, der brit. Deputierter bei der IRKO war) hatte gefragt: „Welche innerpolitische Wirkung würde das fernere Verbleiben der Franzosen in Frankfurt und im Maingau auslösen?“ Nach Bernstorffs Bericht hatte Piggot dazu ausgeführt, „man hätte den Eindruck, als würden die Franzosen nicht mehr aus Frankfurt herausgehen. Er schien wissen zu wollen, wie diese Tatsache auf die bevorstehenden Wahlen wirken würden. Ich habe ihn darauf hingewiesen, daß dieses Verhalten der Franzosen die Reaktion in Deutschland nur stärken würde; wenn man die jetzige Regierungskoalition gegenüber den Gefahren der Rechten und Linken schützen wolle, müsse man ihr moralisch und materiell Unterstützung zuteil werden lassen. Aus diesem Gesichtspunkt heraus würde das Verbleiben der Franzosen im Maingau, von dem er zugab, daß die Ruhraktion den Franzosen nur ein Vorwand zum Einmarsch gewesen sei, bei den Wahlen als Mißerfolg der Regierung gegen sie ausgebeutet werden“ (R 43 I /2717 , Bl. 180).

Die Koalitionsparteien, aus denen die Regierung besteht, haben die Unterdrückung des Völkerhasses auf ihre Fahne geschrieben und wenden besonders ihren Einfluß auf, den Haß gegen Frankreich nicht groß werden zu lassen. Zu diesem Zweck sorgen sie z. B. dafür, daß in den Schulen alles vermieden wird, den Haß gegen Frankreich zu entflammen. Sie halten dies für ein Mittel zur Verhinderung künftiger Kriege, das mindestens ebenso wichtig ist wie die Abrüstung. Das Bestreben der Regierung stößt natürlich auf Widerstände. Diese Widerstände werden durch die französische Besetzung des Maingaus außerordentlich gestärkt. Die Kreise, die der Regierung in ihren versöhnlichen Bestrebungen[250] nur zögernd folgten, fallen jetzt von ihr ab und wenden sich den reaktionären Parteien zu, die den Haß gegen die Entente pflegen. Die Regierung wird wegen ihrer versönlichen Haltung verspottet. Die Wahlen am 6. Juni werden diesen verhängnisvollen Einfluß zeigen. Die vernichtende Niederlage, die den reaktionären Parteien nach dem sie so unendlich blamierenden Kapp-Putsch schon sicher schien, ist durch die Besetzung Frankfurts mehr als zweifelhaft geworden. Sie nutzen die der Regierung durch die Besetzung Frankfurts zugefügte Demütigung geschickt aus. Nur ein sofortiger Rückzug der französischen Truppen kann ihnen diesen Wind aus den Segeln nehmen.

Zur Frage über das Verhalten der Reichsregierung bei künftigen Unruhen im Ruhrgebiet ist folgendes zu bemerken3:

3

Die Frage Piggots hatte gelautet: „Was gedenkt die Reichsregierung zu tun, wenn die Unruhen im Ruhrgebiet wieder aufflackern?“ Piggot hatte wegen der geringen Waffenablieferung mit neuen Unruhen gerechnet und die Lage als „ziemlich bedrohlich“ angesehen. „Ich stellte ihm die Gegenfrage,“ berichtete Bernstorff, „welche Schritte er uns denn empfehlen wolle, nachdem gerade Mr. Robertson das Vorgehen der Reichswehr zum Anlaß scharfer Angriffe auf uns genommen hätte.“ Piggot hatte darauf den Einsatz von Sicherheitspolizei anstelle der Reichswehr vorgeschlagen. Bernstorff hatte dann für das AA resumiert: „Vielleicht dürfte es sich empfehlen, beim Wiedereinsetzen der Unruhen eine Konferenz aller beteiligten deutschen Parteien einzuberufen und zu dieser Konferenz den englischen, amerikanischen und französischen Oberkommissar aufzufordern; würden die Verhandlungen quasi unter den Augen der Alliierten geführt, so ließe sich vielleicht verhindern, daß die Alliierten nachher das Vorgehen der deutschen Regierung zu Erpressungsmanövern ausnutzen“ (R 43 I /2717 , Bl. 180).

Die im Ruhrgebiet bestehenden Ausnahmevorschriften enthielten bisher eine Art militärischen Belagerungszustand, durch die ein General an die Spitze der Zivilverwaltung trat, allen Behörden Anweisungen erteilen konnte und so zugleich die Aufgaben der Polizei militärisch durch Verbindung der Polizeikräfte mit den Kräften seiner Truppen leitete4. Dieser Zustand ist durch eine jetzt erlassene Verordnung beseitigt und soll möglichst auch in künftigen Fällen nicht eingeführt werden5. Die Regierungsgewalt bleibt nach der neuen Verordnung bei den zivilen Behörden. Der Oberpräsident von Westfalen ist Regierungskommissar und seine Befugnisse sind gegenüber dem normalen Zustande nur dadurch erweitert worden, daß er in erleichtertem Verfahren Durchsuchungen, Zeitungsverbote und dergl. vornehmen und andere Anordnungen treffen kann. Gegen Unruhen schreitet er nötigenfalls mit polizeilichen Kräften ein. Die militärischen Stellen haben mit der Angelegenheit überhaupt nichts mehr zu tun, außer wenn sie vom Oberpräsidenten für bestimmte Aktionen ausdrücklich zu Hilfe gerufen werden sollten6. Dies soll aber nur geschehen, wenn die polizeilichen Kräfte nicht ausreichen und ist zur Zeit nicht in Aussicht genommen7.

4

VO vom 11.1.20 (RGBl., S. 41  f.).

5

VO vom 5.5.20 (RGBl., S. 887  ff.).

6

§ 3 der VO vom 5.5.20.

7

S. dazu Dok. Nr. 77, P. 3.

(N. d. H. StS.)

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