2.176.1 (mu21p): Lohnforderungen der Arbeiter der Reichsbahn.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 1 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

Lohnforderungen der Arbeiter der Reichsbahn1.

1

Die Eisenbahner-Gewerkschaften hatten den Tarifvertrag zum 31. 3. gekündigt und eine Lohnerhöhung von 6 Pfennig pro Stunde gefordert. Mit der Erklärung, daß dafür keine Mittel vorhanden seien, war diese Forderung von Generaldirektor Dorpmüller für die RB-Hauptverwaltung abgelehnt worden (Vermerk Plancks vom 15. 4.; R 43 I /2056 , Bl. 22). Da „aus einem etwaigen Lohnkampf der Eisenbahner dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenwirken in Deutschland außerordentlicher Schaden erwachsen würde“, hatten sich der ADGB, der DGB und der Gewerkschaftsring in einem gemeinsamen Schreiben an die RReg. mit der Bitte gewandt, sie solle „den Weg der Verständigung beschreiten“ (9. 4.; R 43 I /2056 , Bl. 20 f.).

Der Reichskanzler führte aus, daß es der Zweck der Chefbesprechung sei, eine einheitliche Haltung der Reichsregierung bezüglich der Lohnforderungen der Arbeiter der Reichsbahn, der Reichspost und der übrigen Reichsbetriebe herbeizuführen.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß man hinsichtlich der Arbeiter bei den Reichsbetrieben vielleicht hoffen könne, durch Ausgleich verschiedener Härten, also durch kleinere Aufbesserungen, zu einer Vertagung der eigentlichen Lohnforderungen, die sich auf eine Erhöhung des Stundenlohns um 10 Pfg. beliefen, zu gelangen. Die Kosten der Lohnerhöhung würden sich auf 1 Million pro Stundenpfennig belaufen. Es stehe allerdings zu dieser Frage noch eine Entschließung der Regierungsparteien bevor, die man nach Möglichkeit mit den Absichten der Reichsregierung in Einklang bringen müssen werde.

Der Reichskanzler betonte, daß der gegenwärtige Zeitpunkt für Lohnerhöhungen im größeren Umfange nicht geeignet sei. Andererseits sei die Stimmung in der Eisenbahnarbeiterschaft nach übereinstimmenden Nachrichten erregt.

Der Reichsverkehrsminister führte aus, daß er der Reichsbahngesellschaft eine Lohnerhöhung um mehr als 1–2 Pfg. pro Stunde nicht vorschlagen könne. Die Bilanz der Bahn sei zur Zeit ungünstig; die Kapitalbeschaffung mache große Schwierigkeiten. Die geforderte Lohnerhöhung von 6 Pfg. pro Stunde würde der Reichsbahn 81 Millionen kosten. Ohne Tariferhöhung sei diese Summe nicht aufzubringen. Die Reichsbahn bestreite, daß die Löhne der Eisenbahnarbeiter unter den entsprechenden Löhnen der Privatindustrie ständen, und auch daß die Beamten sich besser ständen als die entsprechenden Arbeiter mit etwa gleichen Funktionen. Sei ein Einvernehmen nicht zu erzielen, so empfehle die Generaldirektion der Reichsbahn, den Schlichter anzurufen.

Für die Arbeiter der Wasserbauverwaltung werde jede Lohnerhöhung eine Verkürzung der Bausaison mit sich bringen, da die Mittel begrenzt seien. Die Reichswasserstraßenverwaltung müsse bei einer Streckung der Gesamt-Bauzeit[568] schließlich daran denken, einzelne Aufträge an die Privatindustrie zu vergeben, die dann billiger arbeiten würde.

Der Reichsarbeitsminister betonte, daß er sich grundsätzlich aus den Verhandlungen bisher herausgehalten habe und dies auch noch weiter tun werde, da er letzten Endes als Schiedsrichter in Anspruch genommen werden könne. Die Stimmung in der Eisenbahnarbeiterschaft sei schlecht; Teilstreiks, vor allem solche der Güterbodenarbeiter, seien durchaus möglich, und es sei fraglich, ob die Gewerkschaften die Arbeiterschaft zurückhalten können würden. Eine Lohnerhöhung von 3–4 Pfg. pro Stunde (4 Pfg. nominell bei gleichzeitiger Kürzung der Familienzulage, so daß in Wirklichkeit die Erhöhung insgesamt 3 Pfg. betrage), könnte noch den Ausgleich schaffen. Die Anrufung des Schlichters sei sehr wenig empfehlenswert. Die Generaldirektion der Reichsbahn habe sich, ganz im Gegensatz zur Privatindustrie, in den letzten Jahren niemals zu einer gütlichen Einigung verstanden, und man müsse ihr nahelegen, das psychologische Moment in Zukunft stärker zu berücksichtigen.

Der Reichspostminister teilte mit, daß die Verhältnisse bei der Reichspost weniger gespannt seien. Ein Härteausgleich werde voraussichtlich genügen, um für die nächste Zeit einen Streik zu vermeiden. Er denke dabei an einen Ausgleich im Lohngebiet 1 (Waldenburg, Ostpreußen), der etwa 100 000 RM kosten würde und einen Ausgleich zwischen Lohngebiet 1 und 2, wofür etwa 500 000 RM benötigt würden. Nur im Falle einer Lohnerhöhung bei der Reichsbahn um 3 oder 4 Pfg. werde die Post natürlich nachgezogen werden.

Der Reichsverkehrsminister erklärte eine Lohnerhöhung von 3 Pfg., was also 40 Millionen RM ausmachen würde, für die Reichsbahn ohne Tariferhöhung als nicht tragbar.

Auch der Reichsminister der Finanzen erkannte an, daß die Reichsbahn hierdurch in finanzielle Schwierigkeiten kommen würde. Er befürworte, den Gewerkschaften dringend nahezulegen, ihre Lohnforderungen bis nach Abschluß der Pariser Reparationsverhandlungen zu vertagen.

Der Reichskanzler stellte als Ergebnis der Chefbesprechung fest, daß die Regierung zunächst sich nicht festlegen werde, jedenfalls aber die Gewerkschaften vor einem Streik warnen würde. Die Möglichkeit einer entscheidenden Einwirkung auf die Generalverwaltung der Reichsbahn besteht nicht.

Die Chefbesprechung wurde hierauf geschlossen.

Extras (Fußzeile):