2.71.4 (mu21p): 4. Zahl der Sachverständigen.

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4. Zahl der Sachverständigen.

Der Reichsfinanzminister erklärte, daß für die deutsche Regierung die Zahl von drei Sachverständigen wünschenswert sei, da sie sonst in der Auswahl der Personen zu sehr eingeengt werde. Gilbert hielt ein kleineres Gremium von insgesamt 14 Personen (Ernennung von zwei Sachverständigen durch die sieben Mächte) für zweckmäßiger. Jedes Mitglied könne ja bei den Verhandlungen sich der Unterstützung von Spezialsachverständigen bedienen.

Hinsichtlich der Personenfrage teilte Gilbert mit, daß eine Entscheidung über die Personen der amerikanischen Sachverständigen frühestens Ende Dezember zu erwarten sei. Die Ernennung von McGarrah gleichzeitig mit Owen Young sei unwahrscheinlich, da ersterer Präsident des Aufsichtsrats der Federal Reserve Bank von New York und letzterer dessen Vizepräsident sei7.

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v. Prittwitz hatte als mögliche amerikanische Experten genannt: Owen Young, „Thomas Nelson Perkins (1924 bis 1926 in Reparationskommission), Jeremias Smith (Financial Adviser in Ungarn 1924 bis 1926) und Henry Robinson (Daweskomitee)“ (Telegramm Nr. 563 vom 14. 11.; R 43 I /476 , Bl. 172-174).

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