2.61 (mu21p): Nr. 61 Sitzung der Unterausschüsse des Ausschusses der Länderkonferenz für Verfassungs- und Verwaltungsreform im Reichsministerium des Innern. 10. November 1928, 10 Uhr

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Nr. 61
Sitzung der Unterausschüsse des Ausschusses der Länderkonferenz für Verfassungs- und Verwaltungsreform im Reichsministerium des Innern. 10. November 1928, 10 Uhr1

1

Die Aufzeichnung stammt wahrscheinlich von ORegR Wienstein.

R 43 I /1879 , Bl. 233 f.

Die Unterausschüsse des Ausschusses der Länderkonferenz für Verfassungs- und Verwaltungsreform traten heute, den 10. November, vormittags 10 Uhr, im Reichsministerium des Innern unter dem Vorsitz des Reichsministers des Innern zu ihrer konstituierenden Sitzung und zur Festsetzung des Arbeitsprogramms zusammen. An der Sitzung nahmen u. a. teil die in der Anlage2 aufgeführten Mitglieder der beiden Unterausschüsse mit Ausnahme der Reichsminister Dr. Hilferding und Dr. Schätzel.

2

Die Anlage wurde nicht ermittelt; wahrscheinlich ist sie nicht angefertigt worden. An dieser Stelle des Textes wird durch eine rote Markierung auf eine frühere Aufstellung der Mitglieder der Unterausschüsse verwiesen (zum Protokollauszug von P. 1 der Ministerbesprechung vom 7. 11.). Danach gehörten dem ersten Unterausschuß an die Minister Curtius, v. Guérard, Koch-Weser; Professor Triepel, StS z. D. Busch, MinDir. Brecht (zur Unterstützung: MinR Simons), MinPräs. Held (Stellvertreter: StM Stützel, Referent MinR Sommer), StPräs. Bolz (Stellvertreter: KultusM Bazille), Bürgermeister Petersen, MinPräs. Deist (Stellvertreter: StM Weber, Gesandter Boden). Zum zweiten Unterausschuß gehörten die Minister Hilferding, Koch-Weser, Schätzel; Brüning, MinDir. Brecht (Stellvertreter: MinR Simons), MinPräs. Held (gleiche Stellvertreter wie oben), StPräs. Remmele, StM Paulssen, MinPräs. Schröder (R 43 I /1879 , Bl. 161).

Es wurde Übereinstimmung über folgende Punkte erzielt:

I. Das Reichsministerium des Innern ist das Bureau (Geschäftsstelle) der genannten beiden Unterausschüsse.

[217] II. Über folgende Fragen sind Berichte zu erstatten, für die auch gleichzeitig Berichterstatter eingesetzt werden3:

3

Zu den folgenden Themen lagen Anträge vor von Koch-Weser, Severing und Held (Anlagen zu dieser Niederschrift; R 43 I /1879 , Bl. 237-238). Koch-Weser nannte die Themen: „I. Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Reich und Ländern a) reichseigene Verwaltung, b) auftragsweise Verwaltung des Reiches durch die Länder, c) Eigenverwaltung durch die Länder. 4 Referenten. – II. Finanzielle Auseinandersetzung zwischen Reich und Ländern. – III. Organisation der Länder (Landtage, Landesspitze, Regierungen) unter besonderer Rücksicht auf das Verhältnis zwischen Preußen und dem Reich und Einfluß der Länder auf das Reich (RR). – IV. Glieder der Länder.“ Der Antrag Severings lautete: „1. Abgrenzung der gesetzgeberischen und Verwaltungszuständigkeiten des Reichs unter Berücksichtigung sowohl der reichseigenen Verwaltung, als auch der auftragsweisen Wahrnehmung von Reichsaufgaben durch die Länder (Einrichtung der Auftragsverwaltung, ihre Einführung, Vorschläge für ihre Verwendung). Referenten: Koch-Weser, Held. – 2. Abgrenzung der gesetzgeberischen Verwaltungszuständigkeiten der Länder, und zwar unter Berücksichtigung der landeseigenen Angelegenheiten und der im Auftrag des Reichs zu führenden Auftragsangelegenheiten (Einrichtung der Auftragsverwaltung, ihre Einführung, Vorschläge für ihre Verwendung). Referenten: Remmele, Horion. – 3. Organisation der Länder (Landtage, Landesspitze, Regierungen) unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Reich und Preußen (Regierungen, RT, LT, RR, StaatsR). Referenten für die Frage der Landesorganisation: Brecht, Poetzsch-Heffter; für die Fragen der Reichsorganisation: Bolz, Petersen.“ MinPräs. Held schlug vor, ohne Referenten zu benennen: „1. Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen dem Reich und den Ländern auf dem Gebiet der Gesetzgebung und der Verteilung. 2. Aufbringung und Verteilung der Mittel zwischen Reich und Ländern. – 3. Einfluß der Länder auf das Reich. – 4. Einfluß des Reichs auf die Länder. – 5. Organisation der Länder.“

a) Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Reich und Ländern.

Im Zusammenhange damit sind zu erörtern die Fragen der reichseigenen Verwaltung,

der auftragsweisen Verwaltung von Reichsaufgaben durch die Länder,

der Eigenverwaltung der Länder einschließlich der Verwaltung kraft eigenen Rechts.

Als Berichterstatter für diese Fragen (Thema a) werden der Reichsminister Koch-Weser, Ministerpräsident Dr. Held (Bayern), Staatspräsident Dr. Remmele und Ministerialdirektor Dr. Brecht (letzterer in Zusammenarbeit mit dem Landeshauptmann Dr. Horion) bestellt.

b) Finanzielle Auseinandersetzung zwischen Reich und Ländern.

Als Berichterstatter für dieses Thema (b) werden Dr. Brüning M.d.R., Reichsminister a. D. Dr. Hamm und Professor Dr. Nawiasky bestellt.

c) Organisation der Länder (Landtage, Landes-Spitze, Regierungen) unter besonderer Rücksicht auf das Verhältnis zwischen Preußen und dem Reich und Einfluß der Länder auf das Reich (Reichsrat).

Als Berichterstatter für dieses Thema (c) wurden die Ministerialdirektoren Dr. Brecht, Dr. Poetzsch-Heffter, Staatspräsident Dr. Bolz, Bürgermeister Dr. Petersen bestellt.

d) Gliederung des Reichs.

Als Berichterstatter für dieses Thema (d) wurden Reichsminister von Guérard, Ministerialdirektor Dr. Brecht und Staatspräsident Dr. Adelung bestellt.

III. Der erste Unterausschuß für Gliederung des Reichs soll vorläufig seine Arbeiten noch nicht beginnen, weil erst nach einem gewissen Fortschritt der Arbeiten des zweiten Unterausschusses (für Zuständigkeit und Organisation[218] der Länder) auch ein gedeihliches Arbeiten des ersten Unterausschusses zu erwarten ist. Die Berichterstatter für Thema d) Gliederung des Reichs sind jedoch schon fürsorglich bestellt worden.

IV. Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Held zieht seinen aus der Anlage ersichtlichen Antrag zurück4, nachdem der Reichsminister des Innern in Übereinstimmung mit dem Reichsminister der Justiz erklärt hatte, es liege nicht in der Absicht der Reichsregierung, jetzt große organisatorische Änderungen vorzunehmen.

4

Der Antrag lautete: „Der Unterausschuß beschließt: Die RReg. wird gebeten, alle Maßnahmen gesetzgeberischer oder sonstiger Art zu unterlassen, die der Lösung der der Länderkonferenz übertragenen Verfassungsprobleme vorgreifen“ (Anlage zu dieser Niederschrift; R 43 I /1879 , Bl. 238b).

Ministerpräsident Dr. Held (Bayern) war zu diesem Antrag nach seiner Erklärung durch die angebliche Absicht der Reichsregierung bestimmt worden, demnächst Arbeitsschutzgerichte als Reichsbehörden einzuführen5.

5

Vgl. den Schriftwechsel hierüber zwischen Held und dem RK, Dok. Nr. 56, 58 und 62.

V. Die beiden Unterausschüsse werden voraussichtlich im ersten Drittel des Monats Januar 1929 erneut zusammentreten6.

6

Anfang Januar war mit einer Sitzung der Unterausschüsse nicht zu rechnen, da nur der Bericht Remmeles vorlag und die Berichte von Brecht und Poetzsch-Heffter erst erwartet wurden (Vermerk Wiensteins über eine Mitteilung Zweigerts am 8.1.29; R 43 I /1879 , Bl. 243).

Wenn auch der erste Unterausschuß für Gliederung des Reichs voraussichtlich zunächst noch keine praktische Arbeit wird leisten können, so ist doch die Teilnahme seiner Mitglieder an den Sitzungen des zweiten Unterausschusses zweckmäßig.

[Das RIMin. soll eine Pressenotiz über diese Sitzung herausgeben und eine ausführliche Niederschrift anfertigen7.]

7

Sie wurden in R 43 I nicht ermittelt.

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