2.104 (sch1p): Nr. 98 Der Reichskolonialminister an den Reichsministerpräsidenten. Versailles, 2. Juni 1919

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[415] Nr. 98
Der Reichskolonialminister an den Reichsministerpräsidenten. Versailles, 2. Juni 1919

R 43 I /4 , Bl. 47 Telegrammabschrift

[Betrifft: Besprechung mit der deutschen Friedensdelegation]1

1

Die Reise des RKolonialM Bell nach Versailles fand im Auftrag des RKab. statt; es ging um die Frage der Intervention der neutralen Staaten, in der das RKab. und die Friedensdelegation unterschiedliche Auffassungen vertraten (s. Dok. Nr. 94, P. 3).

Im Einverständnis mit Gesamtdelegation und auf ausdrücklichen Wunsch des auswärtigen Ministers mitteile ich nachstehendes:

Habe in eingehenden vormittags und nachmittags fortgesetzten Verhandlungen mit hiesigen Delegierten2 folgende Fragen erörtert:

2

Über diese Verhandlungen liegt ein vom Gesandten v. Haniel niedergelegtes Protokoll vor; demzufolge nahmen neben dem Protokollführer an den Verhandlungen teil: der RAM, Leinert, Schücking, Melchior, Bell und MinDir. Simons. Die Sitzung begann um 12 Uhr 15 und wurde um 14 Uhr 40 fortgesetzt (PA, Dt. Friedensdelegation Versailles, Pol 2 a).

1. Interventionsgesuch an Neutrale3. Es wurde festgestellt, daß sowohl Kabinett wie Delegation keinen sofortigen Schritt von deutscher Seite bei Neutralen für tunlich halten, wohl aber von Notwendigkeit überzeugt sind, alles zu tun, um fruchtbare Folgen etwaigen Bruches zu mildern, auch wenn unmittelbarer Erfolg ergriffener Maßnahmen kaum zu erwarten. Andererseits muß bei gefährlicher Lage Deutschlands jeder Schritt, der leicht bedenkliche Folgen nach sich ziehen könnte, vermieden werden. In diesem Sinne erklärte sich Außenminister mit Zustimmung Delegation bereit:

3

Siehe Dok. Nr. 90, P. 6; Dok. Nr. 91, P. 3; Dok. Nr. 94, P. 3. Dem Protokoll der Sitzung der Delegation mit Bell zufolge (s. Anm. 2) hatte Bell dargelegt, „daß das Kabinett sich zu Gunsten einer Démarche bei den Neutralen, selbst wenn sie aussichtslos sei, schon wegen der Einwirkung auf die Arbeiter ausgesprochen habe. Jedoch handele es sich zunächst nur um vorbereitende Schritte. Auch sei kein bestimmter Zeitpunkt für diese Démarche festgelegt worden. Überhaupt sei die Angelegenheit nicht detailliert vom Kabinett festgelegt worden; seine Vorschläge beruhten vielmehr auf Vorbesprechungen, an denen das erstemal außer ihm MinPräs. Scheidemann, RM Erzberger und UStS Albert, das zweitemal RM David und UStS Albert teilgenommen hätten. Dabei habe sich allerdings herausgestellt, daß keine genügende Einigkeit zu erzielen war, um die Vorschläge schriftlich zu fixieren. Man sei jedoch der Ansicht gewesen, daß die betreffenden Schritte rechtzeitig vorbereitet werden müßten, da im Falle eines Ultimatums uns voraussichtlich nur wenige Tage zum Handeln gelassen würden. Selbstverständlich müßten die Vorbereitungen geheim gehalten werden. Offenbar bestehe zwischen Kabinett und Delegation über das Ziel keine Meinungsverschiedenheit, höchstens über den Zeitpunkt und die Mittel.“

a) sogleich durch deutsche Gesandte in neutralen Hauptstädten gesamten Schriftwechsel betreffend Friedensverhandlungen ohne Kritik, aber mit Hinweis auf internationale Bedeutung, auch für Verhältnis zwischen Deutschland und Neutralen, letzteren mitteilen zu lassen, damit diese Stellungnahme vorbereiten können;

b) deutsche Gesandte durch vertrauliche Privatbriefe anzuweisen, daß sie im Falle feindlichen Ultimatums unverzüglich neutrale Regierungen um Einwirkung auf Gegner ersuchen, sofern nicht nach ihrer Beurteilung Sachlage solcher Schritt Interessen Deutschlands zuwiderlaufe. Daß sie ferner ihre Auffassung[416] über Möglichkeit und Wirksamkeit Interventionsersuchens schon jetzt Außenminister melden.

Besprechung Angelegenheit mit den Gesandten neutraler Staaten in Berlin lehnte Außenminister kategorisch ab. Einzig zuverlässiger Gesandter sei Baron Gevers4, dessen Stellung wegen Deutschfreundlichkeit im eigenen Lande zu erschüttert sei, als daß er entsprechende Vermittlung übernehmen könnte.

4

Der niederländische Gesandte in Berlin.

2. In Schuldfrage5 sagte Delegation als selbstverständlich zu, daß jede weitere Aktion hier vorher mit Kabinett erörtert werden würde. Übergabe Gutachtens mußte ohne solche Erörterung erfolgen, damit nicht Einlassungsfrist versäumt wurde. Gutachten ist übrigens so abgefaßt, daß Bedenken Kabinetts gegenstandslos erscheinen, wovon sich Kabinett inzwischen überzeugt haben wird.

5

Siehe Dok. Nr. 88, P. 5.

3. Wegen verfrühter Veröffentlichung deutscher Gegenvorschläge in Berlin und unerwartet später Übergabe Gegenvorschläge in Versailles6 ergab Aussprache Übereinstimmung, daß bedauerlicher Vorfall auf Nichtbeförderung Telegramm Delegation in Berlin zurückzuführen, eine weitere Folgerung also im Verhältnis zwischen Kabinett und Delegation daraus nicht zu ziehen sei.

6

Siehe Dok. Nr. 89, P. 5.

4. Ich habe der Delegation mit aller Entschiedenheit erklärt, daß von einer Absicht des Kabinetts oder einzelner Kabinettsmitglieder, unter allen Umständen zu unterzeichnen, nicht die Rede sein könne und gebeten, allen derartigen Gerüchten nachdrücklich entgegenzutreten7; war mit Delegierten darin einverstanden, daß jetzt nicht Frage Zeichnens oder Nichtzeichnens, sondern Frage Verhandelns oder Nichtverhandelns auf Tagesordnung stehe, daß in dieser Frage von deutscher Seite Entschließung Gegner abgewartet werden müsse und dann erst endgültig Stellung genommen werden könne.

7

Dem in Anm. 2 erwähnten Protokoll zufolge besprach Bell „Zeitungsnachrichten, wonach in der Unterzeichnungsfrage die Delegation in einem Gegensatz zu dem ‚schwachen‘ Kabinett stehe; er hebt hervor, daß der einzige Beschluß, den das Kabinett in dieser Frage gefaßt habe, nur vor der Rede des MinPräs. Scheidemann bezüglich der Ausdrücke ‚unannehmbar, usw.‘ [s. Dok. Nr. 70, P. 4] erfolgt sei. Im übrigen habe das Kabinett zu der Frage der Zeichnung oder Nichtunterzeichnung bisher keinerlei Stellung genommen, ebenso wie die Delegation beabsichtige es vielmehr, sich die Freiheit seiner Entschließungen vorzubehalten, indem es die weitere Entwicklung abwarte. Erst wenn die Antwort der Gegner auf unsere Noten und Denkschrift eingetroffen sei, werde das Kabinett im Einvernehmen mit der Delegation an die Frage der Zeichnung oder Nichtunterzeichnung herantreten. Der beste Beweis dafür, daß das Kabinett in dieser Richtung noch keinerlei Beschluß gefaßt habe, sei die Tatsache, daß für diesen Dienstag eine ausführliche Besprechung über die Folgen der Annahme oder Ablehnung der Friedensbedingungen angesetzt sei [s. Dok. Nr. 99]. Natürlich könne diese Beratung nur den Charakter einer Vorbesprechung haben. Eine Entscheidung könne erst erfolgen, wenn wir etwa ein Ultimatum erhielten. Graf Brockdorff-Rantzau betonte, daß diese Auffassung des Kabinetts in jeder Beziehung der Stellung der Delegation entspräche.“

Aussprache fand im Geiste größter Offenheit, vollen Vertrauens und sachlicher Übereinstimmung statt. Beabsichtige, falls ich nicht drahtlich anderweitige Wünsche Kabinetts erfahre, Mittwoch [den 4. Juni] abend Rückreise.

gez.: chiffriert: Bell

offen: Brockdorff-Rantzau

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