2.112.1 (str1p): Wiederaufnahme des Dienstes im besetzten Gebiet durch die Eisenbahner.

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Wiederaufnahme des Dienstes im besetzten Gebiet durch die Eisenbahner.

Der Reichskanzler verlas die Pressemeldung der Havas über die Bedingungen der Regie für die Wiederaufnahme der Eisenbahner2.

2

S. dazu Anm. 7 zu Dok. Nr. 97; vgl. ferner Anm. 3 zu Dok. Nr. 115.

Der Reichsverkehrsminister schlug vor, die Entscheidung bis morgen Mittag 12 Uhr zu vertagen. Er habe in Köln, Essen und Ludwigshafen Ermittlungen anstellen lassen und erwarte deren Ergebnis3.

3

Einzelheiten konnten nicht ermittelt werden.

Das Kabinett faßte dann folgenden Beschluß:

1.

Für diejenigen, welche die verlangte Dienstverpflichtung übernehmen, wird unter Berücksichtigung ihrer Zwangslage und der ihnen angedrohten Gewalt keinerlei Nachteil entstehen, sobald die Bahnen wieder in deutschen Besitz übergehen.

2.

[484]Für diejenigen, welche die verlangte Dienstverpflichtung nicht übernehmen wird, falls sie ausgewiesen werden, nach Kräften gesorgt werden.

Gleichzeitig wurde beschlossen, daß der Herr Reichsverkehrsminister die Deputation der Eisenbahner empfangen und informieren solle4. Der Beschluß des Kabinetts soll amtlich nicht veröffentlicht werden5.

4

In R 43 I nicht ermittelt.

5

Zur weiteren Entwicklung s. Dok. Nr. 115 u. 125.

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