2.97.3 (str1p): c) Fall Küstrin.

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c) Fall Küstrin.

Der Reichswehrminister berichtet über die Vorgänge in Küstrin31. Eine große Anzahl junger Leute sei nach Küstrin gekommen, angeblich um sich den Militärbehörden zu stellen, da Gerüchte verbreitet seien, Krieg mit Frankreich stehe bevor. Ein entlassener Reichswehroffizier, Major Buchrucker habe sich die Situation zunutze gemacht32, bereits vorher sei ein Haftbefehl gegen diesen Major Buchrucker ergangen, der jedoch nicht ausgeführt werden konnte, da sich Major Buchrucker verborgen gehalten habe33. Major Buchrucker sei plötzlich[426] mit einem Stoßtrupp in dem Arbeitszimmer des Kommandanten von Küstrin34 erschienen und habe diesen für verhaftet erklärt. Der Kommandant sei jedoch durch eigene Leute kurz darauf wieder befreit worden. Der Kommandant habe sich unverzüglich mit dem eine halbe Stunde entfernt liegenden Pionierbataillon in Küstrin in Verbindung gesetzt. Man habe die Aufrührer, deren Zahl nicht genau feststehe, in dem Hof eines Zeughauses militärisch eingeschlossen. Reichswehrverstärkungen aus Frankfurt a./Oder seien sofort in Marsch gesetzt worden. Die gegenwärtige Lage sei die, daß die Aufrührer von der Außenwelt völlig abgeschlossen seien, und daß ihre Entwaffnung nunmehr vollzogen werden könne. Die Ausnahmegerichte müßten alsdann in Tätigkeit treten.

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Zu den Vorgängen in Küstrin s. F. C. Carsten, Reichswehr und Politik, S. 184; H. J. Gordon, Reichswehr, S. 230 f.; Th. Vogelsang, Reichswehr, Staat und NSDAP, S. 34 ff.; Buchrucker, Im Schatten Seeckts, S. 47 ff.; Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 303. Vgl. die Ausführungen Stresemanns im RT am 6.10.23 (RT-Bd. 361, S. 11940 ). In einem Bericht des RWeMin. über die „innere Lage“ vom 1.10.23 hieß es über die Vorgänge im Wehrkreis III: „Rechtsradikale und kommunistische Haufen versuchten heute früh, Küstrin zu überrumpeln und sind in die militärisch nicht belegte Altstadt eingedrungen. Der Kommandant von Küstrin hat ihren Führer festgenommen. Die Garnison, der Verstärkungen aus den benachbarten Reichswehrgarnisonen zugeführt werden, hat Auftrag, die Ordnung unter rücksichtslosem Einsatz aller Mittel vollkommen wiederherzustellen.“ Ein Zustrom junger Leute, die sich der Reichswehr zur Verfügung stellen wollten, sei in Döberitz festgestellt worden; sie seien aber abgewiesen worden (R 43 I /2703 , Bl. 205). Über diese Ereignisse heißt es im Tagebuch des Seeckt-Adjutanten v. Selchow: „Seit Tagen sprach man bereits von den Putschabsichten eines Majors Buchrucker in Berlin, der die Regierung zu stürzen beabsichtigt. Mit ihm zusammen arbeiten eine Menge hochtüchtiger Männer, die aber Abenteurer sind, keine Unterordnung kennen und von Ehrgeiz getrieben mit Gewalt gegen den Staat vorgehen. – Unter ihnen ist auch der berühmte Schulz. – Trotz Haftbefehl wurde man seiner noch nicht habhaft. Küstrin wurde mit Waffengewalt von ihm besetzt. Die Garnisonen Berlin, Potsdam, Spandau werden konfiniert. Die Aktion gegen Kütsrin leitet Oberst v. Esebeck. Im Anmarsch auf Küstrin die Garnisonen Frankfurt a. d. O., Schwedt, Fürstenwalde, Züllichau. – In Küstrin ist die Lage nach Meldung des Kommandanten Oberst v. [!] Gudovius folgende: Meuterer ziehen sich zurück, Pionier Batl. in Hand seines Führers, zum Schießen noch nicht gekommen. Buchrucker vom Kommandanten persönlich verhaftet“ (1.10.23; BA-MA: NL v. Rabenau  11, Bl. 14).

32

Vgl. demgegenüber auch die Angaben in Anhang Nr. 1.

33

S. hierzu auch die Darstellung in: „Die Kabinette Luther I/II“, Dok. Nr. 303. – Nach einem Bericht, den der RKom. für die Überwachung der öffentlichen Ordnung am 4.10.23 übermittelte, hatte Buchrucker in einer Unterredung mit Vertretern der Deutsch-Völkischen bereits am 18.9.23 zum Losschlagen aufgerufen. Er sei von Seeckt betrogen worden, der ihm verschiedene Zusagen gemacht, aber nicht eingehalten habe. Gemeint sei die Entlassung von Angehörigen der Schwarzen Reichswehr gewesen. Eine Fühlungnahme mit dem Pommerschen Landbund habe „keine Gegenliebe“ finden lassen. Nach Äußerungen von Gräfes habe Stinnes den Anstoß zum Losschlagen gegeben, „um die nationale Bewegung zu diskreditieren“ (R 43 I /2703 , Bl. 207–208). Vgl. O.-E. Schüddekopf, Herr und Republik, S. 177 f. Am folgenden Tag notierte Oberleutnant v. Selchow „Der beabsichtigte Buchruckerputsch ist niedergeschlagen. Bei einer Schießerei gab es einen Toten und einige Verletzte. Die anmarschierenden Truppen sind wieder abgedreht. Die Anführer gaben sich gefangen. 13 Rädelsführer hat man festgenommen. Die Leute dieser Geheimorganisation sind bestes Menschenmaterial, junge Förster, Inspektoren, Studenten aus Berlin und Eberswalde. Alles begeistert nationale Leute, nur falsch geführt. – Seeckt dauert [!] die Sache sehr, er verkennt nicht den nationalen Schwung der Leute, aber wo kommen wir hin, wenn jeder sich berufen fühlt zu regieren? – Daß der Putsch ernst war und nur durch blitzschnelles Handeln von Seiten Seeckts niedergeschlagen worden ist, ersieht man daraus, daß heute Nacht erst einzelne Leute, dann ganze Trupps nach Döberitz zum Lagerkommandanten kamen, um in die R.Wehr eingestellt zu werden. Der Kommandant stellte alle seelenruhig ein, gleichzeitig aber kamen 2 Schwadronen aus Potsdam, die auch diesem Spuk ein Ende machten. – Ebenso versuchten junge Leute, in die Moabiter Kaserne einzudringen und die Wachtruppe zu überrumpeln. Auch das mißlang. – Ist ein Zusammenhang zwischen Bayern und Berlin?“ (2.10.23; BA-MA: NL v. Rabenau  11, Bl. 14).

34

Oberst Gudovius.

Der Reichsminister der Justiz berichtet, daß ein Ausnahmegericht in Cottbus zu diesem Zwecke eingerichtet werde. Die entsprechende Verordnung des Herrn Reichspräsidenten würde unverzüglich erlassen35.

35

14 Angehörige der Schwarzen Reichswehr, unter ihnen Buchrucker, wurden vor ein Sondergericht gestellt. Das Urteil fiel am 27.10.23: Neben 5 Freisprüchen wurden Strafen zwischen drei Monaten Gefängnis und zehn Jahren Festungshaft und 100 Mrd. M Geldstrafe (für Buchrucker) verhängt (Eilnachricht der Presseabteilung, 27.10.23; R 43 I /2713 , Bl. 95).

Der Reichswehrminister bemerkt auf eine Frage, welcher Art die Aufrührer gewesen seien, daß sie hauptsächlich dem Arbeiterstande angehörten36.

36

Tatsächlich hat es sich um Angehörige der „Schwarzen Reichswehr“ gehandelt, die z. T. als Landarbeiter in Pommern und Mecklenburg zusammengehalten worden waren. Geßler hat darüber in einer Denkschrift aus dem Jahr 1926 berichtet (Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 303). Vgl. auch Dok. Nr. 108.

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