1.103.1 (str2p): a) Landabgabe in Bayern.

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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a) Landabgabe in Bayern.

Der Reichskanzler eröffnete die Sitzung.

Der Reichsminister Finanzen berichtete über die Steuerlage in Bayern. Der Generalstaatskommissar v. Kahr habe an die Landesfinanzämter in Bayern das Ersuchen gerichtet, die zum 1. November fällige Landabgabe nicht einzuziehen1. Gleichzeitig habe die Bauernkammer den Steuerstreik erklärt2. Er, der Reichsminister der Finanzen, habe den Staatssekretär Zapf nach München entsandt, der nach befriedigenden Besprechungen mit den Präsidenten der Finanzämter und Verhandlungen mit der Bauernkammer festgestellt habe, daß die Streikparole nur zurückgenommen werde, falls der Umrechnungskurs nach dem 1. November bis zum 8. November zugelassen werde. Er halte ein solches Zugeständnis mit Rücksicht auf das übrige Reich für äußerst bedenklich, andererseits sei bei glatter Ablehnung die Folge, daß überhaupt keine Steuern in Bayern eingehen würden.

1

Bereits am 3.10.23 hatte MinPräs. von Knilling dem RK ein Telegramm mit dem Ersuchen gesandt, wegen der Gefahren für die Existenz der Steuerpflichtigen und für Ruhe und Ordnung von Steuererhebungen aus der Landabgabe und der Betriebssteuer bis zu einer Revision der Steuergesetzgebung abzusehen (R 43 I /2218 , Bl. 121). Demgegenüber hatte RFM Luther am 6.10.23 auf den Erlaß vom 29.9.23 über die Berücksichtigung leistungsschwacher Steuerpflichtiger verweisen lassen. Eine endgültige Entscheidung über die Steuerverteilung zwischen Reich und Ländern müsse dem neugebildeten Kabinett überlassen bleiben (R 43 I /2219 , Bl. 138). Vgl. auch Dok. Nr. 48.

2

In einer von Stresemann als „streng vertraulich“ gekennzeichneten undatierten Aufzeichnung „zur Lage und Stimmung in Bayern“, die wahrscheinlich von Victor Naumann stammt und die MinR Kiep am 14.10.23 „z. d. A.“ geschrieben hat, war ausgeführt worden, Bayern werde zunächst auf steuerlichem Gebiet gegen das Reich vorgehen und dessen Ohnmacht zeigen. „Die ersten Steuern sind auch von den landwirtschaftlichen Kreisen bezahlt. Die weiteren werden es nicht mehr werden, wenn nicht grundsätzliche Änderungen […] von der Reichsregierung vorgenommen werden. Die auszugebende Parole lautet: ‚Zur Rettung des Vaterlandes sind wir zu allen Opfern bereit, auch willens, das Letzte herzugeben. Dieser Regierung in Berlin geben wir unser gutes bayerisches Geld aber nicht, und dies vollends nicht, da wir nicht überzeugt sind, daß dieses Geld nicht letzten Endes den Franzosen in die Tasche fließt.‘ Die Vorbereitungen für eine Steuersabotage größten Stils sind getroffen und die hieraus sich ergebenden Gefahren eminent“ (R 43 I /2218 , Bl. 180–182).

Der Reichskanzler stellte in Übereinstimmung mit dem Reichsarbeits- und Reichsernährungsminister fest, daß eine differenzierte Behandlung des bayerischen Grundbesitzes bei der Einziehung der Landabgabe nicht in Frage kommen könne.

Der Staatssekretär Zapf berichtete über seine Eindrücke aus Bayern.

[956] Der Reichsminister der Finanzen schlug vor, allgemein für das Reich zuzulassen, daß bis zum 8. November nach dem am 1. November maßgebenden Umrechnungskurs gezahlt werden dürfe, und die Landesfinanzämter zu ermächtigen, Mehrzahlungen zurückzuerstatten.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Ministerium dem Vorschlage zustimme, jedoch mit der Maßgabe, daß die fragliche Weisung im internen Geschäftsverkehr ergehe und möglichst nicht veröffentlicht werde3.

3

Die Frankfurter Zeitung, Nr. 830 v. 8.11.23, meldete unter der Überschrift: „Die Bayerischen Landwirte und die Steuern“: „Der Steuerstreik der bayerischen Landwirte ist durch ein Entgegenkommen des Reichsfinanzministeriums bereits zu Ende. Das Reichsfinanzministerium hat für die Zahlungen vom 1.–8. Nov. einen Umrechnungssatz von 17 Milliarden für eine Goldmark zugelassen und jetzt benutzen die Landwirte nach der ‚Staatszeitung‘ diese Vergünstigung, um die noch fälligen zwei Monatsraten der Landabgabe jetzt schon im voraus einzuzahlen.“

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