1.115 (str2p): Nr. 229 Vermerk Ministerialrats Kiep über den Stand der Verhandlungen zwischen Sechserkommission und Micum. 8. November 1923

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Nr. 229
Vermerk Ministerialrats Kiep über den Stand der Verhandlungen zwischen Sechserkommission und Micum. 8. November 1923

R 43 I /453 , Bl. 2031

1

Dieser Vermerk sollte dem RK „sofort“ vorgelegt werden.

[Das] Reichsfinanzministerium übersendet anliegend Durchdruck des Vertragsentwurfes,[993] den General Degoutte der Sechserkommission vorgelegt hat2. Vorläufige Inhaltsangabe anliegend3; Übersetzung in Vorbereitung4.

2

Die Durchschrift des Vertragsentwurfs, „der zwischen der Sechserkommission und der Micum vorläufig vereinbart ist“, war der Rkei am Vortage zugesandt worden (R 43 I /453 , Bl. 190–202 a).

3

Eine Inhaltsangabe der Rkei in der Anlage zu diesem Dokument. Eine ausführliche weitere Inhaltsangabe des RFMin. in R 43 I /453 , Bl. 206–209.

4

Die Übersetzung des Abkommens mit 20 Punkten und der Anlage II in R 43 I /453 , Bl. 221–226.

Im übrigen teilt M[inisterial]R[at] Jaffé folgendes mit:

Herr Vögler hat den Entwurf gestern dem Reichsfinanzminister übergeben und gemeinsam mit Herrn Stinnes im Finanzministerium durchgesprochen. Er hat alsdann mit Zechenvertretungen in Berlin gesprochen und ist gestern abend nach Dortmund gefahren, um dort einer heute tagenden großen Zechenversammlung Bericht zu erstatten. Am Montag [12. 11.] soll die endgültige Stellungnahme der Zechen zum Vertragsentwurf festgestellt und alsdann die Verhandlungen mit der „Micum“ wieder aufgenommen werden5.

5

Vgl. hierzu die Ereignisse aus Sicht des Bergbau-Vereins bei H. Spethmann, 12 Jahre Ruhrbergbau III, S. 224 ff.

Herr V. hat den Eindruck, daß den Franzosen am Abschluß des Vertrages außerordentlich gelegen ist und daß sie anfangen, mit Rücksicht auf die Zuspitzung der Lage6 nervös zu werden. Es sei daher vielleicht möglich, noch Konzessionen zu erlangen, z. B. indem man die Wiederaufnahme der Verhandlungen bis Mittwoch [15. 11.] hinausziehe. Minister Luther hat demgegenüber auf die dringende Notwendigkeit, wegen der ungeheuren Kosten der Erwerbslosenfürsorge möglichst sofort zum Abschluß zu kommen, hingewiesen7.

6

Ein Bruch in den Verhandlungen hatte nach der Berichterstattung des Gesandten Ritters gedroht, da die Franzosen erklärt hatten, sie würden mit Sanktionen gegen Werke und Besitzer vorgehen, wenn die Industriellen ihre Verpflichtungen nicht einhalten würden. Der entsprechende Artikel sei gestrichen worden, da er für unannehmbar erklärt worden sei. Vögler hatte Ritter gesagt, den Franzosen liege an einem baldigen Abschluß der Verhandlungen. Die Micum trete für die Einbeziehung Italiens in die Micum bei Erhöhung der Lieferungsquote ein. Diese Ansicht teile auch Vögler, um derart ein belgisch-italienisches Gegengewicht gegen die frz. Interessen zu gewinnen (Aufzeichnung v. Schuberts, 7.11.23; Pol.Arch.: Büro StS Grep, Bd. 1).

7

S. Dok. Nr. 227, P. 79.

In sachlicher Beziehung stellt der Entwurf eine erhebliche Erweiterung der bisher bekannten Bedingungen dar; namentlich im zweiten Teil (Ziffer VI ff.) sind die Kontrollbefugnisse der „Micum“ bedeutend ausgedehnt und die Verfügungsfreiheit der Werke auf ein Minimum eingeschränkt. Die vorgesehene Regelung bedeutet nach Auffassung der Kommission eine vollkommene Unterwerfung der gesamten Industrie unter die Direktiven der „Micum8.

8

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 246.

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