1.14.1 (str2p): [a. Außerhalb der Tagesordnung: Vorgänge im Reichstag.]

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[a. Außerhalb der Tagesordnung: Vorgänge im Reichstag.]1

1

Dieser Teil des Protokolls ist auszugsweise abgedruckt in: Vermächtnis I, S. 157.

Der Reichskanzler eröffnete die Sitzung und teilte mit, daß er dem Herrn Reichspräsidenten über die Vorgänge im Reichstag Bericht erstattet habe2. Schon am Vortage habe der Herr Reichspräsident3 auf die Nachricht von der Obstruktionsabsicht der Deutschnationalen Partei4 die Entscheidung getroffen, daß, falls das Ermächtigungsgesetz abgelehnt werde, der Reichstag aufgelöst werden solle5. Es sei diese Maßnahme unbedingt erforderlich, um die Autorität der Reichsregierung zu behaupten. Die Führer der Koalitionsparteien, denen dieses mitgeteilt wurde, hätten gebeten, diese Eventualität bis zum Sonnabend zu vertagen, wo sich die Möglichkeit biete, bei einer Abstimmung unter voller Beteiligung das Gesetz durchzubringen6.

2

Bei den Verhandlungen über das Ermächtigungsgesetz im Plenum des RT hatte sich am 11.10.23 ergeben, daß nicht genügend Abgeordnete im Haus waren, um dem Gesetz durch eine qualifizierte Mehrheit zur Annahme zu verhelfen; vielmehr hatte eine von der DNVP herbeigeführte Probeabstimmung gezeigt, daß weder die Anträge der DNVP noch auch die Koalitionsparteien auf eine Mehrheit im Haus rechnen konnten. Stresemann, der sich im RT-Gebäude, nicht aber im Sitzungssaal befunden hatte, hatte sich, nachdem er hierüber unterrichtet worden war, zum RPräs. begeben und ihn über den Stand der Dinge orientiert (RT-Sitzung vom 11.10.23, RT-Bd. 361, S. 12115 –12141; s. a. Vermächtnis I, S. 156; H. Luther, Politiker ohne Partei, S. 121 f.).

3

Am 10.10.23 ist für 10 Uhr im Terminkalender notiert: „Reichspräsident Frühstück“ (BA: NL von Stockhausen  15).

4

Die Obstruktion der DNVP drückte sich in der Absicht aus, wie die KPD von der Abstimmung fernzubleiben und damit die notwendige Anwesenheit von ⅔ der Abgeordneten, die zur Annahme des Ermächtigungsgesetzes erforderlich war, zu verhindern.

5

Zu Auflösungsüberlegungen s. a. Dok. Nr. 130, P. 6.

6

Der Fraktionsvorsitzende des Zentrums Marx hat dann am 11.10.23 noch eine Vertagung der Abstimmung bis zum 13.10.23 erfolgreich beantragt. Trotz des Auszugs der DNVP und der KPD vor der dritten Lesung waren genügend Abgeordnete anwesend, da die BVP im Sitzungssaal geblieben war; s. dazu Anm. 22 zu Dok. Nr. 117 sowie Dok. Nr. 135.

[544] Ungeachtet dieser Hinausschiebung der Inkrafttretung des Gesetzes müßten jedoch die in Aussicht genommenen Maßnahmen sofort getroffen werden, und zwar auf Grund von Artikel 48 der Reichsverfassung. Er, der Kanzler, werde am Abend die Presse empfangen und die Absichten der Reichsregierung bekanntgeben. Es handele sich nun darum, Beschluß zu fassen

1.

über die den Ruhrindustriellen zu erteilende Antwort7;

2.

über die Vorschläge des Reichsfinanzministers, betreffend die zu erlassenden Verordnungen8.

7

Der RK bezieht sich auf das Schreiben Stinnes’ vom 7.10.23; s. dazu Anm. 15 zu Dok. Nr. 111.

8

S. Dok. Nr. 125, P. 6.

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