1.145.1 (str2p): 1. Hausbrandkohle.

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1. Hausbrandkohle1.

1

S. hierzu Dok. Nr. 242, P. 1.

[Der RWiM tritt für Verbilligung der Hausbrandkohle ein, hält aber die Stundung der Frachten, für die RIM, KohlenKom. und RK eintreten, nicht für ausreichend. Das Kabinett beschließt, die Frachten zu stunden.]2.

2

Im „Bericht über die Kohlenlage“ des Reichskohlenkommissars vom 1.5.24 heißt es im Rückblick auf den vorhergehenden Winter: „Den Absatzverhältnissen im Hausbrand ist zwar die langanhaltende und scharfe Kälteperiode zustatten gekommen. Gleichwohl ist auch hier der Verbrauch gegen die Vorjahre erheblich geringer gewesen. In den letzten Monaten war bei der erneut einsetzenden Kälte der Hausbrandabsatz wieder lebhafter geworden, da zu Beginn des Winters eine nennenswerte Bevorratung nicht stattgefunden hatte“ (R 43 I /2187 , Bl. 124).

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