1.155.1 (str2p): 1. Entwurf einer Steuernotverordnung.

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RTF

[1125] 1. Entwurf einer Steuernotverordnung2.

2

Zu diesem Punkt lautet der Text der Mitschrift v. Stockhausen: „Luther: Eine Frage noch offen. Rückgabe gewisser Steuern an Gemeinden. Morgen Entscheidung. Gewisse Veränderung. – Hohlraum geringer Mietsverträge mit Brauns. Bittet um Zustimmung, daß Entwurf vorläufig in Reichsrat geht. Brauns. Rkzler: Bittet nächstbeteiligten Ressorts Gelegenheit zur Prüfung zu geben. Luther wünscht Ländern als Referentenentwurf zuzuschicken. Oeser: Bedenken gegen Erlaß auf Grund Art. 48. Kab. beschließt, wie Reichsmin. d. Fin. beantragt.“

Der Reichsminister der Finanzen bittet um Zustimmung, daß der vorliegende Entwurf einer Steuernotverordnung morgen dem Reichsrat zugehen könne3. Es sei durchaus notwendig, die Steuergesetzgebung auf Grund der Goldbasis einer grundsätzlichen Umgestaltung zu unterziehen. Der Entwurf müsse unbedingt vor dem 1. Dezember d. J. in Kraft treten, um dem Reiche die nötigen Goldeinnahmen zu sichern4.

3

Der Text des Entwurfs mit einer Unterrichtung über Inhalt und Bedeutung war dem StSRkei am 17.11.23 zugesandt und die 26 Abdrucke von dort am 18.11.23 verteilt worden (R 43 I /2404 , Bl. 311–324).

4

In einem für die Länder bestimmten Begleitschreiben legte der RFM ausführlich dar, daß das Reich nach den erheblichen Steuermindereinnahmen mit dem Übergang zu wertbeständigen Zahlungsmitteln seine Steuern auf Bewertung und Tarif überprüfen und wertbebeständig gestalten müsse, außerdem müßten neue Steuerquellen erschlossen werden. (R 43 I /2404 , Bl. 313–316).

Der Reichsarbeitsminister erklärt, er könne gegenwärtig noch nicht Stellung nehmen, da ihm der Entwurf erst ganz kurz vor der Kabinettssitzung zugestellt worden sei.

Der Reichsverkehrsminister hat Bedenken gegen den Erlaß des Gesetzes auf Grund des Art. 48.

Der Reichskanzler bittet den Reichsminister der Finanzen, den nächstbeteiligten Ressorts Gelegenheit zu einer Überprüfung des Entwurfes zu bieten.

Der Reichsminister der Finanzen macht nochmals auf die große Eilbedürftigkeit der Vorlage aufmerksam und bittet, zum mindesten den Entwurf den Länderregierungen als Referentenentwurf zur Kenntnisnahme zusenden zu dürfen.

Das Kabinett stimmt diesem Antrage zu5.

5

Zur erneuten Behandlung durch die RReg. s. Die Kabinette Marx I/II, Dok. Nr. 4, P. 3.

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