1.16.1 (str2p): 1. Umgestaltung des Wohnungswesens.

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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1. Umgestaltung des Wohnungswesens.

[Der RArbM begründet seine Vorlage, daß, um Mittel für den Wohnungsbau zu gewinnen, wieder ein dem Friedensstand entsprechender Teil des Einkommens für die Miete zu verwenden sei1. Es solle bei Fortdauer von Mietschutz- und Wohnungsmangelgesetzgebung zur freien Wirtschaft übergegangen werden. Die Minister stimmen grundsätzlich zu, jedoch macht der RFM darauf aufmerksam, daß er weder für den Wohnungsbau, der im Frühjahr 1924 beginnen soll, noch zum Ausgleich der Beamtenmieten Mittel zur Verfügung stellen könne2.]

1

In der Kabinettsvorlage vom 22.9.23 hatte der RArbM daraufhingewiesen, daß die Miete derzeit das 30 000fache der Friedensmiete ausmache, dagegen habe der Lebenshaltungsindex der vorhergehenden Woche sich auf das 18millionenfache der Vorkriegszeit beziffert; während im Frieden 15–20% des Einkommens zur Mietzahlung verwendet worden sei, sei es jetzt nur 1% des Jahreseinkommens. Eine Hausabgabe in Höhe von 50–70% der Mieteinnahme d. h. der Betrag, der im Frieden als Zinsen- und Tilgungsdienst verwendet worden sei, solle jetzt als Beteiligung der Hauseigentümer an den Reparationsleistungen, der Durchführung des Währungsgesetzes und zur Förderung der Neubautätigkeit Verwendung finden (R 43 I /2343 , Bl. 288–294).

2

Ein ausgearbeiteter GesEntw. wurde von RFM und RArbM erst am 24.11.23 vorgelegt (R 43 I /2343 , Bl. 348–356); dieser kam im Kabinett Marx I zur Verhandlung (s. die Kabinette Marx I/II, Dok. Nr. 25 mit Anm. 5).

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