1.22.10 (str2p): zu 8. [Währungsgesetzentwurf.]

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RTF

[578]zu 8. [Währungsgesetzentwurf.]

Nach Eintreffen des Reichsministers für Wiederaufbau stellte der Reichskanzler das Währungsgesetz erneut zur Erörterung39.

39

Zur Unterbrechung der Erörterung über den Währungsgesetzentw. s. o. vor P. 9 der TO.

Der Reichsminister der Finanzen wiederholte seinen Bericht über den Gesetzentwurf und fügte hinzu, daß bei der gegenwärtigen Einigung mit den Wirtschaftsverbänden auch der alte Streitpunkt über die angebliche Zusage des Reichsministers der Finanzen Dr. Hermes an den Abgeordneten Dr. Helfferich hinsichtlich der Anrechnung von Land- und Betriebsabgaben40 beigelegt worden sei. Hiermit hänge zusammen die Regelung der Gewinnverteilung, über die er bereits berichtet habe.

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S. dazu Helfferichs Ausführungen in der RT-Debatte am 9.10.23, RT-Bd. 361, S. 12068 , 12072  f. Zur allgemeinen Beurteilung der Steuerpolitik des Kabinetts Cuno durch Hermes s. seinen Rechtfertigungsbericht in: H. Stehkämper, Der Nachlaß des Reichskanzlers Wilhelm Marx, Bd. III, S. 93 ff.

Der Reichspostminister erhob verschiedene Bedenken gegen den Entwurf: Grundlage bilde der Wehrbeitrag41, der in vielen Fällen ungleich verteilt sei42; § 6 berücksichtige bei der Verzinsung43 nicht die Kinderzahl; wenn dies eine Zwischenlösung sei, wie werde die Endlösung aussehen?; welche Maßnahmen könnten getroffen werden, um die Goldanleihe mit möglichster Beschleunigung auf das platte Land zu bringen?

41

S. dazu Anm. 11 zu Dok. Nr. 29.

42

Zur Behandlung des Wehrbeitrags hatte der RFM in einem Erlaß an die Landesfinanzämter bereits am 23.9.23 ausführt: „Hinsichtlich der Landabgabe wird in zahlreichen Fällen darüber Klage geführt, daß bei der zur Zeit stattfindenden Ermittlung des Wehrbeitragswerts kleinster landwirtschaftlicher Grundstücke der Wehrbeitragswert im Verhältnis zu den im Jahre 1914 vorgenommenen Festsetzungen von den Finanzämtern bedeutend zu hoch angenommen werde.“ Die neue Ermittlung des Wehrbeitragswertes müsse sich nach den gleichen Grundsätzen wie die Veranlagung nach dem Wehrbeitrag, d. h. nach dem Ertragswert der Grundstücke richten, dabei sei von der Annahme der Bewirtschaftung durch zu entlohnende fremde Arbeitskräfte auszugehen. „Bei dieser Annahme kann sich häufig ergeben, daß der Ertragswert pro Flächeneinheit bei den kleinsten Grundstücken ein geringerer ist als bei den größeren.“ Kleinstbetriebe der Landwirtschaft seien mit besonderer Schonung zu behandeln (R 43 I /2218 , Bl. 142–143). Weiteres Material in: BA: R 2 /2439 .

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§ 36 Ziffer 4 bestimmte, daß die Grundschuld jährlich mit 6% zu verzinsen sei.

Der Reichsverkehrsminister äußerte ebenfalls Bedenken gegen den Entwurf. Insbesondere scheine es ihm fraglich, ob die Rentenmark dem Eisenbahntarif zu Grunde gelegt werden könne44. Wichtiger sei jedoch die Frage des besetzten Gebietes, wo die Franzosen mit allen Mitteln die Frankenwährung einzuführen suchten, der gegenüber die Rentenmark sich kaum werde behaupten können45.

44

S. hierzu Anm. 30 zu Dok. Nr. 55.

45

S. dazu P. 7–9 des Dok. Nr. 227. Zu frz. Versuchen, eine Frankenwährung einzuführen, s. Vermächtnis I, S. 177.

[579] Der Reichsminister für Wiederaufbau äußerte seine Auffassung dahin, daß man nach Möglichkeit vermeiden solle, in dem Gesetzentwurf Einzelheiten zu regeln und jeden möglichen Sonderfall zu berücksichtigen. Er halte die Vorlage für die einzig mögliche Lösung der Währungsfrage unter den gegebenen Umständen. Die Gewerkschaften fühlten sich zwar bedrückt, daß sie zum Entwurf nicht gehört worden seien46. Er müsse jedoch zugeben, daß sie gerade in einer Angelegenheit der vorliegenden Art nicht die kompententesten Sachverständigen seien. Er rege jedoch an, daß der Reichsminister der Finanzen den Gewerkschaften nachträglich das Gesetz erläutere.

46

S. dazu o. in TOP 8.

Der Reichsminister der Finanzen stellte dies in Aussicht.

Der Reichswirtschaftsminister führte aus, daß er der Vorlage, wenn auch nur ungern, seine Zustimmung erteile. Er bedaure nur, daß sein Ressort nicht ausreichend bei den Vorarbeiten beteiligt worden sei. Er bitte, mit möglichster Beschleunigung bis zur Einführung der neuen Währung Goldanleihe herauszugeben, auf die die Wirtschaft sich schon eingestellt habe, und insbesondere auch kleinere Scheine, unter einem Dollar anzufertigen47.

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Zur Frage der Goldanleihe s. auch Dok. Nr. 212, P. 3 u. Dok. Nr. 217, P. b.

Der Reichsminister der Finanzen erwiderte auf die von den verschiedenen Vorrednern gestellten Fragen und wies insbesondere darauf hin, daß es politisch schwer möglich sein werde, eine Lösung, welcher die gesamten Wirtschaftsorganisationen zugestimmt hätten, abzulehnen.

Über die endgültige Lösung der Währung seien alle sich einig; sie komme aber erst in Frage, wenn ein genügender Fonds von Gold und Devisen zur Verfügung stände.

Trete durch dieses Gesetz eine günstige Beeinflussung des Kurses der Papiermark ein, so sei die Hauptgefahr der gegenwärtigen Lage behoben. Im übrigen müsse man bis zur Herausgabe des neuen Geldes die Papiermark mit den bisherigen Mitteln zu halten suchen48.

48

S. demgegenüber die Behandlung des Markkurssturzes in Dok. Nr. 212, P. 3.

Bezüglich des besetzten Gebietes beständen noch erhebliche weitere und größere Schwierigkeiten, als die vom Reichsverkehrsminister angedeuteten. Es sei insbesondere fraglich, ob die Rheinlandkommission das Währungsgesetz überhaupt anerkennen und zulassen würde, daß Grundbesitz und Wirtschaft im besetzten Gebiete zur Sicherung der Währung mit herangezogen würden. Werde das ausgeschlossen, so bedeute das eine erhebliche Schwächung des Projektes und eine entsprechende Minderung des dem Reiche in Aussicht gestellten Kredites49.

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Die Problematik dieser Frage wurde auch noch vom Kabinett Marx behandelt, da das Rentenbankgesetz von der Besatzung nicht voll anerkannt wurde; s. Die Kabinette Marx I/II, Dok. Nr. 3 mit Anm. 5. Weiteres Material in: BA: R/2439.

Was im übrigen das Ausland anbelange, so wäre es erwünscht, die Rentenmark nach Möglichkeit vom Auslande auszuschließen und den Verkehr mit dem Auslande der stabilisierten Papiermark zu überlassen50.

50

Seitens der Industrie bestand durchaus Interesse daran, das Ausland an der Rentenmark zu interessieren. So wandte sich Syndikus Reichert in einem Schreiben vom 19.11.23 an Urbig, um ihn für ein Interview zur Währungsfrage zu gewinnen, und erklärte: „Bei Unterhaltungen mit Korrespondenten ausländischer Zeitungen habe ich festgestellt, wie wertvoll es wäre, wenn führende Männer unserer Wirtschaft, insbesondere der Bankwelt, ihre Auffassung über die neue Rentenbank und neue Währung im Ausland verbreiten ließen. Zweifellos hängt ja das Gelingen dieses großzügigen Versuchs mit davon ab, wie das Ausland über die Dinge denkt“ (BA: R 13 I /279 , Bl. 190).

[580] Der Reichskanzler stellte fest, daß das Reichsministerium dem Währungsgesetz, sowie den beiden Verordnungen seine Zustimmung erteile, – der Interpretationsverordnung vorbehaltlich der Mitteilung an den Reichsrat51.

51

Die VO zur Änderung der Reichsschuldenordnung wurde in RGBl. I, S. 982, die InterpretationsVO ebd., S. 985 veröffentlicht.

Wegen der Unterrichtung der Presse schlage er vor, die Formulierung des Kommuniqués einer Unterkommission zu überlassen52.

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Die DAZ, Nr. 479 vom 16.10.23, meldete: „Auf Grund des Ermächtigungsgesetzes hat die Reichsregierung die Errichtung einer deutschen Rentenbank beschlossen. Die Papiermark bleibt das gesetzliche Zahlungsmittel. Neben der Papiermark ist in der von der deutschen Rentenbank ausgegebenen Rentenmark ein wertbeständiges Umlaufmittel geschaffen, das von allen öffentlichen Kassen in Zahlung genommen werden wird. Die Rentenmark ist gesichert durch auf Goldmark lautende erststellige Grundschulden auf den gesamten deutschen Grundbesitz und erstrangige Goldobligationen der Industrie, des Handels und der Banken.“ Darauf folgte eine ausführliche Inhaltsangabe der VO über die Gründung der Rentenbank und die Absichtserklärung, kleine Stücke der Goldanleihe auszugeben, um viele wertbeständige Zahlungsmittel in Umlauf zu setzen. „Diese von der Reichsregierung heute beschlossenen Maßregeln sind eine Stufe zur endgültigen Regelung der Währungsfrage, die nur in der Rückkehr zur Goldwährung bestehen kann. Voraussetzung jeder endgültigen Regelung unserer Verhältnisse ist neben der Klärung der außenpolitischen Lage die Wiederherstellung der finanziellen und wirtschaftlichen Ordnung im Innern. Dafür sollen das Ermächtigungsgesetz und das Arbeitszeitgesetz den Grund legen. Auf dem Boden des Ermächtigungsgesetzes ist bereits die Umstellung der Steuern auf Gold erfolgt, die Demobilmachungsverordnungen zwecks Befreiung der deutschen Wirtschaftskraft von Hemmungen geändert und die Grundsätze für durchgreifende Einschränkungen der Ausgaben geschaffen. Auf dieser Bahn wird die Reichsregierung fortfahren.“

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