1.36.4 (str2p): 3. Ernährungslage.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

Extras:

 

Text

RTF

3. Ernährungslage.

Gerichtsassessor Landwehr: (Reichsernährungsministerium) Während er vor kurzem sich noch über die Ernährungslage im besetzten Gebiet habe optimistisch äußern können, müsse er jetzt sehr pessimistisch sein. Die Kartoffelversorgung sei seit einer Woche außerordentlich schlecht. Könne man Kredite in genügender Höhe erhalten und sollte es gelingen, den Verkehr im besetzten Gebiet wieder in Gang zu bringen, so würde die Versorgung der Bevölkerung wahrscheinlich keine übermäßigen Schwierigkeiten bereiten. Diese beiden Voraussetzungen würden jedoch schwerlich erfüllt werden.

Generalkommissar Schmid: Er wolle versuchen, sich an eine neutrale Hilfskommission zu wenden und diese für die Frage der Versorgung des besetzten Gebietes mit Lebensmitteln zu interessieren5.

5

S. Anm. 14 zu Dok. Nr. 156. Unter Bezugnahme auf die Ressortbesprechung am 19. 10. erklärte der PrWohlfahrtsM in einem Schreiben an den RMbesGeb. seine ausdrückliche Unterstützung eines Hilfsgesuchs an ausländische Komitees. „Der sadistische Vernichtungstrieb der Franzosen gegenüber der Bevölkerung des besetzten Gebiets ist jetzt unverhüllt zutage getreten.“ Aufgabe der RReg. sei, mit allen Mitteln Hilfe herbeizuschaffen. „Wenn es in einigen Tagen nicht gelingt, den Eisenbahnbetrieb in größerem Umfange wieder aufzunehmen, muß eine Hungersnot furchtbarster Art im Ruhrgebiet ausbrechen.“ Außerdem solle sich die RReg. schlüssig werden, was zu geschehen habe, „wenn tatsächlich die Franzosen die erwerbslosen Massen in das unbesetzte Gebiet hineinzutreiben suchen“ (R 43 I /222  b, Bl. 174).

Die Punkte 4, 5, 7 und 8 (Kontributionen, Vorlage der Gesetze, Notgeldausschuß der Verordnung 212, Stellungnahme zu den Verordnungen 213–215) werden zurückgestellt.

Extras (Fußzeile):