1.42.1 (str2p): Ruhrfrage.

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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Ruhrfrage2.

2

Auszugsweise ist dieses Protokoll abgedruckt in: Vermächtnis I, S. 177 ff.

Der Reichskanzler Der letzte Schritt der Reichsregierung durch den Geschäftsträger[663] von Hoesch ist aus der Presse bereits bekannt3. Das darüber herausgegebene Kommuniqué ist von der französischen Presse als tendenziös bezeichnet worden. Wenn aber eine Tendenz obgewaltet hat, dann höchstens in dem Sinne, daß das Kommuniqué die scharfe Zurückweisung der deutschen Vorschläge durch den französischen Ministerpräsidenten abzuschwächen versuchte4. Der Reichskanzler ist bereit, den Bericht des Herrn v. Hoesch zu veröffentlichen, wenn an der Richtigkeit des Kommuniqués Zweifel erhoben werden sollten. Poincaré hat unzweideutig zum Ausdruck gebracht, daß er beabsichtige, im Ruhrgebiet zu bleiben, bis die Reparationsleistungen bezahlt sind. Der Schritt ist unternommen worden, um Klarheit zu schaffen in der Ruhrfrage5. Die Reichsregierung steht jetzt davor, sich an die Reparationskommission zu wenden, um auch Klarheit zu schaffen in der Reparationsfrage. Es ist bereits eine Note nach Paris gegangen, sie ist jedoch noch nicht übergeben worden. Die Übernahme wird von den Beschlüssen des Kabinetts abhängen.

3

Zur Unterredung des dt. Geschäftsträgers in Paris mit Poincaré am 17.10.23 s. Anm. 28 zu Dok. Nr. 144. Als frz. Standpunkt war in der dt. Presse wiedergegeben worden: „Der französische Ministerpräsident hat in seiner Antwort die Aufnahme von Regierungsverhandlungen über die Wiederaufnahme der Arbeit im besetzten Gebiet kategorisch abgelehnt. Er hat erklärt, daß ihm die von der Reichsregierung und den Länderregierungen des Beamten und Industriellen erteilten Weisungen gleichgültig seien, und daß es für ihn nur auf Tatsachen ankomme. Das allein Ausschlaggebende sei für ihn die restlose Wiederherstellung des tatsächlichen Zustandes vor dem 11. Januar 1923. Die deutschen Erklärungen über die Unmöglichkeit der Finanzierung der Sachlieferungen könne er nicht anerkennen; er müsse sie im Gegenteil als ein Element des Widerstandes bezeichnen. Auf welche Weise die deutsche Regierung die Finanzierung der Sachlieferungen fertigbrächte, sei ihm ebenfalls völlig gleichgültig. Die Erörterung etwaiger deutscher Vorschläge durch die Reparationskommission werde er solange nicht zulassen, als nicht der deutsche Widerstand nach französischer Auffassung restlos aufgegeben sei“ („Die Zeit“, Nr. 242 vom 19.10.23).

4

Das Gegenkommuniqué Poincarés lautete: „In Berlin ist im Hinblick auf die Unterredung des deutschen Geschäftsträgers mit dem französischen Ministerpräsidenten eine offizielle Note erschienen, die unrichtige und tendenziöse Stellen enthält. Herr Poincaré erklärte Herrn von Hoesch, daß die Einstellung des passiven Widerstands noch keine vollendete Tatsache sei […] Er fügte hinzu, daß in dieser langen Erörterung ein beträchtlicher Fortschritt zu verzeichnen war. – Dann betonte er, daß die Weigerung, die Zahlungen für die Leistungen fortzusetzen, einen unzulässigen Eingriff in die künftigen Entschließungen an die Reparationskommission bedeutete. Sie hatte die Verfehlungen in dieser Beziehung festgestellt. Deutschland muß zuerst die Zahlungen und Lieferungen wieder aufnehmen und die Situation vom 11. Januar muß wieder hergestellt sein. Es werde Deutschland natürlich gestattet sein, vor der Reparationskommission seine Einwände geltend zu machen“ („Die Zeit“, Nr. 243 vom 20.10.23).

5

In einem Runderlaß an die dt. Auslandsvertretungen wies Stresemann darauf hin, der Schritt in Paris sei unternommen worden, um erträgliche Zustände im Ruhrgebiet zu schaffen; jetzt könne die RReg. nicht mehr tun, da eine Finanzierung der Reparationsleistungen nicht möglich sei. Sie werde sich trotz der Haltung Poincarés an die Repko wenden. „Folgen der Tatsache, daß Frankreich trotz restloser Aufgabe passiven Widerstands jede Verständigung mit Deutschland ablehnt, sind unabsehbar. Im besetzten Gebiet muß jetzt unmittelbar mit Eintreten chaotischer Verhältnisse, mit Hungerunruhen und Arbeitslosigkeit gerechnet werden. Da Reichsregierung das Äußerste getan hat, um solche Entwicklung der Dinge vorzubeugen, fällt Verantwortung für alle Folgen allein auf französische Regierung.“ Dieser Hinweis sollte gegenüber den Regierungen „und auch sonst“ verwertet werden. Für die Vertretungen in den USA, den Niederlanden, der Schweiz und in Schweden kam als Schlußzusatz: „Bitte sondieren, ob durch Rotes Kreuz oder sonstige Mittel Ernährungshilfe organisiert werden kann“ (19.10.23; R 43 I /39 , Bl. 431–432).

Im Vordergrund steht im Augenblick die Frage der Finanzierung der Ruhrwirtschaft. Bei den Verhandlungen der Bergherren ist von Frankreich verlangt[664] worden, daß die Kohlensteuer nachgezahlt wird, daß die Kohlensteuer auch für die Zukunft übernommen wird und daß die Reparationskohle geliefert wird6. Die Industrie hat erklärt, daß sie nicht in der Lage sei, diese Leistungen zu machen. Seitens der deutschen Regierung ist zum Ausdruck gebracht worden, daß sie nicht in der Lage ist, die Kohlensteuer zu ersetzen und die Reparationsleistungen zu finanzieren. In Frankreich ist das so aufgefaßt worden, als ob damit seitens der deutschen Regierung in anderer Form der passive Widerstand aufgenommen würde. Seitens der deutschen Regierung ist aber von Anfang an erklärt worden, daß sie nur dann wieder leistungsfähig sein kann, wenn sie die volle Verfügung über das Ruhrgebiet zurückerhalten hat. Poincaré hat in der Unterhaltung mit dem Geschäftsträger v. Hoesch sich die Formel zu eigen gemacht, daß im Ruhrgebiet die Wiederherstellung des Zustandes, wie er vor dem 11. Januar gewesen ist, herbeigeführt werden muß. Dieser Zustand bestand darin, daß die Bahn in unserer Verwaltung war, daß die Steuern uns zuflossen, daß das Gebiet nicht von dem übrigen Reich abgetrennt war. Wäre man an uns herangetreten, um auf der Basis des Art. 23 des französischen Gelbbuches7 zu verhandeln, so wären diese Verhandlungen von uns nicht zurückgewiesen worden. Statt dessen aber sind Forderungen gestellt worden, die etwas ganz anderes darstellen als Wiederherstellung des Zustandes vor dem 11. Januar. Es ist verlangt worden,

6

S. Dok. Nr. 146, 149 u. 155.

7

S. Anm. 12 zu Dok. Nr. 18.

1.

die Eisenbahnen wieder instand zu setzen, und zwar in einer Form, die bedeutet, daß das Reich die Regiebahn zu Gunsten der Regie in jeder Beziehung voll ausstattet;

2.

es ist keine Zusage gegeben worden, daß die Ausgewiesenen wieder eingestellt werden. Es soll vielmehr von Fall zu Fall geprüft werden, wer in die Regie übernommen wird;

3.

es ist erklärt worden, daß die Regie an die Stelle der früheren Reichsbahnverwaltung tritt;

4.

es ist die Kontrolle über vier weitere Linien verlangt worden;

5.

es beansprucht die Regie die volle Frachtenhoheit.

Gegenüber diesen Forderungen ist vom Reichsverkehrsminister darauf hingewiesen worden, daß sie unannehmbar seien. Die französische Antwort ging dahin, daß ein diese Forderungen enthaltendes Protokoll seitens der deutschen Regierung anzunehmen sei und daß, falls die Regierung diesem Protokoll gegenüber Vorbehalte mache, die Verhandlungen abgebrochen seien. Mit anderen Worten bedeute das, daß Frankreich die volle Verfügung über das Ruhrgebiet gegeben werden soll und erst, wenn wir diesen Zustand anerkennen, dann ist Frankreich bereit, mit uns in Verhandlungen zu treten. Dies muß als eine Politik bezeichnet werden, die keine Verhandlungen will. Daß mit dem Protokoll tatsächlich die volle Verfügung Frankreichs über das Ruhrgebiet erstrebt wird, geht daraus hervor, daß der englische Botschafter erregt angefragt hat, ob Deutschland die Bahnen im Rheinland tatsächlich abgetreten habe8.[665] Die französische Presse ist angesichts dieses Verhaltens Poincarés etwas nervös und versucht, den unangenehmen Eindruck durch Rechtfertigungen zu verdecken. Dabei obwaltet das Bestreben, die Reparationsfrage und die Eisenbahnregie unlöslich miteinander zu verbinden. Erstaunlich ist, daß die deutsche Presse sich zum Teil in den Dienst eines französischen Pressemanövers stellt. Der Temps hat einen Artikel geschrieben, in dem er zum Ausdruck bringt, daß die Politik des Kabinetts Stresemann auf den Bruch mit Frankreich abziele. Der Vorwärts und der Berliner Börsen-Courier haben gleichzeitig einen Artikel mit denselben Ansichten gebracht, und es liegt nahe, daß es sich hier um eine von französischer Seite bestellte Arbeit handelt9. Dabei ist geäußert worden, daß der Artikel im Berliner Börsen-Courier von einer dem Reichskanzler nahestehenden Stelle ausginge. Der Reichskanzler stellte fest, daß dies nicht wahr ist. Er erklärt, daß niemand, den er kenne, diesen Artikel in seinem Auftrage, mit seinem Wissen oder auch nur mit seiner Duldung geschrieben hat. Er hat immer auf dem Standpunkt gestanden, daß es ein Wahnwitz ist anzunehmen, Deutschland wolle den Bruch mit Frankreich herbeiführen. Gerade er habe alles getan, um zu einer Verständigung mit Frankreich zu kommen. Er habe mehr angeboten als bisher eine deutsche Regierung. Er habe sich auf den Standpunkt gestellt, daß es tragbar sei, für die Freiheit an Ruhr und Rhein auch das höchste Lösegeld zu zahlen. Man müsse sich fragen, ob nach Ablehnung dieser seiner positiven Vorschläge – auch die belgischen Vorschläge sind von deutscher Seite geprüft worden – noch eine Verständigungsmöglichkeit bestehe. Unmöglich ist es, auf die Bedingungen der französischen Regie einzugehen. Es würde damit die Grundlage zur Ausstattung des französischen Rheinstaates gegeben.

8

Über die Anfrage des brit. Botschafters konnten in R 43 I keine Einzelheiten ermittelt werden; s. hierzu K. v. Zwehl, Die Deutschlandpolitik Englands, S. 568 ff.

9

„Le Temps“ hatte am 20.10.23 das deutsche Kommuniqué mit der Emser Depesche von 1870 verglichen. Der „Berliner Börsenkurier“ und der „Vorwärts“ hatten am 19. 10. einen auch von der Telegrafen-Union übernommenen Artikel mit dem Titel „Bruch mit Frankreich unvermeidlich“ veröffentlicht.

Was die Reparationsleistungen anbetrifft, so glaubten zunächst die Bergherren, daß hinsichtlich der Kohlensteuer sich vielleicht eine Lösung finden lasse10. Es bleibt also die Finanzierung der Reparationsleistungen. Es muß folgendes erwogen werden: Wenn die Reparationsleistungen ausgeführt werden, wird zweifellos eine gewisse Ruhe im besetzten Gebiete hergestellt werden können. Die Frage ist nur, ob Frankreich sich darauf einläßt, wenn wir nicht gleichzeitig die Regie in Ordnung bringen. Angesichts der dauernd sich verschlechternden Währungslage scheine die Übernahme der Reparationsleistungen unmöglich. Dazu komme, daß neben den Reparationsleistungen auch noch der Unterhalt für die Truppen gewährt werden müsse. Geschieht dies nicht, werden die Beschlagnahmen fortgehen. Es ergibt sich also auf der einen Seite die Übernahme ungeheurer finanzieller Lasten, die nicht möglich ist, auf der anderen Seite aber, bei vollkommener Ablehnung aller Leistungen, die Tatsache, daß die Trennung der Rheinlande und des Ruhrgebiets vom Reich erfolgt; daß damit Preußen zerfällt, weitere Trennungsbestrebungen von Erfolg sein[666] werden und damit die Grundlage des ganzen Reiches auf das Spiel gestellt wird11.

10

S. Dok. Nr. 155.

11

S. hierzu die Rede des General Smuts auf der brit. Reichskonferenz und die Erwiderung Stresemanns in: Vermächtnis I, S. 176 f.

In dieser Situation ist gestern von der Industrie ein Vorschlag gemacht worden, der wenigstens für die nächste Zeit eine gewisse Lösung ermöglichen kann12. Der Vorschlag des Herrn Stinnes im Auftrage der Sechserkommission besagt, daß die Bergherren des besetzten Gebietes versuchen werden, durch Sonderverhandlungen mit den Einbruchsmächten die Wiederaufnahme der Arbeit zu ermöglichen. Es sollen Reparationskohlen in einem Umfang von 16 bis 18% der Förderung, und zwar zunächst auf Kosten der Privatindustrie geliefert werden. Die Mittel dazu will sich die Industrie durch ausländische Kredite beschaffen. Das Reich anerkennt die Verpflichtung zur Ersatzleistung. Die Ersatzleistung tritt ein, sobald die Reichsfinanzen in Ordnung gebracht sind. Das Reich ist damit einverstanden, daß die auf den Betrieben liegenden Steuern auf diese Vorschüsse der Industrie an das Reich angerechnet werden.

12

S. Dok. Nr. 149.

Diesem Vorschlag der Industrie hat sich der Verband der Bergarbeiter Deutschlands angeschlossen13.

13

S. Anm. 4 zu Dok. Nr. 155.

Der Vorschlag bietet Schwierigkeiten, wenn er nicht sofort begleitet wird von einer gegenüber der Öffentlichkeit abgegebenen Erklärung, daß das Ausland (Luxemburg z. B. soll dazu bereit sein) Kredite gewährt. Ohne diese Erklärung bedeutet der Vorschlag eine Desavouierung des Reichskanzlers hinsichtlich der an den Geschäftsträger, Herrn von Hoesch, in Paris gegebenen Instruktion. Diese Seite des Vorschlages ist aber nicht entscheidend. Entscheidend ist, daß wir vor einer großen Hungerkatastrophe stehen, wenn wir den Vorschlag der Industrie nicht annehmen14. Wenn sich die Industrie erbietet, auf Grund ausländischer Kredite Vorschüsse dem Reich zu gewähren, dann ist es auch möglich, den außenpolitischen Standpunkt aufrechtzuerhalten. Der Vorschlag ist dergestalt, daß bei seiner Befolgung die Finanzlage des Reiches nicht verschlechtert wird. Der Verzicht auf die Steuereingänge ist praktisch belanglos, da bei einer Abtrennung des besetzten Gebietes Steuern dem Reiche auch nicht zufließen würden. Eine Ablehnung scheint dem Herrn Reichskanzler völlig unmöglich, da dies eine Aufgabe des bisherigen Standpunktes der Regierung bedeuten würde. Es muß daran festgehalten werden, daß Deutschland an sich bereit ist zu erfüllen, daß das Reich aber im Augenblick nicht in der Lage ist, irgendwelche Leistungen zu finanzieren. Die Bergherren sollten beauftragt werden, im Sinne des Vorschlags mit den Franzosen zu verhandeln. Dabei ist aber[667] klar zum Ausdruck zu bringen, daß, wenn wir auf diese Weise tatsächlich zu Verhandlungen kommen sollten, es durchaus unsicher ist, ob diese Verhandlungen zu einem günstigen Ergebnis führen können. Seitens der Reichsregierung darf jedenfalls nicht der Eindruck erweckt werden, daß in der Hoffnung auf ein günstiges Ergebnis späterer Verhandlungen seitens der Reichsregierung der Vorschlag der Bergherren angenommen worden ist. Abzulehnen sind die Zumutungen der französischen Regierung, ihr die Eisenbahnen im besetzten Gebiet zu übergeben.

14

Der PrWohlfM übermittelte dem REM am 20. 10. ein Hilfsgesuch des RegPräs. Grützner vom Vortage, in dem die Einschaltung des Internationalen Roten Kreuzes vorgeschlagen wurde, um nach der Einstellung der Unterstützung und angesichts steigender Lebensmittelpreise eine Hungersnot zu verhindern. Hirtsiefer unterstützte Grützner: „Die Bevölkerung des Ruhrgebietes ist buchstäblich dem Verhungern ausgesetzt. Ich bitte, an sämtliche in Frage kommenden ausländischen Komitees heranzutreten und Hilfe für das Ruhrgebiet zu erbitten“ (R 43 I /222  b, Bl. 172). In einem Schreiben an den RMbesGeb. vom 20.10.23 nahm Hirtsiefer den Gedanken nochmals auf und warnte vor der Gefahr, daß die Franzosen die Arbeitslosen ausweisen würden (R 43 I /222  b, Bl. 174).

Der Reichsverkehrsminister teilt Einzelheiten aus dem der deutschen Regierung übergebenen Protokoll über die Übergabe der Bahnen im besetzten Gebiet an die Regie mit15. Aus diesem Protokoll ginge mit Deutlichkeit hervor, daß das Reich von der Verwaltung der Bahnen vollständig ausgeschlossen werden solle. In jeder Frage solle die Regie den Vorrang haben. Auch er sei der Meinung, daß die Annahme der Bedingungen unmöglich ist. Er möchte aber nicht verfehlen, darauf hinzuweisen, daß die Herren, die in Mainz verhandelt haben, der Meinung gewesen sind, daß das Protokoll akzeptiert werden müsse, weil, wenn es nicht angenommen wird, die Ausweisungen in ganz großem Stil fortgeführt würden. Außerdem würde es die Regie durchaus nicht eilig haben mit der Ingangsetzung des Eisenbahnbetriebes. Sie würde dieses Versagen jedoch damit begründen, daß die Reichsregierung ihr die Mittel dazu, insbesondere das Material vorenthalten habe. Bei dieser Lage sei zu befürchten, daß schließlich die Regierung doch noch gezwungen wird, ein weit schärferes Protokoll als das vorliegende zu unterschreiben. Es müsse auch damit gerechnet werden, daß sich die Franzosen durch Raubzüge in das unbesetzte Gebiet das notwendige Material selbst beschaffen. Er sei dafür, an sich die Möglichkeit der Aufnahme der Arbeit im besetzten Gebiet zu geben, Material aus dem unbesetzten Gebiet aber keinesfalls dafür zur Verfügung zu stellen. Die Eisenbahnbeamten seien von ihm aufgefordert, sich bei der Regie zu melden. Die Regie habe es dabei mit der Einstellung sehr wenig eilig. Er empfehle, durch Herrn von Hoesch in Paris vorstellig zu werden, um die Bezahlung dieser Beamten bis zur Einstellung in die Regie sicherzustellen.

15

Dazu heißt es in der „Aufzeichnung Saemisch“: „Regie stellt nur etwa 30% der Beamten ein, bis zu 45 oder 50 Jahren. Die anderen müssen von uns bezahlt werden. Am 18. X. hat Broh [!] in Mainz geantwortet und verlangt vorbehaltlose Anerkennung des Protokolls und erklärt jetzt ergebnislosen Abschluß. Die Herren in Mainz empfehlen Annahme, da sonst Ausweisungen erfolgen werden und wir später noch mehr akzeptieren müßten. Freilich wird der Verkehr nur zum Teil in Ordnung kommen; Tarife werden das unbesetzte Gebiet schädigen. Lehnen wir ab, so holen die Franzosen es aus Frankreich. Auch die Annahme nur kurze Atempause. Effekt der Freigabe steht nicht im Einklang mit Arbeitern [?]“.

Der Reichskanzler stellt nochmals fest, daß der Standpunkt der deutschen Regierung der ist, daß sie zu Verhandlungen bereit ist16, wenn die Franzosen erklären, daß zwar bis zur endgültigen Lösung der Reparationsfrage der bisherige Zustand bestehen bleiben muß, daß aber der Besitz des deutschen Reichs an den deutschen Eisenbahnen anerkannt wird. Unter allen Umständen müssen wir uns dagegen verwahren, daß wir nicht mehr verhandlungswürdig seien. Ein[668] Diktat werden wir nicht unterschreiben. Eine derartige Handlungsweise würde auch von den Alliierten Frankreichs nicht verstanden werden.

16

Dazu die „Aufzeichnung Saemisch“: „Zu Verhandlungen bereit, aber mit den ‚Alliierten‘.“

Die Sitzung wird unterbrochen, da der Reichskanzler mit Herrn v. Preger in der bayerischen Frage verhandeln muß17.

17

Zur Situation vgl. Vermächtnis I. S. 168 f.

Nach der Wiederaufnahme der Sitzung teilt der Reichskanzler mit, daß sich in der Lage Bayern–Reich nichts geändert habe. Der bayerische Ministerrat habe noch keine Beschlüsse gefaßt.

Der Reichsminister der Finanzen ist der Auffassung, daß die Franzosen die Absicht haben, im besetzten Gebiet ein Militärgouvernement einzusetzen und aufrechtzuerhalten. Unter diesen Umständen und mit Rücksicht auf die Finanzen müsse an den Beschlüssen über die Nichtgewährung von Unterstützungen festgehalten werden. Außerdem seien sämtliche Zahlungen an die besetzenden Mächte in Ausführung des Friedensvertrages einzustellen, auch dürften die Markvorschüsse an die besetzenden Truppen nicht wieder aufgenommen werden18. Die Kredite sind unter allen Umständen einzustellen. Als Erwerbslosenfürsorge sollen zunächst noch die im unbesetzten Gebiet gültigen Sätze gewährt werden. Auch bei den Sozialrenten müsse man eine Einschränkung oder auch Einstellung vorsehen. Wenn es nicht gelingt, von der Inflationswirtschaft durch rücksichtslose Drosselung der Reichsausgaben loszukommen, besteht nur noch die Aussicht auf ein allgemeines Chaos. Selbst die Rentenmark sei gegenstandslos, wenn es bis dahin nicht gelänge, klare finanzielle Verhältnisse zu schaffen. Er beabsichtige, mit Einführung der Rentenmark eine Haushaltsrechnung in Gold aufzustellen. Diese Rechnung werde in Einnahmen und Ausgaben balancieren. Gerechnet werde dabei mit einem Rumpfdeutschland und ohne Reparationsleistungen.

18

S. Dok. Nr. 133.

Den Vorschlägen des Herrn Reichskanzlers stimme er bei, und zwar deshalb, weil der Plan der Bergherren keine neue unmittelbare Belastung der Reichsfinanzen darstelle. Der Verzicht auf die Steuern wiege nicht schwer, da diese bei der gegenwärtigen Inflationswirtschaft sowieso nichts einbrächten. Von größter Bedeutung sei es, ausländische Kredite zu erlangen, da ohne solche Kredite, selbst wenn es eigene Kredite der einzelnen Werke seien, die Wirtschaft nicht wieder gesunden könne.

Der Reichskanzler glaubt, daß die laufenden Zahlungen an die Besatzungsmächte nicht sofort eingestellt werden sollten, sondern daß man versuchen sollte, einen Termin für die Einstellung in Aussicht zu nehmen und vorher mit den davon betroffenen Stellen über die Notwendigkeit der Einstellung der Zahlungen verhandeln. Die Kommissionen, die in Ausführung des Friedensvertrages eingesetzt seien, müßten zunächst weiter bezahlt werden, da die Einstellung der Zahlungen gedeutet werden könne als eine einseitige Aufhebung des Friedensvertrages19. Es muß auch in Rücksicht gezogen werden, daß wir soeben im[669] Begriff seien, uns an die Reparationskommission zu wenden mit dem Ersuchen, die Leistungsfähigkeit Deutschlands erneut zu überprüfen20.

19

Am 21. 10. übermittelte der RMbesGeb. dem AA, dem RFMin. und dem StSRkei einen Bericht von der Reichsvermögensverwaltung in Koblenz vom 13.10.23, in dem auf das Drängen belgischer Behörden auf die Zahlung der Vorschüsse eingegangen wurde. Mit einzelnen Städten seien bereits entsprechende Vereinbarungen getroffen und aus Berlin liege den Belgiern eine Mitteilung vor, daß die RReg. mit diesen Zahlungen einverstanden sei. In Koblenz war den Zahlungen von der Stadtverwaltung zugestimmt worden, damit die Beschlagnahme des städt. Notgeldes unmittelbar nach dem Druck verhindert werden könne. Die hess. Regierung habe sich dahin ausgesprochen, daß die Vermögensverwaltung wieder die Vorschußzahlungen leiste. Im Ruhrgebiet hätten mehrere Städte freiwillige Zahlungen geleistet. Der RMbesGeb. erklärte das Verhalten im besetzten Gebiet mit dem Druck, der auf die Bevölkerung ausgeübt werde. „Eine weitere Verzögerung der Entscheidung könnte die Erbitterung weiter Volksschichten des besetzten Gebietes und die Unsicherheit der dort tätigen deutschen Behörden in ihrem Tun und Lassen so weit steigern, daß aus dem Gefühl des Verlassenseins heraus politisch unliebsame und vielleicht nicht wiedergutzumachende Folgen eintreten“ (R 43 I /189 , Bl. 236–243). Der RMbesGeb. wiederholte die Bitte um Wiederaufnahme der Zahlungen und Klärung der Angelegenheit in einem Schreiben an den RK vom 23.10.23 (R 43 I /189 , Bl. 247–248).

20

S. Anm. 31 zu Dok. Nr. 136.

Der Reichswirtschaftsminister ist mit dem Vorschlage einverstanden, bittet jedoch um eine Klarstellung seitens der Industrie, ob sie hinsichtlich der Steueranrechnung nur die Betriebe im besetzten Gebiete einbezogen haben will. Bei dem Auftrag, mit den Franzosen zu verhandeln, dürfe den Bergherren nicht völlig freie Hand gelassen werden, sondern es müsse darauf hingewiesen werden, daß sie bei den Verhandlungen zum Ausdruck bringen, beauftragt zu sein.

Der Reichskanzler wird versuchen, noch heute mit Stinnes zu sprechen. Er hätte die Absicht, sein Schreiben schriftlich zu beantworten. In diesem Schreiben werde auch zum Ausdruck gebracht werden, daß die übrigen Industriegruppen zu den Verhandlungen herangezogen werden möchten, damit ein einheitliches Vorgehen gewährleistet sei. Es werde auch deutlich klargestellt werden, daß das Reich nicht in der Lage sei, im Augenblick irgendwelche Zahlungen zu leisten, daß es aber grundsätzlich bereit sei, Reparationsleistungen auszuführen21.

21

S. Dok. Nr. 160.

Die Sitzung wird mit Rücksicht auf eine Orientierung über die Entwicklung der bayerischen Frage erneut unterbrochen.

Nach Wiederaufnahme der Sitzung erklärt der Reichswirtschaftsminister, daß er grundsätzlich in der Frage der Abstoppung der Zahlungen auf dem Standpunkt des Reichsministers der Finanzen stehe. In verschiedener Richtung müsse dieser sich jedoch noch für die nächste Zeit eine Durchlöcherung des Grundsatzes gefallen lassen, und zwar

a)

aus außenpolitischen Gründen,

b)

um nicht von vornherein die Aktion der Bergherren zum Scheitern zu bringen.

Der Erfolg der Aktion der Bergherren sei sehr zweifelhaft. Seiner Meinung nach komme es nur darauf an, mit Befolgung dieses Vorschlages der Aufgabe gerecht zu werden, die Loslösung der besetzten Gebiete vom Reich in einer möglichst schonenden Weise vorzunehmen. Scheitern müsse die Aktion schon mit Rücksicht auf die Unmöglichkeit, die Regiebahn mit deutscher Hilfe auszustatten.

Der Reichspostminister schließt sich ebenfalls dem Vorschlag des Reichskanzlers an. Gegenüber dem Herrn Reichsminister der Finanzen betont er, daß[670] es nicht gut möglich sei, wohlerworbene Rechte, so z. B. hinsichtlich der Versicherungsleistungen, aufzuheben.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete geht bei seinen Erwägungen davon aus, daß auf der Gegenseite hinsichtlich der Weiterbehandlung der Ruhrfrage durchaus keine Planlosigkeit bestehe. Zunächst werde das Delegiertensystem eingerichtet werden. Die endgültige Lösung sei dann auf verschiedenen Arten möglich, ohne daß dadurch aber an der grundsätzlichen Einstellung etwas geändert wird. Im Augenblick komme es den Franzosen nicht darauf an, die Wirtschaft im Ruhrgebiet in Gang zu bringen. Sie werde nur soweit ausgenutzt werden, als es für den Zweck der Franzosen notwendig sei. Im übrigen soll das Gebiet verkommen. Der Vorschlag der Bergherren müsse befolgt werden. Hinsichtlich der Eisenbahn dürfe den Forderungen nicht nachgegeben werden. Wir seien bereit zu verhandeln, fügten uns aber keinem Diktat. Dem Standpunkt des Reichsministers der Finanzen könne er sich nicht anschließen. Es müssen auch künftig noch Zahlungen geleistet werden, und zwar sei es unmöglich, die Zahlungen einzustellen, 1) für die Truppen im legal besetzten Gebiet, 2) für die Bauten, Quartierschäden usw., 3) ferner die für die Erwerbslosenfürsorge, auch würden vorläufig noch Kredite weiter gegeben werden müssen. Wenn wir den Standpunkt, daß wir gar nichts mehr leisten können, zu streng aufrechterhalten, würden wir wahrscheinlich das besetzte Gebiet für immer verlieren22.

22

Dazu die „Aufzeichnung Saemisch“: „Wir dürfen die b. G. nur so verlieren, daß sie die Hoffnung behalten zu uns zurückzukommen.“

Der Reichsminister des Innern ist mit den Vorschlägen einverstanden. Bei der Weiterbehandlung der Frage sei zu berücksichtigen, daß nach seiner Unterrichtung man damit rechnen könne, daß sich England unter keinen Umständen von der Regie ausscheiden lasse und zum andern, daß England unter Umständen bereit sei, bei der Wiederaufrichtung der Wirtschaft in der englischen Zone Unterstützungen zu gewähren. In der Frage der Zahlungen stimme er in allem zu, was der Reichsminister für die besetzten Gebiete ausgeführt habe. Die Ausführungen des Reichsministers der Finanzen seien ihm unverständlich. Solange das Rheinland zum Deutschen Reich gehöre, habe die Bevölkerung gleichen Anspruch an die Reichsregierung wie die jedes anderen Gebiets des Reiches. Die Durchführung des Standpunktes des Reichsministers der Finanzen bedeute die Aufkündigung des Rheinlandes von Berlin aus.

Der Reichsverkehrsminister erklärt in der Frage seiner Stellungnahme zur Regie, daß er bereit sei, wie bisher über technische Dinge, insbesondere über den Nachbarverkehr zu verhandeln, die Verhandlungen über andere Dinge werde er aber auf den Weg der Verhandlungen von Regierung zu Regierung verweisen.

Der Reichsminister der Finanzen glaubt, daß, wenn die Meinung des Reichsministers für die besetzten Gebiete die Meinung des Kabinetts wäre, die Begründung der Annahme des Vorschlags der Bergherren durch den Reichskanzler unnötig gewesen wäre. Er wiederhole, daß weitere Zahlungen aus Reichsmitteln unmöglich seien. Unter keinen Umständen dürfen mehr Kredite gegeben werden. In der Erwerbslosenfürsorge werden nur noch solche Zahlungen gemacht[671] werden können, die es den Erwerbslosen ermöglichen, am Leben zu bleiben. Die jetzt noch fließenden Leistungen an die besetzenden Mächte sollen nicht sofort eingestellt werden. Es seien aber für die Einstellung kürzeste Termine in Aussicht zu nehmen. Die Versicherungsleistungen werden weitergehen, doch nur so lange, als Gegenleistungen erfolgen.

Der Preußische Ministerpräsident Braun stimmt ebenfalls dem Vorschlage der Bergherren zu, bittet aber, Rücksicht auf die Mentalität in Frankreich und in Deutschland insofern zu nehmen, als bei der Bekanntgabe der Vorschläge Stinnes nicht in den Vordergrund gerückt werden möchte. Die Wünsche der Regieverwaltung können nicht erfüllt werden, da sich die Regie bei ihren Forderungen uns gegenüber in keiner Weise bindet. In der Frage der Finanzierung des besetzten Gebietes muß davon ausgegangen werden, daß wir in diesen Gebieten keine Rechte mehr haben, – insbesondere also uns keine Einnahmen beschaffen können, so daß wir infolgedessen auch nicht zu Zahlungen verpflichtet werden können23. Es wäre für die Franzosen ein sehr bequemer Standpunkt, alle Verpflichtungen dem deutschen Reiche aufzubürden und die Rechte im besetzten Gebiet wieder zunehmen. Gerade die finanziellen Gründe wären ja bestimmend gewesen für die Aufgabe des passiven Widerstandes. Es käme jetzt darauf an, das unbesetzte Gebiet lebensfähig zu erhalten, um für später dem besetzten Gebiete die Möglichkeit zu schaffen, sich an ein gesundes unbesetztes Gebiet wieder anlehnen zu können. Vorläufig darf nicht außer acht gelassen werden, daß wir auch dem unbesetzten Gebiet gegenüber Verpflichtungen haben. Ein anderer Weg würde nur dazu führen, daß wir im unbesetzten Gebiet zusammen mit dem besetzten Gebiet in den Abgrund gleiten. Die Franzosen müssen, solange sie im besetzten Gebiet bleiben, als Gewalthaber in diesem Gebiet [die?] Verpflichtungen gegenüber der Bevölkerung übernehmen.

23

Nach der „Aufzeichnung Saemisch“ stimmte Braun Stresemann und Luther zu „gegen Sollmann, da die anderen Landesteile dem Reich noch Einnahmen liefern. Abbruch des passiven Widerstandes ist aus finanziellen Gründen erfolgt. Sofortige Einstellung der Zahlungen an b. G. ist Akt der Selbsterhaltung.“

Der Reichskanzler glaubt, daß, wenn die Verhandlungen der Industrie zu einem Erfolg führen, daraus eine starke finanzielle und politische Entlastung resultiere. Wenngleich wohl dann noch mit einem Bruch zwischen dem besetzten und unbesetzten Gebiet gerechnet werden müsse, dann müsse dieser stattfinden unter einem Händedruck: „Wir kommen wieder.“ In der Frage der Zahlungen an die besetzenden Mächte sei zu erwägen, ob wir nicht an die Reparationskommission herantreten sollen mit der Erklärung, zu den Zahlungen, die sich aus der legalen Besetzung deutschen Gebietes ergeben, so lange bereit zu sein, bis die Leistungsfähigkeit Deutschlands erneut geprüft sei24 und unter der Voraussetzung, daß dann alle Beschlagnahmungen aufhören. Die Nachprüfung habe sehr schnell zu geschehen, und er trage keine Bedenken, dafür, also auch für die Zahlungen, eine Frist zu setzen.

24

Zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit s. Dok. Nr. 137.

Ministerialdirektor v. Schubert teilt mit, daß die Einstellung der Markvorschüsse an die englischen Besatzungstruppen von Engländern nicht verstanden würde. Er empfehle dringend, diese Zahlungen fortzusetzen, bis eventuell[672] durch Verhandlungen eine Ermäßigung oder Einstellung herbeigeführt werden könne.

Der Reichskanzler ist auch der Meinung, daß Kredite nicht mehr gegeben werden sollen. In der Erwerblosenfürsorge sei er für Gleichheit der Behandlung im besetzten und unbesetzten Gebiet. Bei zu starker Erhöhung der Sätze im besetzten Gebiet bestehe auch die Gefahr, daß das Wirtschaftsleben weniger schnell in Gang komme.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete erhebt nochmals Bedenken gegen zu schroffes Vorgehen. Er verweise vor allem auf den Widerspruch, der darin liege, daß auf der einen Seite Kohlenlieferungen getätigt werden, auf der anderen Seite aber alle Zahlungen an die Gegenseite aufgekündigt werden sollen. Die Markvorschüsse an die besetzten Mächte im legal besetzten Gebiet seien aufzunehmen.

Der Reichskanzler schlägt vor, in Anbetracht der großen Bedeutung der zu fassenden Beschlüsse eine 2. Lesung vorzunehmen und schlägt dafür Montag [22. 20.] vor. Auf Grund der Aussprache sei aber jetzt schon folgendes festzustellen:

1.

Einmütigkeit bestehe darin, daß er ermächtigt werde, mit den Bergherren auf der Basis ihres Vorschlages zu verhandeln.

2.

Klarheit bestehe darüber, daß Kredite nicht mehr gegeben werden dürfen.

3.

Verschiedenheit in der Auffassung bestehe in der Erwerbslosenfrage. Einmütigkeit aber bestehe darin, daß eine Herabsetzung der Sätze im besetzten Gebiet stattfinden müsse, und zwar möglichst auf die Sätze des unbesetzten Gebietes.

4.

Einmütigkeit bestehe darin, daß die interalliierten Kommissionen zunächst weiter zu bezahlen sind, ebenso die Kosten für die englische Besatzungszone. Es seien aber Verhandlungen über die Einstellung dieser Zahlungen einzuleiten. Verschiedenheit der Auffassung bestehe über die Frage, ob die Zahlung der Markvorschüsse an die belgischen und französischen Truppen wieder aufgenommen werden solle.

Er empfehle, daß der Reichsminister der Finanzen bestimmte formulierte Vorschläge in den Punkten machen solle, über die noch keine einheitliche Meinung bestehe.

Der Reichsminister des Innern schlägt ergänzend vor, auch eine Aufstellung über die aus dem besetzten Gebiet zu erwartenden Einnahmen zu machen.

Der Reichsminister der Finanzen stellt diese Zusammenstellung in Aussicht.

Der Reichswehrminister teilt mit, daß der Reichsarbeitsminister ihm gegenüber Bedenken gegen die Annahme des Vorschlages der Bergherren geäußert habe.

Der Reichskanzler schlägt vor, der Presse Mitteilung über das Industrieangebot zu geben.

Das Kabinett ist damit einverstanden25.

25

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 167.

[673] In der Frage Bayern teilt der Reichskanzler mit, daß dem General v. Lossow das Kündigungsschreiben überreicht ist. Er bitte den Reichswehrminister, eine Darstellung des Sachverhaltes vom Standpunkt der Disziplin heute noch der Presse zu übergeben26.

26

S. zur Entlassung Lossows Dok. Nr. 157.

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