1.93 (str2p): Nr. 207 Vermerk zur Übergabe des bayerischen Promemoria durch den Gesandten von Preger. 31. Oktober 1923

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 8). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Stresemann I und II. Band 2Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 207
Vermerk zur Übergabe des bayerischen Promemoria durch den Gesandten von Preger. 31. Oktober 1923

R 43 I /2264 , Bl. 289/290 Durchschrift1

1

Am Rand von der Hand Kempners: „Diktiert von Herrn StS Kempkes“.

Bei Überreichung des Promemoria2 erklärte Herr v. Preger im einzelnen noch Folgendes:

2

Das Promemoria ist abgedruckt in: E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 73.

Die Bayerische Regierung sei von dem Bestreben beseelt, nach Möglichkeit den Streitfall mit dem Reich auf gütliche Weise aus der Welt zu schaffen3. Es müsse aber bei der Erledigung des Streitfalles darauf Rücksicht genommen[913] werden, daß bei einer anderen Stellungnahme zu den Einzelfragen des Streitfalles die jetzige Bayerische Regierung wohl kaum in der Lage sein werde, sich zu behaupten und daß an Stelle der jetzigen dann aller Voraussicht noch eine Regierung Kahr, vielleicht auch eine Regierung Kahr-Hitler entstehen würde, da angeblich eine Einigung zwischen Kahr und Hitler inzwischen vollzogen sei4. Insbesondere sei, wie sich aus der Überreichung des Promemoria schon ergebe, die Bayerische Regierung durchaus bereit, mit der jetzigen Reichsregierung zu verhandeln, während Herr von Kahr nach den bekanntgewordenen Erklärungen eine solche Verhandlung seinerseits ja abgelehnt habe5. Um die Möglichkeit einer gütlichen Verständigung nicht zu zerstören, sei es auch wünschenswert, daß vom Reich aus bis zur Erledigung der Angelegenheit alle scharfen Maßnahmen vermieden würden, weil sonst dadurch ein Rücktritt der jetzigen Regierung nötig gemacht werde. Es sei deshalb auch außerordentlich wünschenswert und er richte namens der Bayerischen Regierung diese dringende Bitte an die Reichsregierung, von einer Sperrung der Gehälter für die Reichswehr abzusehen6. Die Bayerische Regierung steht ihrer ganzen rechtlichen Auffassung nach auf dem Standpunkt, daß die Verfassung ihrerseits nicht gebrochen sei und daß somit die Bayerische Division aus dem Reichsverbande der Reichswehr nicht ausgeschieden sei. Eine Sperrung der Gehälter würde daher ein Eingriff in die grundsätzliche Rechtsfrage sein und die Folgen eines solchen Eingriffs würden seiner Meinung nach unübersehbar sein. Er sei auch persönlich der Auffassung, daß ein solcher Schritt der Reichsregierung nun wieder einen Schritt der bayerischen Regierung oder von Kahrs nach sich ziehen würde, durch den praktisch ermöglicht werde, daß die bayerische Division aus Mitteln des Reichs bezahlt werde. Nach wie vor stehe die bayerische Regierung auf dem Standpunkt, daß dieser Konflikt sowie die Konflikte der Vergangenheit darauf zurückzuführen seien, daß die Weimarer Verfassung konstruktive Fehler enthalte, die beseitigt werden müßten, um vor der Wiederholung derartiger Konflikte sicher zu sein.

3

Vgl. dazu die Sitzung des bayer. Ministerrats vom 30.10.23, in: E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 71.

4

S. Dok. Nr. 200 u. 211.

5

S. Anm. 3 zu Dok. Nr. 184.

6

S. die Haltung des RWeM in Dok. Nr. 184 sowie Dok. Nr. 222, P. 4.

Um zum Ausdruck zu bringen, daß seine Regierung bereit sei, zu verhandeln, habe sie das Promemoria jetzt schon überreicht, das aber nur eine allgemeine einstweilige Stellungnahme bedeute. Endgültige Beschlüsse würden erst nach Einvernehmen mit den Koalitionsparteien gefaßt werden; da Donnerstag [1. 11.] in Bayern hoher Feiertag7 und auch Freitag der Allerseelentag mit Rücksicht auf seine kirchliche Bedeutung als Verhandlungstag ungeeignet sei, werde voraussichtlich die endgültige Stellungnahme der bayerischen Regierung Samstag erfolgen8.

7

Nämlich Allerheiligen.

8

Zur Sitzung des Ministerrats am 3.11.23, in der die Antwort an die RReg. zurückgestellt wurde, s. E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 78.

Extras (Fußzeile):