2.40.1 (vpa1p): [1.] Bericht über die Verhandlungen in Lausanne.

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[1.] Bericht über die Verhandlungen in Lausanne.

In dem chronologischen Überblick, den der Reichskanzler über den bisherigen Verlauf der Lausanner Reparationskonferenz gab, erwähnte er zunächst einleitend die vorbereitenden Besprechungen, die zwischen ihm einerseits und Herriot und MacDonald andererseits stattgefunden haben. Diese persönliche Fühlungnahme war aus dem Grunde besonders nötig, weil es galt, bei den Führern der wichtigsten uns gegenüberstehenden Delegationen die bestehende Unkenntnis über die Lage in Deutschland und die Gründe, die zu dem Kabinettswechsel geführt haben, zu zerstreuen. Der Reichskanzler hat beiden Delegationsführern ein genaues Bild über Zwecke und Ziele seiner Regierung gegeben. Diese Herstellung des persönlichen Kontakts erleichterte im folgenden die Verhandlungen wesentlich. Herriot hinterließ den Eindruck, daß er, der äußerlich liebenswürdig auftrat, stark unter dem Eindruck seiner Bürokratie stand. Die Einstellung Herriots zu uns erscheint durch die Stresemann’schen Memoiren schwer belastet. Der Reichskanzler erwähnte im Zusammenhang hiermit die Opportunität, auf gesetzlicher Grundlage, etwa durch Beschlagnahme von Nachlässen verstorbener Staatsmänner, Vorsorge zu treffen, daß derartige Vorfälle sich nicht wiederholen können2.

2

Vgl. Anm. 3 zu Dok. Nr. 12.

Die erste Plenarsitzung der Konferenz begann mit einer Überraschung in Gestalt der von den fünf Mächten unterzeichneten Deklaration über das Ruhen der deutschen Reparationsverpflichtungen während der Dauer der Konferenz3. Die Deutsche Delegation war über die Abgabe dieser Erklärung im voraus von den Belgiern unterrichtet worden, die diese Mitteilung dazu benutzten, um von uns die Ausnahme ihrer Forderungen aus dem deutsch-belgischen Markabkommen4 aus den Bestimmungen der Deklaration zu verlangen. Diese Zumutung wurde von uns abgelehnt. Nachdem MacDonald die Deklaration verlesen hatte, erbat der Reichskanzler das Wort und erklärte sie für einen guten Auftakt der Konferenz, machte aber dabei den Vorbehalt, daß sie in keiner Weise eine Lösung darstelle5. Das Bedeutsame der Deklaration ist darin zu sehen, daß von[142] französischer Seite in ihr kein Unterschied mehr zwischen geschützten und ungeschützten Zahlungen gemacht wird.

3

Tatsächlich wurde die Deklaration in der zweiten Lausanner Plenarsitzung (17. 6.) verlesen und verabschiedet (Anm. 2 zu Dok. Nr. 31).

4

Vgl. Anm. 10 zu Dok. Nr. 9.

5

Zum Text der Rede v. Papens s. Dok. Nr. 30.

Es wurde zwischen den einzelnen Delegierten vereinbart, möglichst wenig Plenarsitzungen stattfinden zu lassen und keine Kommissionen einzusetzen. Statt dessen solle den Einzelbesprechungen zwischen den Delegierten der Vorzug gegeben werden.

MacDonald hat im Gespräch mit dem Reichskanzler die späte Einberufung der Konferenz bedauert und die Schuld hierfür dem früheren Reichskanzler Brüning gegeben, der gesagt hätte: „Wir werden nicht zahlen“5a anstatt: „Wir können nicht zahlen und werden die Gründe, die uns daran hindern, darlegen.“

5a

Erklärung Brünings gegenüber Sir Horace Rumbold vom 8.1.32 (ADAP, Serie B, Bd. XIX, Dok. Nr. 168).

Der Reichskanzler ist in seiner Rede in der Plenarsitzung davon ausgegangen, daß es sich nicht darum handle, juristische Argumente, sondern Tatsachen anzuführen. Der Reichskanzler begründete die Tatsache, daß er seine Rede in der Plenarsitzung auf französisch gehalten habe, damit, daß er sich hiervon eine stärkere Einwirkung auf die anderen Delegationen versprochen hätte. Er hätte deshalb beantragt, daß die Plenarsitzung in nichtöffentlicher Form, d. h. unter Ausschluß der Presse, stattfand. Andernfalls hätte er selbstverständlich deutsch sprechen müssen. Der erstrebte Erfolg ist auch erzielt worden, und die Wirkung der Rede ging nicht durch mangelndes Verständnis oder ungenügende Übersetzung verloren.

Die Replik Herriots auf die Rede des Reichskanzlers war enttäuschend. Sie enthielt lediglich die alten französischen Argumente. Die Rede Neville Chamberlains stach hiervon wesentlich ab, wogegen der italienische Delegierte Mosconi auffallend schwach sprach6.

6

In einer Ausarbeitung des AA über „Verlauf und Ergebnis der Lausanner Konferenz“, übersandt am 15.7.32 an die dt. Auslandsmissionen, hieß es: „Der italienische Finanzminister Mosconi wies in seinen Ausführungen, die sich eng dem deutschen Standpunkt anschlossen, auf die wiederholten Erklärungen des Chefs der italienischen Regierung hin. Es sei seine feste Überzeugung, daß die einzige Möglichkeit und die einzige vernünftige Lösung in Richtung dieser Vorschläge gesucht werden müsse.“ (Pol. Arch. des AA, Büro RM 5 adh., Konferenz von Lausanne, Bd. 3, Bl. 181, 189). Auch im weiteren Verlauf der Konferenz versuchte die ital. Delegation das dt. Verlangen nach Streichung der Reparationen zu unterstützen, verband damit aber die Forderung nach Aufhebung sämtlicher alliierten Kriegsschulden (Schreiben Grandis an MacDonald vom 25. 6., Abschrift in R 43 I /482 , Bl. 107–11).

Es fanden hierauf Einzelbesprechungen zwischen der Englischen und der Französischen Delegation statt, die resultatlos verliefen7. MacDonald teilte uns mit, daß wir eine Schlußzahlung leisten müßten. Wir haben dem energisch widersprochen, worauf MacDonald unseren Standpunkt an die Französische Delegation weiterleitete, die sich jedoch nur versteifte und die völlige Aufrechterhaltung des Prinzips der Reparationen verlangte.

7

Besprechungen vom 20., 21. und 23. 6., Niederschriften hierzu in Documents on British Foreign Policy, Second Series, Vol. III, Dok. Nr. 140, 142–146.

Wir haben darauf MacDonald als Präsidenten der Konferenz ein Memorandum mit Vorschlägen übergeben8, die uns geeignet erschienen, die Position der Französischen Delegation gegenüber ihrer öffentlichen Meinung zu erleichtern.[143] Der Leitgedanke dieses Memorandums besteht darin, daß zur Befriedigung Europas eine konstruktive Tat nötig ist. Die Streichung der Reparationen allein reicht nicht aus, um die Weltwirtschaft zu beleben. Unsere Vorschläge können nicht auf materiellem Gebiet liegen, wohl aber ist denkbar eine gemeinsame Aktion der Großmächte in Südosteuropa, begleitet von energischen Maßnahmen, die auf einen Zollabbau hinzielen. Auch eine Vereinbarung der Notenbanken untereinander über Währungsfragen schiene uns durchaus möglich. Ferner müsse die psychologische Lage Europas durch Beseitigung des deutsch-französischen Konfliktstoffes aufgehellt und erleichtert werden. Dabei seien Unterhandlungen zwischen uns und Frankreich über die Abrüstungsfrage nötig. Wir seien bereit, in einem gewissen Rahmen auf die Gleichberechtigung in Rüstungsfragen zu verzichten. Schließlich wären wir bereit, das Gefühl der Sicherheit Frankreichs gegebenenfalls durch eine Verpflichtung zu erhöhen, daß wir uns bereit erklären, alle politischen Aktionen, die sich im Laufe der nächsten Jahre als notwendig herausstellen könnten, vor ihrer Inangriffnahme mit Frankreich, England und Italien gemeinsam zu besprechen. Es würde also eine Art Konsultativ-Pakt zustandekommen. Dagegen sei eine negative Haltung in politischen Fragen, wie sie die Durchführung des Gedankens vom Gottesfrieden9 uns auferlegen würde, für Deutschland unmöglich. Ein Entwurf des Konsultativ-Paktes ist dem MacDonald übergebenen Memorandum als Anlage beigefügt.

8

Schreiben des RK an MacDonald vom 21. 6., vgl. Anm. 9 zu Dok. Nr. 38.

9

Bezieht sich auf den vom brit. Außenminister Simon am 9.6.32 an v. Neurath übermittelten Entwurf eines „political truth“ der europäischen Regierungen, der in Abs. 5 wie folgt lautete: „The Governments of […] solemnly agree to subordinate their old differences to the promotion of their common welfare, to refrain from actions likely to revive past quarrels or to bring existing agreements into the field of polemics – and generally to renounce and discountenance all proceedings liable to disturb good relations.“ Hiergegen hatte der RAM bereits am 11. 6. in einer dem brit. Botschafter übergebenen „Erklärung“ Bedenken erhoben und dargelegt: Abs. 5 würde bedeuten, „daß Deutschland den Versailler Vertrag nochmals feierlich anerkennt und daß es sich ausdrücklich verpflichtet, in keiner Weise eine Revision dieses oder jenes Teiles des Vertrages zu betreiben“ (ADAP, Serie B, Bd. XX, Dok. Nr. 126 und 130).

Es fanden weitere Aussprachen zwischen einzelnen Mitgliedern der Deutschen und Französischen Delegation statt, die ein positives Ergebnis nicht zeitigten. In diesem Stadium der Verhandlungen empfing der Reichskanzler den Besuch des außenpolitischen Redakteurs des „Journal de Genève“, William Martin, der ihm die Mitteilung machte, daß die Französische Delegation mit der Englischen nicht weiter verhandeln wolle. Herriot habe ein Dokument in Aussicht gestellt, welches den französischen Standpunkt präzisiere. Gleichzeitig erschien Sir Frederick Leith-Ross beim Reichsaußenminister, um ihm die gleiche Mitteilung vom englischen Standpunkt aus zu machen. Auch die Engländer hielten es für aussichtslos, ihre Gespräche mit den Franzosen fortzusetzen. Deutschland müsse sich nunmehr unmittelbar einschalten. Der Reichskanzler vereinbarte darauf eine Besprechung der Deutschen mit der Französischen Delegation, vor der er den Französischen Ministerpräsidenten auf den Ernst der Lage hinwies und ihn davor warnte, einen historischen Augenblick und die sich bietende Gelegenheit zu einer deutsch-französischen Einigung zu verpassen. Herriot erwiderte hierauf mit einer in der Form versöhnlichen, in der Sache auf dem französischen Standpunkt beharrenden Rede. Der Reichsfinanzminister gab[144] ein 1½stündiges Exposé der finanziellen Lage Deutschlands, auf das der französische Finanzminister Germain-Martin erneut in dem Sinne antwortete, daß Frankreich das Prinzip der Reparationen nicht verlassen könne, aber bereit sei, deutsche Gegenvorchläge entgegenzunehmen10. Die Sitzung der beiden Delegationen wurde daraufhin auf Montag, den 27. Juni, nachmittags vertagt11.

10

Hierbei handelt es sich um die dt.-frz. Besprechungen des 24. 6., vgl. dazu Dok. Nr. 39, dort auch Anm. 1 und 3.

11

Vgl. unten Anm. 19.

Die Situation ist folgende:

Es muß deutscherseits mit allem Nachdruck hervorgehoben werden, daß Deutschland nicht in der Lage ist noch sein wird, eine Schlußzahlung zu leisten. Wir müssen aber zu erkennen geben, auf welchem Gebiete wir ein Entgegenkommen für möglich halten. Insbesondere denken wir hierbei an einen Pakt der vier Mächte über die wirtschaftliche Rekonstruktion Zentraleuropas. Die Stellung der Deutschen Delegation in Lausanne ist schwierig, da wir keine Trümpfe mehr zu vergeben haben. Auf der anderen Seite ist die Stellung Herriots in Frankreich sehr schwach und bei ihm der Wille zu erkennen, mit Deutschland zu Lösungen zu kommen. Wir müssen daher versuchen, den Weg der psychologischen Kompensationen, die wir Frankreich gewähren können, fortzusetzen. Sollte Frankreich ablehnen, so haben wir alles getan, was in unserer Macht steht, und die Isolierung Frankreichs ist dann eine vollkommene. Zwar beruft sich Herriot darauf, daß die Regierung der Vereinigten Staaten ihm von einer Einwilligung in die völlige Streichung der Reparationen abgeraten hätte12, aber es ist anzunehmen, daß diese Haltung Amerikas ein taktisches Wahlmanöver ist. Vor dem 4. März 193313 dürfte eine Entscheidung Amerikas in der Frage der interalliierten Schulden nicht zu erwarten sein. Es ergibt sich nun die Frage, ob die Deutsche Delegation in Lausanne das Gespräch mit der Französischen Delegation über das Entgegenkommen, das wir gegebenenfalls zeigen können, fortsetzen soll. Der Reichskanzler hält persönlich diese taktische Linie für richtig, da wir bei dem Scheitern der Verhandlungen die Verantwortung der anderen Seite zuschieben. Er richtete an das Kabinett die Frage, ob dieses seine Auffassung teile.

12

Vgl. Dok. Nr. 39, dort auch Anm. 11.

13

Amtsantritt des nächsten amerik. Präsidenten (Roosevelt).

Der Reichskanzler erwähnte im Laufe seiner Ausführungen ferner die Botschaft Hoovers an die Abrüstungskonferenz14 und ihren Eindruck auf die Vertreter der verschiedenen Mächte. Er selber habe die Gelegenheit benutzt, in seiner Rede an die Deutsche Kolonie in Lausanne das Verdienst des Präsidenten Hoovers besonders zu feiern15.

14

Vgl. Anm. 10 und 11 zu Dok. Nr. 38.

15

Im Entwurf dieser vom RK am 23. 6. gehaltenen Rede hieß es: „Möge die Welt auch die gestrige Botschaft des amerikanischen Präsidenten in ihrer großen Bedeutung erkennen. Auch dieser Vorschlag Hoovers ist ein überaus mutiger und begrüßenswerter Schritt, der sich würdig der Julibotschaft des vergangenen Jahres [vgl. Horkenbach 1931, S. 257] anreiht.“ (R 43 I /524 , Bl. 136).

Während der Lausanner Reparationsverhandlungen liefen auch gleichzeitig die Diskussionen über die Österreich zu gewährende Anleihe. Deutschland konnte sich unter keinen Umständen auf eine Beteiligung an dieser Anleihe[145] einlassen, wenn ihr die Verpflichtungen Österreichs aus dem Protokoll von 1922 zu Grunde gelegt werden sollten16. Eine Klärung der Anleihefrage, bei der auch mit dem italienischen Widerstand zu rechnen war, war bei Abreise des Reichskanzlers noch nicht erfolgt17.

16

Vgl. Dok. Nr. 25, P. 1, dort bes. Anm. 2.

17

Seitens der dt. Delegation wurde in den ersten Julitagen entschieden, daß Dtld. sich an der geplanten Völkerbundsanleihe für Österreich (200 bis 300 Mio Schilling) nicht beteiligen werde. Vgl. ADAP, Serie B, Bd. XX, Dok. Nr. 204.

Der Reichskanzler stellte alsdann folgende Frage zu einer mehr akademischen Erörterung:

Kann unter der Voraussetzung, daß die deutschen Reparationsverpflichtungen endgültig gestrichen werden, daß ferner ein genereller Wiederaufbauplan zustandekommt und ein uns völlig befriedigendes Abrüstungsabkommen getroffen wird, eine einmalige Schlußzahlung aus einer Deutschland zu gewährenden internationalen Anleihe in Betracht gezogen werden? Die Bonds dieser Anleihe würden auf dem internationalen Markt nach Ablauf von 10 Jahren, aber nicht eher als die im Ausland placierten deutschen Staats- und Kommunalanleihen wieder pari notieren, in Anlehnung an den Bergmann-Plan auszugeben sein.

Hierzu äußerten sich in kurzer Diskussion der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft dahin, daß ein psychologischer Druck auf die Bevölkerung bei einer solchen Regelung bestehen bleiben würde, und der Reichsminister des Innern der die Annahme einer Schlußzahlung, um die es sich doch immerhin handeln würde, innerpolitisch für bedenklich hielt.

Der Reichswehrminister stimmte dagegen der Lösung zu unter der Voraussetzung, daß sie erst nach dem 31. Juli18 bekanntgegeben würde.

18

Tag der RT-Wahl.

Abschließend stellte der Reichskanzler fest, daß das Kabinett die Weiterführung der Verhandlungen mit der Französischen Delegation am Montag, dem 27. Juni, bei denen der Französischen Delegation gewisse Vorschläge über eine europäische Kooperation gemacht werden sollen, einstimmig billigt. Ohne vorherige Befragung des Kabinetts wird jedoch die Deutsche Delegation in Lausanne kein Abkommen treffen19.

19

Über die Fortsetzung der diesbez. dt.-franz. Verhandlungen (27.–29. 6.) berichtete das AA in einer den dt. Auslandsmissionen am 15. 7. übermittelten Ausarbeitung (vgl. oben Anm. 6) u. a.: Zunächst habe der RFM am 27. 6. nochmals eingehend die Gründe dargelegt, „die es der Deutschen Delegation unmöglich machten, positive Vorschläge für eine Neuregelung der Reparationen zu machen. Die völlige Streichung der Reparationen sei für Deutschland die einzig mögliche Lösung. Dagegen sei die Deutsche Delegation bereit, an einem konstruktiven Plan zum wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas mitzuarbeiten, für den sie in bestimmterer Form als bisher positive Vorschläge machte. Eine besondere Bedeutung hatte hierbei der Vorschlag zur Schaffung eines ‚fonds commun‘ zur Sanierung der Währungen und Finanzen der osteuropäischen Staaten.“ Gegenüber diesen Vorschlägen habe sich die frz. Delegation am 27. 6. entschieden ablehnend verhalten, doch sei bei den Besprechungen des 28. und 29. 6., an denen auch brit. Vertreter teilgenommen hätten, eine Annäherung der Standpunkte erzielt worden. „Nach langen mühsamen Verhandlungen lehnte der französiche Ministerpräsident eine Streichung der Reparationen nicht mehr grundsätzlich ab. Er erklärte sich bereit, eine solche Möglichkeit ins Auge zu fassen, verlangte jedoch, daß Deutschland sich zu einer Gegenleistung in Form einer Abschlußzahlung (forfait) oder in Form wirtschaftlicher oder politischer Zugeständnisse bereit finde. Die von deutscher Seite bisher gemachten Vorschläge über eine letzte Leistung seien ihm zu unbestimmt. Die Bildung eines ‚fonds commun‘ sei für Frankreich ohne Interesse.“ Daraufhin habe die Dt. Delegation schließlich ihre Bereitwilligkeit angedeutet, „die Zahlung einer solchen Anerkennungsgebühr im Rahmen der deutschen Leistungsfähigkeit in Erwägung zu ziehen, sofern sichergestellt sei, daß hierbei der Grundsatz der Streichung der Reparationen anerkannt würde und daß die Zahlungen mit Reparationen nichts mehr zu tun hätten.“ Vgl. hierzu auch ADAP, Serie B, Bd. XX, Dok. Nr. 168, 169, 171, 173–175, 177; Documents on British Foreign Policy, Second Series, Vol. III, Dok. Nr. 150–152. – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 43, P. 2.

[146] Der Reichsminister des Innern brachte den Dank des Reichsministeriums für die von der Delegation in Lausanne geleistete Arbeit zum Ausdruck.

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