2.128.2 (wir1p): 2. Neuregelung der Besoldungsverhältnisse.

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2. Neuregelung der Besoldungsverhältnisse.

Staatssekretär Schroeder wiederholte die in der Sitzung vom 25. Oktober gemachten Ausführungen über die Neuregelung der Besoldungsverhältnisse6, indem er darauf hinwies, daß beabsichtigt wäre, die Grundgehälter, insbesondere in den unteren Stufen, beträchtlich zu erhöhen, den Teuerungszuschlag aber dann herabzusetzen. Mit den Organisationen sei unverbindlich verhandelt worden. Die Angelegenheit müßte schleunigst weiter behandelt werden. Er bat um Zustimmung, daß

6

Am 25.10.21 war bereits in Abwesenheit des RK über die Besoldungsfrage gesprochen worden; das Protokoll führt dazu u. a. aus: „Staatssekretär Schroeder gab eine kurze Schilderung über die in Folge der Teuerung sich auf die Beamtenbezüge ergebenden Rückwirkungen. Er gab ferner eine kurze Übersicht über die geplanten Maßnahmen und bat darum, daß das Kabinett sich grundsätzlich damit einverstanden erkläre, auf der geschilderten Grundlage sofort weiter zu verhandeln, indem er betonte, daß die Angelegenheit von äußerster Dringlichkeit sei. Der Preußische Finanzminister stimmte den Ausführungen des Staatssekretär Schroeder bei […]. Er bat ferner um eine Zusage, daß das Reich sich bereit erkläre, in besonderen Verhandlungen mit den Ländern über die Übernahme der Mehrkosten auf das Reich einzutreten, und daß diese Frage in wohlwollendem Sinne behandelt werden würde. Staatssekretär Schroeder glaubte, darüber eine Entscheidung nicht fällen zu können, da man erst nachprüfen müsse, ob nicht die aufzuwendenden Beträge durch eine automatische Steigerung der Einnahmen zum Teil wenigstens gedeckt würden. Der Preußische Finanzminister erklärte sich lediglich mit der Bereitwilligkeit begnügen zu wollen, die Frage mit den Ländern zu erörtern und die Angelegenheit wohlwollend zu behandeln. Diese Zusicherung wurde von Staatssekretär Schroeder gegeben.“ (R 43 I /1371 , Bl. 81 f.). Zur Besoldungsfrage im Allgemeinen siehe die Denkschrift über die Entwicklung der Besoldung der Reichsbeamten von 1897 bis Dezember 1924, in RT-Drucks. Nr. 407, Bd. 398 .

1. die Verhandlungen mit den Organisationen zu Ende geführt würden,

2. daß die Erhöhung mit dem 1. Januar 1922 eintrete,

3. daß bis zum 1. Januar eine Ausgleichszulage gezahlt werden dürfe.

Der Reichskanzler betonte, daß eine Aktion für die Beamten, ohne gleichzeitige Sorge für die Kleinrentner ihm unmöglich erscheine. Dringlich halte er zunächst nur die Ausgleichszulage.

Der Preußische Finanzminister wiederholte die in der Kabinettssitzung vom 25. Oktober gemachten Ausführungen.

Von verschiedenen Seiten wurden Bedenken gegen die Gewährung einer Ausgleichszulage erhoben. Vielleicht würde es besser sein, die neue Besoldungsregelung mit rückwirkender Kraft schon zum 1. Oktober eintreten zu lassen.

Der Reichswirtschaftsminister bat, in den oberen Gruppen die Sätze nicht so stark heraufzusetzen. Mit der Industrie würde man doch nicht konkurrieren können.

[348] Der Reichswehrminister machte längere Ausführungen über die Schwierigkeiten bezüglich der höheren Beamten.

VizekanzlerBauer gab gleichfalls zu erwägen, in welcher Weise man den Charakter einer einmaligen Zulage verschleiern könne. Die Bedenken des Reichswirtschaftsministers bezüglich der Sätze für die höheren Beamten könne er nicht teilen. Richtig sei, daß die Sätze für die unteren Beamten im Verhältnis mehr erhöht seien als die der oberen. Man könne aber die höheren Beamten nicht proletarisieren. Jeder Stand habe das Recht, in seiner sozialen Stellung erhalten zu werden. Der Standpunkt des Neids dürfe nicht die Oberhand gewinnen. Man müsse den Mut haben, den Dingen in die Augen zu sehen und Angriffen wegen der seiner Ansicht nach aus Haushaltsnotwendigkeiten erforderlichen erheblichen Aufbesserung der oberen Gruppen entgegentreten. […]

Ministerialdirektor von Schlieben teilte die Erhöhungen mit, die das Reichsfinanzministerium bzw. die Organisationen gewähren wollten nach dem Verhältnis zu den Friedensbezügen. Danach betragen die Zuschläge:

Gruppe

Reichsfinanzministerium

Organisationen

II

1329%

1796%

IV

1233%

1518%

V

1072%

1382%

VI

734%

888%

XIII

570%

418%

Es sei interessant, daß das Interesse der Organisationen eigentlich bei Gruppe V aufhöre.

Viezekanzler Bauer stellte schließlich als Ergebnis fest:

1. Das Kabinett ist einmütig der Auffassung, daß eine Neuregelung der Gehälter notwendig ist. Über die Vorschläge im einzelnen wird es sich jedoch erst unterhalten, wenn mit den Ländern und den Beamten-Organisationen verhandelt und eine Vorlage vorgelegt ist7.

7

Der Entwurf einer dritten Ergänzung des Besoldungsgesetzes wurde dem RT am 7.11.1921 vorgelegt (RT-Drucks. Nr. 2935, Bd. 369 ), am 11.11.1921 in 3. Lesung verabschiedet (RT Bd. 351, S. 4979 ) und am 21.11.21 verkündet (RGBl. S. 1369  ff.).

2. Es soll tunlichst eine Form gewählt werden, die nicht den Charakter einer einmaligen Teuerungszulage hat, die aber doch zu dem Ergebnis kommt, daß eine Durchschnittszulage erzielt wird.

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