2.157.1 (wir1p): [Reparationen]

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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[Reparationen]

Staatssekretär Schroeder berichtet über die Note des Garantie-Komitees vom 17. November 1921, die sich mit den Zahlungen aus der Ausfuhr beschäftigt1. Er verliest den Entwurf einer von der Kriegslasten-Kommission aufgesetzten Antwortnote2. Hiernach würden die Forderungen des Garantie-Komitees zu 1 und 3 betreffend gesetzliche Maßnahmen zur Sicherung der Devisenerfassung und zur Ermöglichung der unmittelbaren Erhebung der 25%igen Abgabe anzunehmen sein. Zu Punkt 2 der Note, betreffend Einzahlung der Devisen[429] gleich beim Anfall an die Regierung auf ein Sonderkonto des Garantie-Komitees, wird vorgeschlagen, dies zwar im allgemeinen anzunehmen, aber noch nicht für den Monat Dezember; denn die sonst erforderliche Zahlung von 83 Millionen Goldmark am 1. Dezember könnten wir nicht aufbringen. Die Begründung dieses Standpunktes sei folgendermaßen in Aussicht genommen:

1

Die genannte Note vom 17. 11. bezieht sich zunächst auf den Sachverhalt der Note 3 vom 28.6.21 (siehe Dok. Nr. 39) und auf die Verhandlungen des Garantie-Komitees in Berlin (Ende September, Anfang Oktober); dann erklärt sie weiter: „Das Garantie-Komitee war daher unter der Bedingung, daß die deutsche Regierung die vorgesehene Zahlung an dem von dem Komitee bestimmten Verfallstage ausführte, bereit, die unmittelbare Erhebung von 25% vom Werte der Ausfuhr in ausländischen Zahlungsmitteln nicht zu fordern, wozu sie an sich nach dem Zahlungsplan berechtigt war. Nach der von den Vertretern der deutschen Regierung den Mitgliedern der Reparationskommission gemachten Erklärung scheint es indessen, daß die nach dem Schreiben des Garantie-Komitees vom 12. 10. am 1. 12. fällige Zahlung in Devisen nicht ausgeführt werden wird. Falls diese Annahme zutreffen sollte, hält das Garantie-Komitee sich für verpflichtet, der deutschen Regierung schon jetzt mitzuteilen, daß das Garantie-Komitee von den Rechten Gebrauch machen würde, die es sich in dem oben angeführten letzten Absatz des Schreibens vom 28.6.1921 vorbehalten hat. – Das Garantie-Komitee würde demnach verlangen: 1. Die deutsche Regierung hätte die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die an die Außenhandelsstellen ergangenen Weisungen gesetzlich festzulegen und gegebenenfalls in einer Weise abzuändern, die den Wünschen des Garantie-Komitees vollständig Rechnung trägt. Das Ziel müßte sein, einen Teil der durch die Ausfuhr anfallenden ausländischen Devisen zur Verfügung der deutschen Regierung zu stellen. Falls die Anweisungen, nach denen die Außenhandelsstellen gegenwärtig verfahren und die nach der oben getroffenen Entscheidung gesetzlich festzulegen wären, nicht einen Betrag in Höhe von 25% des Wertes der Ausfuhr in ausländischen Devisen erbringen, behält sich das Garantie-Komitee ausdrücklich vor, jeden Augenblick von der deutschen Regierung die Einführung einer unmittelbaren Erhebung von 25% des Wertes der gesamten deutschen Ausfuhr zu verlangen. – 2. Die deutsche Regierung hätte die ihr jeweilig anfallenden Devisen in dem Zeitpunkt, in dem sie die Verfügung darüber erlangt, auf ein auf den Namen des Garantie-Komitees zu eröffnendes Sonderkonto einzuzahlen und zwar bis zum Betrage von 25% des Wertes der deutschen Gesamtausfuhr in dem in Betracht kommenden Zeitraum. – 3. Die deutsche Regierung hätte gesetzliche Maßnahmen zu treffen, die es ermöglichen, die im Zahlungsplan vorgesehene unmittelbare Erhebung der 25%igen Abgabe vom Werte der Gesamtausfuhr sofort in Kraft zu setzen, falls das Garantie-Komitee dies wünschen sollte.“ (R 43 I /22 , Bl. 214 f.).

2

In R 43 I nicht ermittelt; weiteres siehe Anm. 9.

Nach der im Juni angestellten Berechnung wäre angenommen worden, daß unsere Verpflichtungen durch Sachleistungen und durch das Aufkommen aus dem recovery-act zu zahlen wären. Diese hätten durch Devisen aufgebracht werden können. Infolge Rückgangs unserer Valuta wurden uns für die Sachleistungen, insbesondere die Kohle, soviel weniger angerechnet, daß die damaligen Dispositionen umgeworfen seien3. Ferner sei zu berücksichtigen, daß die Verpflichtungen aus den Getreidelieferungen abzutragen seien4.

3

Ein Vermerk Kempners vom 7.12.21 erörtert den Sachverhalt am Beispiel der Kohlenlieferungen wie folgt: „Zur Beurteilung, was wir bei der Gutschrift von Kohlenlieferungen auf Reparationskonto durch die Geldentwertung verlieren, können folgende Ziffern dienen: Im Mai 1921 war der Wert der Papiermark etwa 1/15 der Goldmark, im Oktober etwa 1/36, an einigen Tagen im November 1/70 und weniger. Dementsprechend wurde je Tonne gutgeschrieben im Mai 24 M Gold, im Oktober 11,1 Mark Gold, im November werden es etwa 6 M Gold sein. Wir verlieren also im November verglichen mit Mai, auf die Tonne rund 18 Mark Gold. Die Kohlenlieferungen in den Monaten Juni bis Oktober betrugen in Summa 7 600 900 to. Für diese wurden 131 427 200 Goldmark gutgebracht. Wäre in den genannten Monaten der gleiche Preis gutgeschrieben wie im Mai, also 24,1 Goldmark je Tonne, so hätte die Gutschrift 183 181 690 Goldmark betragen, also 51 754 490 Goldmark mehr, als es tatsächlich der Fall war. – Im Monat November werden uns für eine voraussichtliche Lieferung von 1,5 Millionen to nur etwa 6 Mark je Tonne gutgeschrieben werden, gleich 9 Millionen Goldmark, so daß wir im November 27 Millionen Goldmark weniger gutgeschrieben bekommen werden, als es bei gleicher Lieferung im Mai gewesen wäre. Rechnet man diese 27 Millionen Goldmark zu den oben errechneten 51 754 490 hinzu, so ergibt sich, daß uns lediglich infolge der seit Mai eingetretenen Markentwertung für die Lieferung der Monate Juni bis November 78,7 Millionen Mark weniger angerechnet werden.“ (R 43 I /23 , Bl. 28). Die Preise, die der deutschen Regierung angerechnet wurden, richteten sich nach dem deutschen Inlandspreis (Anlage V des Teiles VIII des Versailler Vertrages).

4

In der Note, die der Chefbesprechung vom 25. 11. zufolge dem Garantie-Komitee übergeben wurde (siehe Anm. 8), heißt es dazu: „Die Tatsache, daß die Fälligkeiten im Dezember größer sind, als in den folgenden Monaten, erklärt sich daraus, daß von Mai bis September das ausländische Getreide auf Kredit gekauft werden mußte und daß die Fälligkeiten aus diesen Krediten vorwiegend auf den Dezember gelegt worden sind, da auf Grund der früheren Verhandlungen mit dem Garantie-Komitee angenommen werden konnte, daß die Januarrate durch Sachleistungen gedeckt sein wird. Diese Voraussetzung hat sich jedoch als irrtümlich erwiesen, da die Sachleistungen mit einem geringeren Goldmarkbetrag gutgeschrieben worden sind.“ (R 43 I /23 , Bl. 103-107, hier: Bl. 105).

Staatssekretär Müller: Im Zusammenhang mit der erörterten Frage stehe die der am 15. November fällig gewesenen Ausgleichsrate. Das Kabinett hätte neulich beschlossen, von dieser Rate nur etwa ⅓ zu zahlen5. Heute sei nun der Vertreter des englischen Ausgleichsamtes bei dem Präsidenten unseres Ausgleichsamts gewesen und habe bis zum 25. November 1921 12 Uhr mittags eine endgültige Stellungnahme verlangt.

5

StS Müller bezieht sich offenbar auf die Kabinettssitzung vom 14. 11. P. 2; das Protokoll dieser Sitzung verzeichnet allerdings andere Zahlen (Dok. Nr. 144).

Die Nichtbezahlung würde schwere Folgen politischer und wirtschaftlicher Art haben. Man müsse daher nach seiner Ansicht alles tun, um das Debetsaldo vom 15. November zu begleichen, also mit Vorrang vor den Reparationsforderungen6.[430] Er habe das Finanzministerium gefragt, ob die Rate vom 15. November durch einen Kredit aufgebracht werden könnte, was vom Finanzministerium verneint worden sei. Er stelle nunmehr folgenden Antrag:

6

Die deutsche Regierung hatte am 10.6.21 ein „Abkommen über die Bezahlung der Monatssalden im Ausgleichsverfahren“ unterzeichnet. „Nach diesem Abkommen“, so die Denkschrift des RMinWiederaufbau vom 4.12.22, „hatte Deutschland in allen Monaten, in denen es einem oder mehreren gegnerischen Ämtern gegenüber einen Debetsaldo aufzuweisen hatte, ohne Rücksicht auf die Höhe des Debets einen Betrag im Werte von 2 Millionen zu zahlen, der auf die einzelnen Gläubigerämter im Verhältnis ihrer Kreditsalden zu verteilen war.“ Im November 1921 konnte die fällige Rate von 2 000 000 £ nicht gezahlt werden; sie wird dann im Laufe eines Monats nachgezahlt (Denkschrift siehe RT-Drucks. Nr. 5304, Bd. 375 ; dort als Anlage auch das zitierte Abkommen vom 10.6.21).

Es solle am 25. November 1921 erklärt werden, das Ausgleichsamt sei bereit, den Rest der tatsächlichen Aktivsalden Frankreichs und Siams binnen so und so viel Tagen zu zahlen – (die Zahl der Tage sei mit dem Finanzministerium zu vereinbaren) – und den Rest der am 15. November fälligen Rate aus den nächsten Deviseneingängen abzutragen.

Würde diesem Antrage entsprochen, so würde hierdurch allerdings das vom Staatssekretär Schroeder vorgesehene Verfahren für die nächste Reparationsrate beeinträchtigt werden. Für den Fall der Ablehnung seines Antrages stelle er folgenden Eventualantrag:

Es solle erklärt werden, das Ausgleichsamt sei bereit, den Rest der tatsächlichen Aktivsalden Frankreichs und Siams binnen so und so viel Tagen zu zahlen und den Rest so bald zu zahlen, wie es die Erlangung ausländischer Zahlungsmittel und die Rücksicht auf fällige Reparationsleistungen zulasse.

Durch den Eventualantrag würden die Wünsche des Staatssekretärs Schroeder für die Antwortnote an das Garantie-Komitee nicht beeinträchtigt. Er, Staatssekretär Müller, sei jedoch von seinem Ressortstandpunkt aus verpflichtet, sich für die Annahme seines Antrages 1 entschieden einzusetzen.

Ministerialdirektor Fischer: Man müsse sich klar machen, daß ständig drei verschiedenartige Verpflichtungen neben einander herliefen:

1) die aus den Lebensmittelbeschaffungen,

2) die Reparationsverpflichtungen,

3) die Clearingverpflichtungen7.

7

Verpflichtungen nach Art. 296 (mit Anlage), 297 und 303 (mit Anlage) des VV. Siehe auch Anm. 6.

Das Abkommen über das Clearing sei seiner Zeit nur unter Protest der Reichsregierung angenommen worden. Es sei auf die Dauer nicht durchführbar. Wir müssen versuchen, zu einer Regelung dahin zu kommen, daß [wir] monatlich nur 1 Million Pfund zu zahlen hätten. Dieser Versuch könne sich an die Verhandlungen über die diesmonatige Rate anschließen. Schon die Oktoberausgleichsrate hätten wir nur durch Aufnahme eines Darlehns aufgebracht, aus dem wir noch 7 Millionen Mark Gold schuldeten.

Der Antrag 1 des Wiederaufbauministeriums sei für das Finanzministerium unerträglich; mit dem Eventualantrag wolle er sich einverstanden erklären.

Staatssekretär Müller macht darauf aufmerksam, daß bei einer etwaigen Aufhebung des Ausgleichsabkommens Schadensersatzansprüche erneut aufleben würden, die durch das Abkommen beseitigt seien.

[431] Ministerialdirektor Fischer: Für diesen Schaden hafte das liquidierte Eigentum.

Staatssekretär v. Simson: Es sei klar, daß wir alle Forderungen unmöglich erfüllen könnten. Für die Rangordnung der Forderungen müsse die Gefährlichkeit der Gläubiger entscheidend sein. Daher sei es besser, das Clearing hinter der Reparation zurücktreten zu lassen. Höchstens könne er sich mit dem Eventualantrag des Staatssekretärs Müller einverstanden erklären. Zur vorgeschlagenen Antwortnote an das Garantiekomitee bemerke er, daß seines Erachtens die Forderungen zu 1–3 angenommen werden könnten. Die vom Finanzministerium beabsichtigte Antwort zu Punkt 2 dagegen scheine ihm gefährlich. Nach dieser Antwort würde die Dezemberschuld erst im Januar bezahlt werden. Hierin liege also eine Ablehnung der vom Garantiekomitee gestellten Forderung. Er halte dies politisch für gefährlich. Wir setzten uns damit auch formell in Widerspruch mit dem Londoner Ultimatum. Aus diesem Grunde müsse s. E. ernsthaft geprüft werden, ob man nicht zu äußersten Maßnahmen schreiten müsse. Er denke daran, die 83 Millionen Goldmark für die Dezemberleistung aus dem Goldschatz der Reichsbank zu entnehmen, sie ans Garantiekomitee abzuführen und das Gold durch später eingehende Devisen wieder freizumachen. Natürlich würde die Reichsbank dagegen sein8.

8

v. Simson hatte in dieser Sitzung eine kurze Ausarbeitung vorgelegt, in der er die Stellungnahme des AA zur Lage u. a. wie folgt darlegt: „Nach den Erklärungen des Reichsfinanzministeriums, der Reichsbank und der Devisenbeschaffungsstelle ist die Zahlung am 1. 12. nicht möglich. Die hierdurch geschaffene Situation ist außerordentlich ernst. Wenn Deutschland die Zahlung nicht leistet und auch die Bedingungen des Garantie-Komitees zunächst nicht erfüllt, so setzt es sich formal zweifellos ins Unrecht. Es wird dann mit einem Anschein von Recht behauptet werden können, daß Deutschland vorsätzlich den Verpflichtungen des Londoner Ultimatums zuwiderhandelt, und es müßten sich alle die Konsequenzen ergeben, die daraus folgen würden. Erfolgt die Zahlung nicht und wird den Anforderungen des Garantie-Komitees – also namentlich der Anforderung, daß die Exportdevisen bis zur Höhe von 25% sofort dem Garantie-Komitee gutgeschrieben werden – entsprochen, so entstehen genau die selben Schwierigkeiten, als wenn Zahlung erfolgen würde, d. h. Deutschland wird dann seinen „sonstigen“ Verpflichtungen, die sich im Monat Dezember auf 173 Millionen Goldmark und etwa 25 Millionen Rückstände des Monats November für Zahlungen im Ausgleichsverfahren belaufen, nicht entsprechen können. Es muß daher nach meiner Auffassung, die übrigens vom Reichswirtschaftsministerium geteilt wird, mit allen Mitteln versucht werden, die Zahlung für den 1. 12. doch noch zu leisten. Wenn sie nicht ganz voll geleistet werden kann, muß zum mindesten soviel geleistet werden, wie irgend möglich ist und die alsbaldige Nachzahlung versprochen werden. Das Reichsfinanzministerium und die Reichsbank erklären es für unmöglich, für diese Zahlung einen kurzfristigen Kredit zu suchen oder etwa vorübergehend das Gold der Reichsbank in Anspruch zu nehmen. Bei der außerordentlichen Tragweite, die eine Ablehnung hat, wird es aber sehr sorgfältig erwogen werden müssen, ob man nicht doch zu diesen äußersten Mitteln greifen muß. […] Eine weitere Möglichkeit der Goldbeschaffung besteht in der möglichsten Förderung der Verhandlungen mit Stononiakoff. Geh.Rat Trendelenburg war der Meinung, daß die Verhandlungen neuerdings nicht aussichtslos seien. Ich habe ihm jede Förderung von Seiten des Auswärtigen Amts in Aussicht gestellt.“ (R 43 I /22 , Bl. 218-221).

Staatsekretär Schroeder empfiehlt, zunächst abzuwarten, ob der von der Kriegslastenkommission beabsichtigte Schritt Erfolg hätte. Gegen den Zugriff auf das Reichsbankgold hege er schwerste Bedenken, denn dieses stelle die letzte Reserve unserer Währung dar. Hierauf könne man nur zurückgreifen, wenn dadurch wirklich großer politischer Erfolg erzielt würde.

[432] Das Kabinett lehnt den Antrag 1 des Staatssekretärs Müller ab und nimmt seinen Eventualantrag an.

Reichsmin. Hermes spricht sich dafür aus, daß die Kriegslastenkommission durch Verhandlungen die Situation kläre und daß dann erst das Kabinett Stellung nehme.

Staatssekretär Schroeder: Seines Erachtens müßte das Kabinett heute entscheiden, wie die Antwort an das Garantiekomitee lauten solle.

Reichsmin. Schmidt tritt der Auffassung des Ministers Hermes bei, spricht sich aber auch dafür aus, daß letzten Endes auf das Reichsbankgold zurückgegriffen werde. Vor dem Januar dürften wir mit unseren Zahlungen keinesfalls in Rückstand kommen.

MinDir. Fischer rät dringend ab, jetzt schon an das Reichsbankgold zu gehen. Das Garantiekomitee halte doch alles, was wir täten für camouflage und würde auch annehmen, daß der Zugriff auf das Gold nicht nötig gewesen sei, sondern nur erfolgt wäre, um unsere Situation nach außen möglichst ungünstig darzustellen.

Staatssekretär v. Simson schlägt vor, daß Ministerialdirektor Fischer mit der Note alsbald nach Paris fahren solle, um sie dort zu überreichen und Verhandlungen anzuschließen9.

9

Der Entwurf dieser Note wurde in R 43 I nicht ermittelt; in der Chefbesprechung vom 25.11.21 wurde beschlossen, „daß ein neuer Entwurf der Note vom RFMin angefertigt und dem RK vorgelegt werden soll. MinDir. Fischer soll nach Paris fahren und die Note dort übergeben.“ (R 43 I /23 , Bl. 18). In dieser Note erklärt die deutsche Regierung, sie sei voraussichtlich nicht in der Lage, die am 1. 12. fällige Rate in ausländischen Devisen zu leisten. Aus dieser Zwangslage ziehe sie die Folgerung, „daß sie die vom Garantie-Komitee mitgeteilten Forderungen erfüllen wird.“ Die Lage auf dem Devisenmarkt habe sich verschlechtert, weil im Dezember Kredite für Getreidekäufe abgedeckt werden müßten. Eine Nichtabdeckung hätte katastrophale Folgen für die Kursentwicklung und Kreditwürdigkeit des Reiches.“ Um diese auch für die weiteren Reparationszahlungen nachteiligen Folgen zu vermeiden, richtet die deutsche Regierung an das Garantie-Komitee die dringende Bitte, der besonders schwierigen Lage im Dezember Rechnung zu tragen und die Abführung der Exportdevisen auf ein besonderes Konto des Garantie-Komitees nicht bereits für Dezember zu verlangen. Die deutsche Regierung glaubt, daß dies vom 1.1.22 ab geschehen kann und ist bereit, von diesem Zeitpunkt ab die Exportdevisen in einer mit dem Garantie-Komitee noch näher zu vereinbarenden Weise abzuführen. Sollte es gelingen, worüber gegenwärtig verhandelt wird, eine teilweise Verlängerung der im Dezember fällig werdenden Getreidekredite zu erlangen, so würde es möglich sein, einen entsprechenden, frei werdenden Devisenbetrag schon während des Dezember auf das Konto des Garantie-Komitees abzuführen.“ (R 43 I /23 , Bl. 103-107).

Die Besprechung wird auf Freitag den 25. November 1921 vorm. 10 Uhr vertagt10.

10

Das Protokoll der Chefbesprechung vom 25. 11. lautet: „StS Schroeder spricht sich nochmals für die Absendung der Note aus, wie von der Kriegslastenkommission entworfen. StS Hirsch spricht sich für Verhandlung mit dem Garantie-Komitee aus. Er halte es für gefährlich, jetzt schon die Annahme der Forderung 2 der Note zu erklären. Die Reservierung von Devisen zu einem bestimmten Zweck sei für unseren allgemeinen Kredit äußerst gefährlich. StS von Simson: Das Garantie-Komitee habe sich noch nicht damit einverstanden erklärt, daß am 1.12.21 keine Zahlung erfolge. Er empfehle nochmals mündliche Verhandlungen. Dabei könne eventuell gesagt werden, daß wir äußerstenfalls an das Reichsbankgold dächten. StS Schroeder warnt davor, das Reichsbankgold zu erwähnen.“ Beschluß siehe Anm. 9 (R 43 I /23 , Bl. 18).

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