2.197.1 (wir1p): Reparation

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 6). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

Extras:

 

Text

RTF

Reparation1

1

Es geht um die Beantwortung der Note der Repko vom 13.1.1922, mit der der dt. Reg. die Beschlüsse von Cannes – ein vorläufiger Zahlungsaufschub der am 15. 1. und 15. 2. fälligen Raten unter gewissen Bedingungen – mitgeteilt worden waren (siehe auch Dok. Nr. 190 Anm. 1). Bis zur Übergabe der endgültigen Fassung der Note am 28.1.1922 und ihrer Anlagen (siehe RT-Drucks. Nr. 4140 , S. 48 ff., Bd. 372) sind in den zuständigen Reichsressorts in zahlreichen Besprechungen vermutlich fünf Referentenentwürfe entstanden; der schriftliche Niederschlag dieser Tätigkeit ist nur lückenhaft in die Akten der Rkei gelangt. Außer der in Anm. 2 genannten Anlage zum Protokoll konnten ermittelt werden: der 3. und der 5. Referentenentwurf (offenbar am 20. oder 21. 1. und am 24. 1. redigiert), sowie ein unnummerierter Referentenentwurf des RFMin. mit Präsentatum der Rkei vom 24.1.22; ferner eine Übersicht: Zukünftiger Aufbau der Note vom 21.1.22 und Abänderungsvorschläge des RArbMin. vom 25.1.22. Zum Thema gehört weiter eine offenbar von der Rkei angeforderte Aufzeichnung Bonns vom 23.1.22 zur Balancierung des Etats. Schließlich liegt ein noch geänderter Reinentwurf und eine „letzte Fassung“ in den Akten (alle Dokumente in R 43 I /24 , Bl. 325-338, 376-383, 393-400, 413-420, 447-454, 469-497; Weiteres Material in R 2 /3148 ). Als Anlagen waren der endgültigen Fassung beigegeben: 1. Überblick über das Steuersystem, die Durchführung der Steuergesetze und die Maßnahmen zur Bekämpfung der Kapitalflucht mit Tabellen über die steuerliche Belastung im Vergleich mit England und Frankreich, – 2. Übersicht über den Abschluß des Haushaltsplanes für 1922, – 3. Übersicht über die bei Post und Eisenbahn durchgeführten und geplanten Reformen, – 4. Programm für die Beseitigung der Zuschüsse zur Verbilligung der Lebensmittel (siehe RT-Drucks. Nr. 4140 , S. 52 ff., Bd. 372).

Staatssekretär Schroeder trägt den Entwurf der Note mit den Abänderungsvorschlägen insbesondere des Auswärtigen Amts vor2.

2

Als Anlage zum Kabinettsprotokoll finden sich „Abänderungsvorschläge des Auswärtigen Amtes zu dem fünften Entwurf einer Antwortnote an die Reparationskommission auf den Beschluß von Cannes“ (R 43 I /1374 , Bl. 83). Danach dürfte wohl der 5. Referentenentwurf (R 43 I /24 , Bl. 393-400 Grundlage dieser Kabinettssitzung gewesen sein.

[529] Staatssekretär von Simson bittet, auf Seite 6 des Entwurfs den Absatz 2 gemäß der Anlage dahin zu ändern, daß die Reparationskommission um Prüfung gebeten wird, ob nicht Deutschland für die in bar zu zahlenden Reparationsleistungen eine Karenzzeit gewährt werden muß3.

3

In der Fassung des 5. Entwurfs lautete diese Stelle: „Um die deutsche Zahlungsfähigkeit baldigst wieder herzustellen und Reparationszahlungen auf gesicherter Grundlage aufzubauen, ist es nach der weitaus überwiegenden Ansicht der wirtschaftlichen Sachverständigen erforderlich, Deutschland für längere Zeit, mindestens für das ganze Jahr 1922 von allen Reparationsleistungen in bar zu befreien.“ (R 43 I /24 , Bl. 393-400, hier: Bl. 398). Das Auswärtige Amt hatte in der in Anm. 2 zitierten Anlage folgende Fassung vorgeschlagen: „Bei dieser Sachlage hält sich die deutsche Regierung für verpflichtet, die Reparationskommission um die Prüfung zu bitten, ob nicht Deutschland für die in bar zu zahlenden Reparationsleistungen eine gewisse Karenzzeit gewährt werden muß. Auf diese Weise würde eine Befestigung des deutschen Wechselkurses und ein Gleichgewicht des deutschen Haushalts erreicht und Deutschland für die spätere Zeit leistungsfähiger gemacht werden.“ (R 43 I /1374 , Bl. 83).

Die Minister Bauer und Schmidt schließen sich diesem Antrage an.

Staatssekretär Fischer spricht sich gegen den Antrag des Auswärtigen Amts aus, da die Reparationskommission diese Fassung für den Hauptantrag Deutschlands halten, ihn ablehnen und den Eventualantrag nicht erst prüfen würde. Die Fassung des Auswärtigen Amts sei mehr nach innen gerichtet und daher unzweckmäßig.

Staatssekretär Bergmann schließt sich der Auffassung des Staatssekretärs Fischer an.

Minister Bauer: Da die Herren Fischer und Bergmann die Einstellung der Gegner am besten beurteilen könnten, wolle er seine vorher geäußerte Ansicht revidieren.

Es wird beschlossen, daß das Auswärtige Amt und das Reichsfinanzministerium sich über eine neue Redaktion des besprochenen Absatzes einigen sollen4.

4

In der endgültigen Fassung der Note lautet der Abschnitt: „Wenn man das Reparationsproblem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet, so muß man zu dem Ergebnis kommen, daß es unbedingt erforderlich ist, Deutschland für längere Zeit, mindestens aber für das Jahr 1922 von allen Reparationsleistungen in bar zu befreien.“ (RT-Drucks. Nr. 4140 , S. 50, Bd. 372).

Staatssekretär Schroeder: Der wesentlichste Punkt sei, welche Zahlen man in das Angebot setzen wolle. Dies sei eine taktische Frage5.

5

Rathenaus Verhandlungen in London hatten dazu geführt, daß in englischen Regierungskreisen der Gedanke einer Beschränkung der dt. Reparationsleistungen auf 500 Mio Goldmark diskutiert wurde (siehe Rathenau, Tagebuch, S. 273 und Bergmann, Reparationen, S. 145). Der offizielle britische Entwurf von Cannes sah jedoch dann 720 Mio Goldmark an Barzahlungen vor (siehe RT-Drucks. Nr. 4140 , S. 185, Bd. 372). Einer Aufzeichnung über die Reise der Delegation zur Konferenz von Cannes<in der Druckfassung: Genua; Anm. der Online-Edition> zufolge, der eine Niederschrift über die Sitzung mit der Repko am 11.1.1922, 17 Uhr anliegt, ist die Frage, ob 500 Mio Mark oder 720 Mio Mark in Cannes hart diskutiert worden, und Rathenaus Versuche, die dt. Leistungsverpflichtungen zu mindern, stießen auf wenig Verständnis (Aufzeichnung des AA vom 18.1.22 zur Versendung an die dt. Missionen im Ausland in R 43 I /24 , Bl. 340-350). In dem Beschluß von Cannes vom 13.1.22 (siehe Dok. Nr. 190 Anm. 1) hatte die Repko der dt. Reg. keine Zahlen genannt, sondern es ihr überlassen, ein Programm für Barzahlungen und Sachlieferungen für das Jahr 1922 zu erarbeiten.

Staatssekretäre Bergmann und v. Simson sprechen sich für 720 Millionen Barleistungen aus.

[530] Der Reichskanzler stellt fest, daß die überwiegende Mehrheit der anwesenden Herren sich für 720 und gegen 500 Millionen ausspricht.

Es wird weiter beschlossen, den vorletzten Absatz auf Seite 6 schärfer zu fassen und im letzten Absatz den mit „falls“ beginnenden Satz zu streichen, sowie auf Vorschlag des Ministerialdirektors Ritter den Abbau der Mittel zur Unterstützung von Wohnungsbauten aufzunehmen.

Der Reichskanzler weist weiter darauf hin, daß in der Note die Stelle über die Anleihe mit Rücksicht auf das Steuerkompromiß geändert werden muß.

Staatssekretär Schroeder stellt dasselbe zu einigen Anlagen der Note fest.

Der Reichskanzler Die hauptbeteiligten Ressorts sollen die beschlossenen Änderungen redigieren. Die Neuredaktion soll in einer Chefbesprechung am 27. Januar erörtert werden6.

6

Protokoll der Chefbesprechung vom 27.1.22: „Staatssekretär Schroeder trug den Entwurf der Antwort an die Reparationskommission nochmals eingehend vor, wobei einige weitere redaktionelle Änderungen beschlossen wurden, die das Reichsfinanzministerium in Verbindung mit dem Auswärtigen Amt vornehmen soll. Der so abgeänderte endgültige Entwurf soll im Laufe des Nachmittags dem Herrn Reichskanzler nochmals vorgelegt werden.“ (R 43 I /24 , Bl. 431). Am 27. 1. geht in der Rkei ein redigierter Entwurf ein, der aber noch geändert worden ist (R 43 I /24 , Bl. 413-428); die letzte Fassung ist von Kempner am 28.1.22 abgezeichnet (R 43 I /24 , Bl. 413-420).

Hierauf wird die Sitzung geschlossen.

Extras (Fußzeile):