2.219.4 (wir1p): 4. Ergänzung des Beschlusses des Reichsministeriums vom 5.11.1921 P 5 (RK 10096 vom 7.11.1921) über die Ernennung oder Entlassung von Beamten vom Ministerialdirektor an aufwärts.

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4. Ergänzung des Beschlusses des Reichsministeriums vom 5.11.1921 P 5 (RK 10096 vom 7.11.1921) über die Ernennung oder Entlassung von Beamten vom Ministerialdirektor an aufwärts5.

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Kabinettsbeschluß siehe Dok. Nr. 129, P. 5.

Staatssekretär Hemmer trägt den Inhalt eines Schreibens des Herrn Reichspräsidenten vor, worin er festzulegen bittet, daß bei der Ernennung von Beamten vom Ministerialdirektor an aufwärts entscheidende oder verpflichtende Maßnahmen seitens der Ressortminister nicht eher erfolgen möchten, als bis nach erfolgter Stellungnahme des Kabinetts seine Entscheidung eingeholt sei, was durch schriftliche Vorlage, mündlichen Vortrag oder durch die Vermittlung des Chefs des Büros des Herrn Reichspräsidenten geschehen könne.

Reichsminister Bauer erklärt sich hiermit einverstanden und weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, daß bei der Besetzung von wichtigen Auslandsposten das Kabinett gehört werden müsse, wie dies früher auch geschehen sei.

Der Reichskanzler Die Frage der Ernennung von Beamten müsse nochmals grundsätzlich in einer Chefbesprechung erörtert werden. Die Grundsätze für die Chefbesprechung würden von der Reichskanzlei und bezüglich der Auslandsbeamten vom Auswärtigen Amt aufgestellt werden.

Das Kabinett beschließt, daß bei der Ernennung von Beamten vom Ministerialdirektor an aufwärts gemäß den Wünschen des Herrn Reichspräsidenten zu verfahren sei.

Der Herr Reichskanzler bittet alle Ressortminister, in Zukunft hiernach zu handeln.

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