2.233.1 (wir1p): Note der Reparationskommission.

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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Note der Reparationskommission.

Staatssekretär Fischer äußert sich nochmals über Inhalt und Bedeutung der Note der Reparationskommission1. Die Note gehe auf die von uns gegebenen wirtschaftlichen Ausführungen nicht ein2, sie stelle vielmehr positive Forderungen auf, ohne für diese eine Begründung zu geben. Auch unsere in Cannes[628] gegebenen wirtschaftlichen Darlegungen wurden in der Note nicht beachtet, ebensowenig vergleiche sie die steuerliche Belastung der verschiedenen Länder. Dadurch sei sie als ein rein politisches Kompromiß erkennbar. In unserer Antwort müsse ein grundlegender Irrtum der Reparationskommission besonders herausgestellt werden, daß nämlich die Inflation die Ursache des Zusammenbruchs sei und daß der Markkurs bei genügendem Anziehen der Steuerschraube sich hebe. In Wirklichkeit lägen die Dinge so, daß unsere Zahlungen nach Außen den Zusammenbruch der Mark bewirkten. Dies werde dadurch deutlich, daß das ständige Sinken der Mark mit der Zahlung der ersten Milliarde begonnen habe3.

1

Siehe Dok. Nr. 229 Anm. 2.

2

Der Note der dt. Reg. vom 28.1.1922 an die Repko hatte umfangreiches Material zur dt. Wirtschaftslage beigelegen (siehe Dok. Nr. 194 Anm. 1); ebenso hatte Rathenau auf der Konferenz von Cannes die dt. Wirtschaftsprobleme dargelegt (Wortlaut seiner Rede siehe RT-Drucks. Nr. 4140 , S. 39, Bd. 372).

3

Siehe Statistisches Jb. f. d. Reich 1921–1922, S. 275.

Ob jetzt zu den Forderungen der Note schon endgültig Stellung genommen werden solle, sei eine außenpolitische Frage. Die Reparationskommission wolle Ende Mai feststellen, ob wir ihre Forderungen erfüllt hätten und danach sich entscheiden, ob das gewährte Provisorium endgültig werde. Käme sie zu negativem Ergebnis, so sollten die Restbeträge sofort fällig werden. Im übrigen würde dann seines Erachtens die Angelegenheit an die alliierten Regierungen, also an den Obersten Rat gehen. Es erscheine wichtig, hierfür schon jetzt die nötige Atmosphäre zu schaffen. Klar sei jetzt schon, daß das von der Repar[a- tions]kommission aufgestellte Programm undurchführbar sei, so daß die ganze Reparationsfrage im Juni einer neuen Entscheidung zugetrieben werde.

Zu prüfen sei jetzt

1.

wieviel die Steuern des Steuerkompromisses4 unter der eingetretenen Markentwertung bringen würden,

2.

ob es möglich sei, mit neuen Steuern über das Steuerkompromiß hinauszugehen.

3.

Es müßten Ersparnisse in unseren Ausgaben nicht nur angekündigt, sondern auch durchgeführt werden.

4

Siehe Dok. Nr. 205 Anm. 1 u. a.

Mit diesen Maßnahmen sei die für Juni zu erwartende neue Entscheidung vorzubereiten.

In der jetzigen Note an die Reparationskommission müßten die folgenden Punkte hervorgehoben werden:

1. Unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sei nicht berücksichtigt,

2. es seien keine Steuervergleiche angestellt5.

5

Der VV (Annex II, Teil VIII, § 12 b) bestimmt, daß die Repko in regelmäßigen Abständen das dt. Steuersystem prüfe, und zwar u. a., „um die Gewißheit zu erlangen, daß das deutsche Steuersystem im allgemeinen im Verhältnis vollkommen ebenso schwer ist, als dasjenige irgend einer der im Ausschuß vertretenen Mächte.“ Infolge dieser Bestimmung lag der dt. Note vom 28.1.1922 eine vergleichende Übersicht über die Steuerbelastung in Deutschland, England, Frankreich und den USA an (RT-Drucks. Nr. 4140 , S. 67, Bd. 372). Eine weitere Aufzeichnung des AA vom 25.3.1922 zur Frage der Steuerbelastung in Deutschland und Frankreich findet sich mit Präsentatum vom 27.3.1922 in den Akten (R 43 I /26 , Bl. 71-86).

Bezüglich der Kontrollmaßnahmen empfehle er, nichts endgültig Ablehnendes zu sagen.

[629] Minister Dr. Rathenau geht kurz auf die Vorgeschichte der Note, nämlich die Verhandlungen von London bis Cannes ein6. Unsere Offerte in der Note vom 28. Januar 1922 habe den Verabredungen entsprochen. Die Reparationskommission hätte darauf zunächst eine Äußerung der alliierten Mächte herbeiführen wollen; die zu diesem Zweck zusammengetretenen Finanzminister hätten die Angelegenheit jedoch an die Reparationskommission zurückverwiesen7. Inzwischen sei Poincaré an die Regierung gelangt, der eine neue energische Politik eingeleitet habe. Die Stellung Lloyd Georges sei entsprechend geschwächt worden. Mit seinem Rücktritt vor oder nach Genua müsse man rechnen. In den allerletzten Tagen sei seine Stellung etwas konsolidiert worden, vielleicht durch eine Verständigung mit Frankreich8. Die Situation ähnele also sehr derjenigen, die seinerzeit bei Oberschlesien eingetreten sei.

6

Siehe Dok. Nr. 194 Anm. 5 u. a.

7

Vom 8. 3.–11.3.1922 waren in Paris die Finanzminister der Alliierten Staaten zusammengekommen und hatten die Entscheidung über das dt. Moratoriumsgesuch an die Repko zurückverwiesen (Ergebnis der Finanzkonferenz vom 11.3.1922 siehe RT-Drucks. Nr. 4140 , S. 189 ff., Bd. 372).

8

Siehe dazu D’Abernon, Botschafter, Bd. 1, S. 310.

Der Note sei das Londoner Abkommen zu Grunde gelegt. Die Zahlen entsprächen denen von Cannes9. Auch die früher vorgeschlagenen Garantien seien wiedergekehrt, aber mit neuen Zusätzen. Diese seien:

9

Britischer Entwurf von Cannes vom 10.1.1922 (RT-Drucks. Nr. 4140 , S. 185, Bd. 372).

1. die 60 Milliarden geforderter neuer Steuern,

2. der Eingriff in die Finanzhoheit.

Wieweit England diesen Zusätzen zugestimmt habe, sei schwer zu sagen. Ein nach London entsandter Delegierter sei freundlich aufgenommen worden. In den letzten Tagen sei jedoch eine merkliche Abkühlung oder vielmehr Verlegenheit zu beobachten gewesen. Sir Basil Blacket habe wohl gewußt, daß eine unangenehme Wendung zu erwarten sei. Unsere Beziehungen zu England seien jedoch unverändert.

Seine grundsätzliche Auffassung sei, daß die Note, wie sie vorliege, nicht akzeptiert werden könne. Was wir in unserer Note selbst schon angeboten hätten, sei natürlich anzunehmen. Aber die Forderung nach 60 Milliarden neuer Steuern müsse abgelehnt werden. Er sehe keine Möglichkeit, diese Steuern aufzubringen, und Minister Hermes scheine dieselbe Auffassung zu haben.

Wenn wir nun die Note in ihrem Hauptteil nicht annähmen, so müsse seines Erachtens die Ablehnung auch darauf erstreckt werden, was moralisch unannehmbar sei. Die Alliierten hätten uns seinerzeit ausdrücklich erklärt, daß die Reparationskommission in unsere Finanzhoheit nicht eingreifen werde10. Wenn wir jetzt den entsprechenden Teil der Note annähmen, so würden wir damit kundgeben, daß wir wissentlich einen Eingriff in unsere Verwaltungssouveränität hinnähmen.

10

Die Antwortnote der Repko vom 21.3.22 auf die dt. Note vom 28.1.1922 sah eine Kontrolle der dt. Finanzgebarung vor, sowohl der Maßnahmen der dt. Reg. zur Erhöhung der Einnahmen als auch zur Verringerung der Ausgaben des Reichshaushalts (RT-Drucks. Nr. 4140 , S. 169 f., Bd. 372).

Entschließe man sich, seinem Vorschlage gemäß diese beiden Punkte abzulehnen,[630] so müsse man sich fragen, welchen Weg wir damit beschreiten würden. Er sei nach wie vor der Ansicht, daß die Regierung in ihrer ganzen Reparationspolitik richtig gehandelt habe. Wäre man zu einem früheren Zeitpunkt dem Ratschlage der rechtsstehenden Parteien gefolgt, so wären äußerst schwere Repressalien erfolgt. Seiner Überzeugung nach wäre dann das Ruhrgebiet und damit die Reichseinheit verloren gegangen. Die sogenannte Erfüllungspolitik sei hierdurch also gerechtfertigt. Die Frage sei nun, ob bei der von ihm vorgeschlagenen Ablehnung die Gefahr gleich stark wie früher sei. Er wolle keinen Optimismus nähren, mit Sanktionen sei auch jetzt zu rechnen, beispielsweise mit der Beibehaltung der oberschlesischen Besatzung. Jedoch nähme er an, daß etwaige Sanktionen jetzt sehr viel schwächer sein würden, als es früher der Fall gewesen wäre. Genua sei ein Symptom dafür, daß die auswärtigen Staaten das Reparationsprogramm nicht mehr für durchführbar hielten, sie wollten auch keine rein kriegerische Politik mehr treiben. Poincaré würde mit einer dem entgegengesetzten Politik isoliert sein. Fühle er sich stark genug, diese Politik allein zu machen, so erblicke er hierin nur eine vorübergehende Gefahr. Er erinnere ferner an die Verflochtenheit der Frage mit der amerikanischen Situation. Der Konflikt zwischen Amerika und Europa sei so, daß Amerika den europäischen Schuldnern vorwerfe, sie gäben trotz der schweren Verschuldung unendlich viel Geld für Kriegsrüstung aus. Wenn bei dieser Sachlage Frankreich eine Kriegspolitik triebe, würde es also isoliert dastehen. Er nehme auch an, daß, wenn wir die neuen Forderungen der Reparationskommission ablehnten, in England wohl keine übermäßige Entrüstung entstehen würde. Man könnte gegen diese Ansicht die Haltung Bradburys anführen, doch hier sei zu beachten, daß die Reparationskommission sich recht autonom stelle und in ihr der Wille der Staaten nicht völlig zum Ausdruck käme.

Vor einem Optimismus wolle er nochmals ausdrücklich warnen, man müsse sich darüber klar sein, daß, wenn wir irgendeinen Punkt der Note ablehnten, wir damit zweifellos ein Risiko liefen. Dieses Risiko werde aber nicht größer, wenn wir statt nur eines Punktes zwei ablehnten.

Seine Auffassung sei, daß dieses Kabinett besser als jedes andere eine ablehnende Antwort erteilen könne, weil es sich in der Welt ein gewisses Vertrauen erworben habe. Das Kabinett müßte deshalb seines Erachtens das Risiko aufsichnehmen.

Das Vorgehen des Reichstags sei von dem gegenüber der Reparationskommission einzuschlagenden zu trennen. Die Antwort an diese sei nicht eilig. Hier komme uns Genua zu statten, das für uns ein Stärkungsfaktor sei, denn an Genua hänge die Existenz Lloyd Georges. Gingen wir nicht nach Genua, so fiele dies praktisch zusammen. Auch deshalb sei der Augenblick für unser „Nein“ günstig. Mit der Antwort an die Reparationskommission empfehle er noch zu warten und bis dahin die Stimmung genau zu beobachten. Was das Verhalten der Regierung im Reichstag anlange, so sei zu berücksichtigen, daß das, was dort geschehe, bis zu einem gewissen Grade auch nach Außen wirke. Die Wirkung außen sei aber nicht gleich stark, wie die einer an die Reparationskommission gerichteten Note. Er empfehle, im Reichstag stark aufzutreten und in der Note zwar inhaltlich dasselbe zu sagen, aber den Weg zu Verhandlungen[631] nicht zu zerstören11. Bis die Antwort an die Reparationskommission spruchreif sei, werde er einen weiteren politischen Vorschlag machen. Im Reichstag empfehle er zu sagen: Soweit die Note der Reparationskommission über Zahlungen unserer Offerte entspreche, soweit sei sie anzunehmen. In den genannten zwei Punkten aber sei ein Nachgeben nicht möglich. Dann solle man die Debatte ausklingen lassen und demnächst beschließen, was der Reparationskommission zu antworten sei. Die Antwort müsse aber in genügendem Abstand vor Genua erfolgen.

11

Erklärung der RReg. zur Note der Repko vom 21.3.1922 siehe RT Bd. 353, S. 6613 ; Besprechung der Regierungserklärung RT Bd. 354, S. 6637  und 6684.

Alles, was in diesen Tagen die Regierung beriete und beschlösse, müsse auf das strengste geheimgehalten werden.

Staatssekretär von Simson: In der seinerzeit gegebenen Antwort der Deutschen Regierung über die Friedensvorschläge sei unter anderem darauf hingewiesen, daß die Bestimmung über die Reparationskommission die Souveränität des Reiches einschränke. Kein Volk könne sich das Recht zur Bestimmung von Einnahmen und Ausgaben nehmen lassen, sowie das zur selbständigen Festsetzung von Steuern12.

12

Siehe auch Dok. Nr. 229 Anm. 10.

In ihrer Antwort darauf hätten die Alliierten erklärt, daß sie sich nicht das Recht anmaßten, in die deutsche Gesetzgebung einzugreifen oder Steuern auszuschreiben13.

13

Siehe auch Dok. Nr. 229 Anm. 10.

Nun könnte die Reparationskommission vielleicht erwidern, daß sie dieses Eingriffsrecht nur dann nicht hätte, solange wir die uns auferlegten Lasten erfüllten. Vielleicht würde sie auch erwidern, diese Auffassung sei früher zutreffend gewesen, da aber der jetzige Finanzzustand Deutschlands durch sein Verschulden herbeigeführt worden sei, seien neue Garantien nötig, wenn man uns einen Nachlaß gewähren solle.

Er empfehle aus diesen Gründen in der Antwort zu sagen, wir können die neuen Steuern nicht ausschreiben, und dabei zu bemerken, daß wir dazu auch nach der Rechtslage nicht verpflichtet seien.

Eine große Gefahr würde er darin sehen, wenn wir die Forderung auch nur teilweise annähmen, also beispielsweise erklärten, mit der Ausschreibung von neuen 20 Milliarden Steuern seien wir einverstanden, denn die Forderung der Note auf Beschließung neuer Steuern laufe auf eine deutsche Kopfsteuer für Tributzwecke hinaus.

Minister Schmidt tritt der Auffassung des Reichsministers Dr. Rathenau grundsätzlich bei: Die Möglichkeit zu Verhandlungen sollte nicht zerstört werden, aber die angeführten zwei Punkte müßten abgelehnt werden. Er weise auch noch darauf hin, daß zu den Zahlen der Note etwa 400 Millionen Goldmark im Ausgleichsverfahren kämen14.

14

Zu den Zahlungen des Reichsausgleichsamtes siehe Denkschrift des RMin.Wiederaufbau über die Zahlungen im Ausgleichsverfahren, Anlage 1 (RT-Drucks. Nr. 5304 , S. 6, Bd. 375).

[632] Der Reichstag würde neue 60 Milliarden Steuern unter keinen Umständen annehmen15.

15

In einer Stellungnahme des RWiMin. zu der Note der Repko vom 21.3.22, am 25.3.22 dem RK zugestellt, heißt es zur Steuerfrage: „Gegenüber dem Verlangen nach neuen Steuern ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die Erträgnisse vieler Steuerquellen schon jetzt bei dem Sinken des Geldwertes sich über den Voranschlag hinaus vergrößern werden. Dies gilt insbesondere von der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer, der Kohlensteuer und den Zöllen, die auf der Goldbasis erhoben werden sollen. Gleiches gilt auch für die Ausfuhrabgabe, die eine Abgabe vom Warenwerte ist und in ihren Erträgnissen mit der Entwertung der Papiermark automatisch steigt. Immerhin wird man sorgfältig prüfen müssen, ob in der Besteuerung hier und da noch schärfer zugefaßt werden könnte. Dies gilt insbesondere von der Einkommenssteuer insoweit, als sie nicht im Wege des Lohn- oder Gehaltsabzuges bezahlt wird. Bei dem ständigen Sinken der Papiermark hat derjenige, welcher die Einkommensteuer erst nach Abschluß des Verhandlungsjahres zahlt, einen wesentlichen Vorteil vor dem, der sie schon im Laufe des Veranlagungsjahres im Wege des Lohn- und Gehaltsabzuges entrichtet. Hier wird auch bei anderen als Lohn- und Gehaltseinkommen eine Vorauszahlung ins Auge gefaßt werden müssen.“ (R 43 I /26 , Bl. 53-57, hier: Bl. 54).

Im übrigen sei er der Ansicht, daß unsere Steuerentwicklung noch nicht abgeschlossen sei. Man müsse auch erwägen, die Zollgoldzuschläge zu erhöhen16. Das Devisenerfassungsgesetz17 und das Gesetz über die Ausfuhrabgabe18 müßten seines Erachtens verabschiedet werden. Erheblich scheine ihm ferner, daß anscheinend ein Eingriff in die Befugnisse der Außenhandelsstellen beabsichtigt sei19. Hierdurch würde die Gefahr, daß die Außenhandelsstellen auffliegen, erheblich vergrößert. Was Ersparnisse im Etat anlange, so erhoffe er kein großes Ergebnis20. Die Finanzaufsicht sei untragbar. Keine Partei würde[633] ihr zustimmen21. Endlich sei zu prüfen, ob durch großzügigen Eingriff die Finanzlage gebessert werden könne.

16

Siehe Dok. Nr. 107, Anm. 1.

17

Der RWiM hatte dem RT am 8.2.1922 den Entwurf eines Gesetzes über die Ablieferungen von Ausfuhrdevisen vorgelegt (RT-Drucks. Nr. 3511, Bd. 371 ), der in der Legislaturperiode aber unerledigt bleibt.

18

Am 7.4.1922 legt der RWiM dem RT den Entwurf eines Ausfuhrabgabengesetzes vor (RT-Drucks. Nr. 4136, Bd. 372 ), der in der Legislaturperiode aber unerledigt bleibt.

19

Der RKom. für die Überwachung der öffentlichen Ordnung teilt mit Schreiben vom 27.3.22 dem RK u. a. mit: „Der selbe Vertrauensmann weist ferner darauf hin, daß in Handelskreisen sämtlicher Länder der Entente eine außerordentlich starke Mißstimmung gegen die Hartnäckigkeit der Außenhandelsstellen herrsche. Die Praxis der Außenhandelsstellen sei, wie der Vertrauensmann sagte, so unter aller Kritik, daß in allernächster Zeit ein starker gemeinsamer Vorstoß der Ententemissionen erfolgen werde, um die Außenhandelsstellen zu beseitigen. In der letzten Zeit haben bereits verschiedentlich Besprechungen der beteiligten Handelsattachées der hiesigen Ententemissionen stattgefunden, in welchen Vorschläge über die Art des gemeinsamen Vorgehens in dieser Richtung besprochen wurden. Ein derartiger gemeinsamer Vorstoß ist noch vor Genua zu erwarten. Nach Ansicht des Gewährsmannes wird die Frage der Beseitigung der Außenhandelsstellen – und aller anderen Hemmungen des Handels wohl einen der wichtigsten Punkte der Besprechungen in Genua bilden. Die ausländische Kaufmannschaft verlange im übrigen, daß man Mittel und Weg finde, um Kontrakte, die mit deutschen Kaufleuten geschlossen würden, unter allen Umständen vor Eingreifen der Außenhandelsstellen sicherzustellen. In dieser Richtung würden sich auch die Vorschläge der Entente bewegen. Es würde vorgeschlagen werden, die betreffenden Kontrakte in der Weise zu behandeln, daß dieselben irgend einer Behörde – am besten dem Reichsfinanzministerium – vorgelegt werden sollten, das durch einen Stempelaufdruck oder dergleichen zum Ausdruck bringen müsse, daß es gegen die Ausführung der betr. Verträge innerhalb eines bestimmten Zeitraumes keine Einwendungen erheben werde.“ (R 43 I /26 , Bl. 89).

20

Die in Anm. 15 gekennzeichnete Stellungnahme des RWiM zu der Note der Repko vom 21.3.22 führt dazu aus: „Solange die Reichsausgaben infolge der Reparationslast in dem bisherigen Maße aufgebläht sind und solange es infolgedessen nicht gelingt, die Ausgaben durch laufende Einnahmen zu decken, muß zwecks Ausbalancierung zum Mittel des Notendrucks gegriffen werden. In dieser Beziehung bedeutet die beschlossene Zwangsanleihe schon einen wesentlichen Fortschritt.“ (R 43 I /26 , Bl. 53-57, hier: Bl. 55).

21

In der in Anm. 15 gekennzeichneten Stellungnahme des RWiM zu der Note der Repko vom 21.3.22 heißt es dazu ausführlicher: „Die Einschaltung neuer Kontrollinstanzen erscheint besonders bedenklich, weil solche erfahrungsgemäß auch nach Wegfall ihres ursprünglichen Zweckes sehr schwer und unvollkommen abzubauen sind. Der Versuch eines Eingriffes in die Freiheit unserer Finanzgebarung muß entschieden zurückgewiesen werden, und es darf nichts unversucht gelassen werden, die Eingriffe der Reparationskommission, wo sie unvermeidlich sind, auf das denkbar geringste Maß zu beschränken. Von der gleichen Erwägung aus hat sich das Reichswirtschaftsministerium auch dem Versuch des Garantie-Komitees widersetzt, eine Kontrolle über die Betätigung der Außenhandelsstellen hinsichtlich der Festsetzung der Ausfuhrabgaben und der Devisenablieferung auszuüben. Eine solche Aufsicht des Garantie-Komitees über die Außenhandelsstellen, die Selbstverwaltungskörper der betreffenden Wirtschaftsgruppen sind, ist politisch untragbar und würde zu den schwersten Reibungen und im weiteren Verfolg zu Repressalien führen müssen. Schließlich muß befürchtet werden, daß über solche Aufsichtsbefugnisse des Garantiekomitees die ganze Außenhandelskontrolle, die gerade jetzt Gegenstand scharfer Angriffe ist, zu Fall kommt. Zumindest muß verlangt werden, daß die Aufsicht durch die deutschen Behörden, im Falle der Außenhandelsstellen also durch den Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung vermittelt wird.“ (R 43 I /26 , Bl. 53-57, hier: Bl. 55f).

Minister Dr. Hermes stimmte Minister Dr. Rathenau grundsätzlich und vollinhaltlich zu. Die Erklärung im Reichstag müsse in entschiedenem Ton gehalten sein, wobei man sich auf die Hauptpunkte zu beschränken hätte. Notwendig scheine ihm ein Hinweis auf die Wirkung der Note für unsere Währung. Der Stand des Dollars seit Eingang der Note spreche gegen die Anschauungen Bradburys. Man könne ferner sagen, daß gewisse Erleichterungen, die die Note bringe, durch den Gesamteindruck verdeckt würden. Weiter müsse man erklären, es sei ein fundamentaler Irrtum anzunehmen, daß wir uns in die jetzige Finanzlage hätten hineintreiben lassen. Die Finanzlage sei in zwangsläufiger Entwicklung durch den Krieg und seine Folgen entstanden. Wir hätten in der ganzen Zeit energisch am Wiederaufbau unserer Finanzen gearbeitet.

Der Reichskanzler stellt die Frage, ob Zahlen über Rüstungsausgaben der verschiedenen Länder vorhanden seien.

Reichsminister Geßler bejaht dies und sagt alsbaldige Übersendung zu22.

22

Mit Begleitschreiben vom 28.3.1922 übersendet das RFMin. eine Zusammenstellung der Ausgaben für Landesverteidigung für Deutschland, Frankreich, England, Belgien und Holland nach den Voranschlägen für das Rechnungsjahr 1922 (R 43 I /26 , Bl. 106 f.).

Der Reichskanzler ersucht den Reichsminister der Finanzen um eine kurze Aufstellung darüber, wie unser Budget unter dem Sturz der Mark allmählich aufgebläht worden sei23.

23

In R 43 I nicht ermittelt.

Hierauf wurde die Sitzung geschlossen.

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