2.45.3 (wir1p): 3. Fälle von Jagow und Ehrhardt.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

Extras:

 

Text

RTF

3. Fälle von Jagow2 und Ehrhardt.

2

Gegen von Jagow und Ehrhardt liefen unter anderem Ermittlungen vor dem Reichsgericht wegen Hochverrats, d. h. wegen ihrer Beteiligung am Kapp-Putsch (weiteres siehe Nachlaß Luetgebrune ). Die Reichsjustizverwaltung war im RT am 23.6.1921 bei der Debatte über den Haushalt des RJMin von seiten der USPD (Dr. Rosenfeld) angegriffen und der Klassenjustiz bezichtigt worden; u. a. hatte der Redner den Fall Traugott von Jagow angeführt, der der Beteiligung am Kapp-Putsch verdächtig, bisher noch nicht abgeurteilt und dem Vernehmen nach von der U-Haft befreit worden sei. RM Schiffer hatte darauf entgegnet, daß die Amnestie zugunsten Jagows abgelehnt worden sei und der Oberreichsanwalt sich nunmehr mit der Anklageerhebung beschäftige; der Haftbefehl bestehe, er sei aufgrund eines Arztattestes außer Kraft gesetzt. Mit dieser letzten Bemerkung hatte der RM sich der heftigen Kritik der Linksopposition ausgesetzt (siehe RT-Drucks. Nr. 2383 , Nr. 2439, Nr. 2471, Bd. 368 und Presse: Freiheit und Vorwärts am 2.7.21), insbesondere, nachdem v. Jagow in der Presse (Kreuzzeitung vom 27.6.1921, Ausschnitt in R 43 I /2724 , Bl. 152) erklärt hatte, er sei seit März 1920 keinen Tag krank gewesen. Weiteres Material zu der im Kabinett besprochenen Angelegenheit konnte in R 43 I nicht ermittelt werden.

Nach eingehender Erörterung der Angelegenheit übernahm es der Reichsminister der Justiz sich persönlich mit dem Preußischen Minister des Innern in Verbindung zu setzen.

Extras (Fußzeile):