2.47.2 (wir1p): 2. Außerhalb der Tagesordnung: Unmittelbare Vorlage des vom Reichstag in 3. Lesung beschlossenen Etats an den Reichsrat.

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2. Außerhalb der Tagesordnung: Unmittelbare Vorlage des vom Reichstag in 3. Lesung beschlossenen Etats an den Reichsrat.

Staatssekretär Schroeder erbat und erhielt die Ermächtigung, den Etat in der vom Reichstag beschlossenen Fassung nach der dritten Lesung sofort dem Reichsrat vorlegen zu dürfen2.

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Gemeint ist der Entwurf eines Nachtrages zum Reichshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1921 (R 43 I /873 , Bl. 116-120), der in zwei Teilen am 9.6.1921 (RT-Drucks. Nr. 2151, Bd. 367 ) und am 17.6.1921 (RT-Drucks. Nr. 2228, Bd. 367 ) nach Zustimmung des RR dem RT zugegangen war. In den RT-Beratungen (siehe RT Bd. 350, S. 4030 , S. 4416 u. a.) war der Entwurf modifiziert worden (Zusammenstellung der Änderungen siehe RT-Drucks. Nr. 2456, Bd. 368 ). Nach Artikel 85 der Reichsverfassung konnte der RT im Entwurf des Haushaltsplanes ohne Zustimmung des RR Ausgaben nicht erhöhen oder neu einsetzen. Auf dieser Grundlage wurde nach der Annahme des abgeänderten Entwurfs am 6.7.1921 (RT-Bd. 350, S. 4467  ff) eine erneute Vorlage an den RR notwendig.

Bei dieser Gelegenheit gab der Herr Reichskanzler der Genugtuung Ausdruck, daß es gelungen sei, wieder zu einer ordnungsmäßigen Etatwirtschaft zu gelangen. Er sprach gleichzeitig im Namen des Kabinetts allen Beamten, die an dem Zustandekommen dieser Arbeiten mitgewirkt hätten, insbesondere den Herren Staatssekretär Schroeder und Ministerialdirektor v. Schlieben, den Dank und die Anerkennung der Reichsregierung für die von ihnen geleistete hingebende Arbeit aus.

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