2.67.1 (wir1p): 1. Unterstellung der Devisenbeschaffungsstelle unter die Aufsicht des Reichsfinanzministeriums. (Rundschreiben des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 9. Mai 1921 und des Herrn Reichswirtschaftsministers vom 27. Mai 1921.

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1. Unterstellung der Devisenbeschaffungsstelle unter die Aufsicht des Reichsfinanzministeriums. (Rundschreiben des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 9. Mai 1921 und des Herrn Reichswirtschaftsministers vom 27. Mai 19211.

1

Außer den beiden genannten Schreiben findet sich in den Akten noch ein Schreiben des RbkPräs. vom 18.5.21<in der Druckfassung: 18.8.21; Anm. der Online-Edition>, in dem er ebenfalls für die Unterstellung unter das RFMin plädiert. Die Angelegenheit war Beratungsgegenstand einer Chefbesprechung vom 18.7.21, eine Entscheidung wurde in dieser Sitzung jedoch vertagt (R 43 I /2444 , Bl. 70 f., 75-79, 72).

Geheimrat Ritter vom Reichsfinanzministerium befürwortete die Unterstellung der Devisenbeschaffungsstelle unter die Aufsicht des Reichsfinanzministeriums, weil es sich zur Zeit hauptsächlich darum handle, Devisen für die Reparationen zu beschaffen und diese Aufgabe dem Reichsfinanzministerium[190] obläge2. Dem Vorschlage schloß sich aus Erwägungen der Zweckmäßigkeit der Vizepräsident der Reichsbank, Exzellenz von Glasenapp, an3.

2

Der RFM führte in seinem Schreiben weiter aus, daß die Devisenbeschaffungsstelle seinerzeit zur Beschaffung von Devisen für die Reichsgetreidestelle, die Reichskartoffelstelle, die Reichsfleischstelle usw. errichtet und dem RFMin unterstellt worden sei. Die Verschiebung hinsichtlich des Verwendungszweckes der zu beschaffenden Devisen mache nun auch eine Änderung im Unterstellungsverhältnis notwendig (R 43 I /2444 , Bl. 70 f.).

3

Der RbkPräs. weist in seinem Schreiben vom 18.8.21 darauf hin, daß es niemals Aufgabe der Devisenbeschaffungsstelle gewesen sei, Devisen „zu beschaffen“, d. h. sich mit den damit zusammenhängenden Fragen der Ausfuhr zu befassen, sondern nur „geschaffene“ Devisen zu erfassen; er halte daher eine Unterstellung unter das RFMin im Interesse einer zweckmäßigen und unmittelbaren Wahrnehmung der Finanzinteressen des Reiches für geboten (R 43 I /2444 , Bl. 72).

Der Reichswirtschaftsminister trat dem entgegen, indem er auf den engen Zusammenhang der Wirtschaftspolitik mit der Devisenpolitik hinwies4.

4

In seinem 9seitigen, ausführlichen Schreiben vom 27.5.1921 führt der RWiM weiter u. a. aus, daß es immer die Wirtschaft sei, aus der Devisenbedarf, mittelbar oder unmittelbar, geschöpft werde; bei dem großen Bedarf des RFMin an Devisen bestünde bei einer Unterstellung unter das RFMin die Gefahr, „daß die allgemeine volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte gegenüber den dort mehr vorwiegenden rein finanziellen Interessen nicht im notwendigen Maße zur Geltung kommen könnten.“ In Anerkennung der Bedeutung, welche die Devisenbeschaffungsstelle auch für das RFMin besitze, erklärte sich der RWiM bereit, dem RFM im Devisenbeirat einen entsprechend starken Einfluß einzuräumen. Er könne daher die Dienstaufsicht über die Devisenbeschaffungsstelle nicht an das RFM abgeben (R 43 I /2444 , Bl. 75-79).

Mit Rücksicht auf die geringe Anzahl der anwesenden Minister wurde darauf, entsprechend einem Antrage des Reichswirtschaftsministers, die Verhandlung vertagt5.

5

Kommt im Zeitraum der Kabinette Wirth nicht wieder auf die TO; weiteres Material in R 43 I nicht ermittelt.

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