2.73.5 (wir1p): 5. Antwortnote auf die Note der Alliierten, betreffend die Aufhebung der Sanktionen.

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5. Antwortnote auf die Note der Alliierten, betreffend die Aufhebung der Sanktionen7.

7

In einer Instruktion vom 8.6.21 hatte das AA den Botschafter Sthamer in London ersucht, in angemessener Form bei der britischen Regierung um die Aufhebung der Sanktionen nach Annahme des Londoner Ultimatums vorstellig zu werden. „Seit Annahme des Ultimatums der alliierten Mächte durch die Deutsche Regierung“, so führt die Instruktion aus, „sind nunmehr fast vier Wochen verstrichen. Trotzdem befinden sich noch immer die Sanktionsmaßnahmen in Kraft, die s. Zt. nach dem Scheitern der Londoner Konferenz zu dem ausgesprochenen Zweck, Deutschland zur Annahme der von den ehemaligen Gegnern aufgestellten Forderungen zu zwingen, eingeführt worden waren. Die deutsche Regierung war nicht in der Lage, die Annahme des Ultimatums von der gleichzeitigen Aufhebung der Sanktionen abhängig zu machen, da die alliierten Mächte ausdrücklich eine vorbehalt- und bedingungslose Annahme gefordert hatten. Immerhin ging die deutsche Regierung von der selbstverständlich erscheinenden Voraussetzung aus, daß mit Annahme des Ultimatums auch die Sanktionen hinfällig würden. […] Wenn die Deutsche Regierung als Erfolg der Annahme des Ultimatums nicht einmal die Aufhebung der Sanktionen dem Volke gegenüber aufzuweisen hat, so wird die Stellung des Kabinetts unhaltbar. Ebensowenig wird sich eine Volksvertretung finden, die bereit ist, die enormen Steuern zu bewilligen, die zur Aufbringung der Reparationsleistungen erforderlich sind. Denn zur Übernahme einer solchen schier unerträglichen Steuerlast gehört Mut und Selbstvertrauen. Diese Eigenschaften können sich nicht entfalten unter dem Druck ebenso demütigender wie unbilliger Zwangsmaßnahmen.“ Die Instruktion empfahl, von der Übergabe einer förmlichen Note abzusehen (R 43 I /20 , Bl. 235-240). Am 14.8.21 hatte der Oberste Rat in einer Note die Aufhebung der wirtschaftlichen Sanktionen behandelt und für den Fall der Erfüllung gewisser Bedingungen (siehe Anm. 8) zum 15.9.1921 in Aussicht gestellt (Note in R 43 I /461 , Bl. 165 f.; Schultheß 1921 II, S. 268).

Ministerialdirektor Fischer: Das Reichsfinanzministerium erblicke in dem in der Note vorgesehenen interalliierten Organismus, der in Gemeinschaft mit[205] deutschen Behörden die Ein- und Ausfuhr prüfen solle, eine erhebliche Gefahr8. Seines Erachtens würde auch die Souveränität des Reichs durch die vorgesehene Regelung berührt. Am Montag solle in Koblenz über diese Frage eine Besprechung stattfinden. Es sei zu erwägen, ob man den Alliierten einen Gegenvorschlag auf Grund der Art. 264–679 machen solle.

8

Nach einstimmigem Beschluß des Obersten Rates sollten die wirtschaftlichen Sanktionen am 15.9.1921 aufgehoben werden, wenn Deutschland die am 31.8.1921 fälligen Summen begleicht und die deutsche Regierung gewissen Bedingungen des Obersten Rates zustimmt, u. a. der, eine interalliierte Stelle zu schaffen, die in Zusammenarbeit mit den zuständigen deutschen Stellen die Ausstellung der jetzigen Ein- und Ausfuhrbewilligungen überwacht, welche Waren betreffen, deren Empfänger oder Absender Firmen des aufgrund des Versailler Friedensvertrages besetzten Gebietes sind. Damit wollte der Oberste Rat eine Benachteiligung der interalliierten Waren im besetzten Gebiet verhindern (siehe Artikel 264 bis 267 des VV; R 43 I /461 , Bl. 164; Schultheß 1921 II, S. 268).

9

Im VV Bestimmungen über Handelsbeziehungen, die eine Benachteiligung der Ein- und Ausfuhr zwischen Deutschland und den alliierten Ländern verhindern sollen.

Reichsminister Dr. Rosen: Es sei heute ein Telegramm des Grafen Bernstorff aus Koblenz eingegangen, das die Lage ebenso beurteile wie Ministerialdirektor Fischer10. Danach raten die Engländer, die vorgeschlagene Organisation abzulehnen. Nach seiner Kenntnis beständen in England und neuerdings auch in Belgien Strömungen für die Aufhebung der gesamten Sanktionen. <Es sei indessen noch festzustellen, ob auch die engl. Regierung denselben Standpunkt einnehme, was anzuzweifeln sei.>11

10

In R 43 I nicht ermittelt.

11

Der gekennzeichnete Satz ist dem Randvermerk zufolge auf Wunsch des AA eingefügt worden.

Der Reichskanzler Der Botschafter Dr. Mayer habe die Verhandlungen des Staatssekretärs Dr. Hirsch in Paris als sehr unglücklich bezeichnet. Da Staatssekretär Dr. Hirsch heute abwesend sei, könne über diese Verhandlungen erst nach seiner Rückkehr gesprochen werden.

Reichsminister Schmidt hält den gegen Staatssekretär Dr. Hirsch erhobenen Vorwurf für unbegründet. Er habe durch seine Verhandlungen eine vorübergehende Erleichterung bis zur endgültigen Aufhebung der Sanktionen erzielen wollen12.

12

Der RWiM nimmt mit einem Schreiben vom 25.8.1921 an den RK das Thema der Pariser Verhandlungen Hirschs vom 8. bis 11. Juli über die Schließung des Lochs im Westen noch einmal auf, und zwar mit ausdrücklichem Bezug auf die Äußerungen des RK dazu in der Kabinettssitzung vom 19.8.21. Schmidt habe sich danach veranlaßt gesehen, Herrn Bergmann in einer am 23.8.21 abgehaltenen Besprechung um eine Stellungnahme zu bitten. Dabei habe sich ergeben, „daß die in der Kabinettssitzung über die Stellungnahmen des Herrn Bergmann abgegebenen Mitteilungen auf einem Irrtum beruhen.“ Dem Schreiben liegt ein vertraulicher Aktenvermerk über die Besprechung mit Bergmann bei, die nach Aussage des RWiM auch von Bergmann gebilligt sei. Diesem Aktenvermerk zufolge hat Bergmann u. a. ausgeführt: „Er, Bergmann, habe es an sich begrüßt, daß es endlich einmal zu unmittelbaren Verhandlungen mit Frankreich über die Frage des Warenverkehrs gekommen sei. Die angebliche Diskriminierung französischer Waren sei kein neuer Vorwurf. Schon im Oktober 1919 hätten die Franzosen, als mit ihnen über das Loch im Westen gesprochen worden sei, den Spieß herumgedreht und sich lebhaft über Diskriminierung beschwert. Verhandlungen, die dann im Juli 1920 über das gleiche Thema stattgefunden hätten, seien im Sande verlaufen. Im Juli 1921 hätte offenbar das französische Handelsministerium die günstige Gelegenheit ergriffen, den Vorwurf der Diskriminierung erneut zu erheben und einen Zusammenhang in dieser Frage mit der Frage der Sachleistungen zu konstruieren. – Infolge dieses Vorgehens hätten sich die Verhandlungen an den beiden Tagen außerordentlich zugespitzt und die Parteien hätten gewissermaßen aneinander vorbeiverhandelt, da Herr StS Hirsch über das Loch im Westen und die Gefährdung der Reparationsleistung, die Franzosen aber immer wieder über die angeblichen Diskriminierungen gesprochen hätten. – Hätte man die Verhandlungen ergebnislos auslaufen lassen, so würden die Verhandlungen über die Sachleistungen zweifellos ernstlich gefährdet worden sein. Eine alsbaldige Abstellung der Sanktionen sei völlig unerreichbar gewesen. Man habe deshalb versuchen müssen, einen Mittelweg zu finden. Dieses Vorgehen habe er damals für richtig gehalten und halte an dieser Auffassung auch jetzt noch fest. […] Das, was der Oberste Rat jetzt in der die Sanktionen betreffenden Note verlange, sei entschieden gegen die Zusagen, die Seydoux ihm gegeben habe und mit dem Geiste der Verhandlungen, die Herr StS Hirsch geführt habe, nicht vereinbar. Nachdem es dem französischen Handelsministerium gelungen sei, seine kommerziellen Interessen bei dem Beschluß des Obersten Rats durchzudrücken, sei es leicht, die Pariser Verhandlungen zu kritisieren. Wie die Dinge lägen, hätten sie seiner Auffassung nach nicht anders ausfallen können. Seiner Meinung empfehle es sich, Herrn Seydoux durch Herrn Botschaftsrat Hoesch unter der Hand auf den Widerspruch zwischen der Entschließung des Obersten Rates und den Grundgedanken der Pariser Verhandlungen wie auch den Seydoux’schen Erklärungen hinzuweisen und dabei einen Boden für die notwendige Verständigung über die Tätigkeit der von den Alliierten verlangten Kontrollkommission anzustreben. Er müsse dringend davor warnen, bei der Stellungnahme zu der Note des Obersten Rates den Hetzversuchen Englands zu folgen, das alles daran setze, um eine wirtschaftliche Verständigung zwischen Frankreich und Deutschland zu verhindern. – Wenn man die für die Aufhebung der Sanktionen gestellte Bedingung der Mitwirkung der Alliierten bei der Kontrolle der Einfuhrbewilligungen im besetzten Gebiet glatt zurückweise, würden seines Erachtens die wirtschaftlichen Sanktionen noch lange bestehen bleiben.“ (R 43 I /461 , Bl. 154 f.).

[206] Reichsminister Dr. Hermes teilt die Auffassung des Ministerialdirektors Fischer. Unsere Position in der Sanktionenfrage sei nicht schwach, die Kontrolle müsse beseitigt werden.

Staatssekretär Dr. Lewald erblickt in der eventuellen Annahme der Note einen völkerrechtlichen Vertrag, der dem Reichstag vorzulegen wäre.

Das Kabinett beschließt: Das Auswärtige Amt soll in der Frage der interalliierten Ein- und Ausfuhrkontrolle auf diplomatischem Wege Vorstellungen machen, die im einzelnen dem Ermessen des Auswärtigen Amts überlassen bleiben. Das Auswärtige Amt wird demnächst über die Angelegenheit berichten13.

13

Siehe Dok. Nr. 74, P. 1.

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