2.90.4 (wir1p): 4. Belgisches Markabkommen.

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4. Belgisches Markabkommen13.

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Eine vertrauliche Denkschrift aus dem Jahre 1929 stellt die Entwicklung, die zur Bildung der belgischen Forderungen auf Einlösung dt. Papiermarkbestände geführt hat, wie folgt dar: „Durch Verordnungen vom Oktober und November 1914 erklärte der deutsche Generalgouverneur in Belgien das deutsche Geld in den besetzten Gebieten als Zahlungsmittel und zwar zum Zwangskurse von 1 Mark = 1,25 Fr (belg.). Auch wurde bestimmt, daß die Verpflichtung zur Inzahlungnahme in Mark durch private Vereinbarungen nicht ausgeschlossen werden könne. Auf Grund dieser Verordnungen strömten im Zusammenhang mit dem sich entwickelnden regen Geschäftsleben zwischen dem besetzten Belgien und Deutschland Markzahlungsmittel nach Belgien ein. – Durch Verordnung des Generalgouverneurs vom Dezember 1914 wurde weiter zum Zwecke der Entlastung der Reichsbank von der Versorgung des belgischen Zahlungsmittelumlaufs der Société Générale de Belgique das Recht der Notenausgabe verliehen; Notendeckung waren deutsche Reichsbanknoten und sichere Guthaben ausländischer, besonders deutscher Banken. Die Absicht des Gouvernements, die in die Kassen der Société Générale fließenden Marknoten zur Erwerbung von Guthaben nach Deutschland zurückzuführen, stieß bei der Société Générale und der Banque Nationale de Belgique auf Schwierigkeiten. Daraufhin wurden zwangsweise bis zum Waffenstillstand von Belgien 1185,5 Mio Mark nach Deutschland zurückgeführt. Die Höhe des Markumlaufs in Belgien zur Zeit des Waffenstillstandes ist nicht bekannt. In Deutschland wurde als höchste Zahl 2500 Mio Mark angenommen. Zählt man zu ihnen 1600 Mio Mark hinzu, die auf Grund des Waffenstillstandsvertrages an Belgien gezahlt worden sind und in denen die erwähnten 1185,5 Mio Mark stecken, so dürfte der Gesamtbestand in Belgien 4100 Mio Mark nicht übersteigen. […] Nachdem die belgische Regierung die Gewalt in Belgien nach Abzug der deutschen Truppen wieder übernommen hatte, begann sie, die ihr vorgelegten Markbeträge zum Kurse von 1 Mark = 1,25 Fr. (belg.) einzulösen. Wenn auch mehrere belgische Verordnungen als Endzeitpunkt den 14. Dezember 1918 für die Einlösung festsetzten, wurde doch erst am 16. Februar 1919 von Belgien erklärt, daß die Einlösung beendet sei, und tatsächlich sind bis Mai 1919 Markgelder von belgischen Kassen zur Einlösung angenommen worden. Die deutsche Regierung hatte die belgische Regierung darauf aufmerksam gemacht, daß die weitere Einlösung einen starken Schmuggel von Markbeständen aus dem Ausland nach Belgien zur Folge hätte. Um diesem Schmuggel nach Möglichkeit Einhalt zu tun, hat die Reichsbank auch vom 3. Dezember ab die deutschen 1000 Mark – und 100 Markscheine, die bisher einen roten Stempel und Nummernaufdruck aufwiesen, grün gestempelt und numeriert, um zu verhindern, daß neue Banknoten in Belgien zu dem hohen Frankenkurs zur Einlösung gelangten. Gleichwohl wurden in den belgischen Kassen sehr erhebliche Beträge zur Einlösung vorgelegt, die nicht aus Beständen der deutschen Besatzungszeit herstammten. Gegenüber dem oben angegebenen Betrage von höchstens 4100 Mio Mark hat Belgien 6100 Mio Mark, also 2000 Mio Mark mehr eingelöst, die aus Holland, der Schweiz und wohl auch aus Elsaß-Lothringen und Deutschland geflossen sein werden.“ (R 43 I /278 , Bl. 255-286). Nach dem Scheitern eines Erzberger-Planes zur Regelung dieser Angelegenheiten, konnte schließlich auf Grund von Besprechungen am 31. 8. und 1.9.1921 ein neuer Vertragsentwurf von beiden Seiten paraphiert werden (R 43 I /278 , Bl. 279-286 und R 43 I /53 ).

[259] Staatssekretär Schroeder trug kurz den Inhalt des Abkommens vor14.

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Der Vertragsentwurf sah folgendes vor: „Von den seitens Belgiens nunmehr auf 6000 Mio Mark abgerundet angegebenen Gesamtmarkbeständen umfaßt der Vertrag nur 4000 Mio Mark. Diese 4000 Mio Mark sind von Deutschland zum Kurse 1 Mark = 1,25 Fr. (belg.) zurückzunehmen, und zwar in der Weise, daß 5000 Mio belgische Franken zu 2% jährlich verzinslich in 25 Jahresraten ab 1.10.1927 geleistet werden. Für den Fall der Besserung der Mark war eine schnellere Tilgung vorgesehen. Als Anerkenntnis der Verpflichtung sollte Deutschland Wechsel ausstellen. Von den 5000 Mio belgischen Franken wird der Nettoerlös der vollzogenen Liquidationen deutschen Vermögens abgezogen. Noch nicht liquidiertes Vermögen wird den deutschen Eigentümern zurückgegeben mit der Verpflichtung, es im Laufe einer bestimmten Frist an Personen zu veräußern, die nicht Deutsche oder frühere Verbündete von Deutschen sind. Das Erzberger-Abkommen wird ausdrücklich als durch das neue Abkommen ersetzt erklärt.“ (Zitiert nach der Denkschrift „Die belgischen Forderungen auf Einlösung deutscher Papiermarkbestände in R 43 I /248 , gefunden in R 43 I /278 , Bl. 279-286; s. auch entsprechende Denkschrift des RbkVPräs. von Glasenapp in R 43 I /53 , Bl. 129-174).

Auf Antrag des Abgeordneten Erkelenz wurde beschlossen, die Prüfung auf heute nachmittag 4 Uhr zu vertragen, damit man in der Lage sei, die Sachverständigen der Parteien hinzuzuziehen15.

15

Siehe Dok. Nr. 88.

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