2.80 (wir1p): Nr. 77 Besprechung der Indexkommission vom 5.9.1921, 17 Uhr

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Nr. 77
Besprechung der Indexkommission vom 5.9.1921, 17 Uhr

R 43 I /21 , Bl. 198-201 Abschrift1

1

Der Durchschlag dieser Abschrift geht der Rkei mit Begleitschreiben des RWiMin. vom 8.9.21 zu; der Tagungsort ist nicht bezeichnet. Eine von Kempner gefertigte Zusammenfassung des Protokolls trägt den Sichtvermerk des RK (R 43 I /21 , Bl. 197).

Anwesend: RWiMin.: MinDir. Trendelenburg; MinR Wagemann; RegR Kielmayer; Quassowsky; Stat.RAmt: Dir. Seyboth; RFMin.: MinR Poerschke; AA: Döhle, Bendix; RKom. f. Ein- und Ausfuhr Dalberg.

In der Indexfrage kam die Kommission2 einstimmig zu folgendem Ergebnis:

2

Die Indexkommission ist vermutlich auf Anregung von StS Hirsch in der Chefbesprechung vom 20.5.21 ins Leben gerufen worden (siehe Dok. Nr. 8), um nach Möglichkeiten zu suchen, die 26%ige Ausfuhrabgabe (siehe Dok. Nr. 3, Anm. 6) durch einen anderen Index zu ersetzen (siehe Ziffer IV des Londoner Zahlungsplanes in RT-Drucks. Nr. 1979, Bd. 367 ). Der Gedanke, für die Bemessung der Reparationslasten ein Indexschema heranzuziehen, das die Belastbarkeit der Volkswirtschaft anzeigt, ist älter; hierüber sind schon früher Gutachten erstattet und Besprechungen abgehalten worden (siehe R 2 /3216 ).

Die Aufbringung der ersten Milliarde Gold an die Entente hat bereits gezeigt, welche Schwierigkeiten für Deutschland aus dem Ultimatum aus dieser Zahlung entstanden sind3. Die bevorstehenden Verpflichtungen lassen es als recht zweifelhaft erscheinen, ob Deutschland auf die Dauer in der Lage sein wird, Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 3 Milliarden an die Entente zu leisten. Diese Summe stellt jedoch das Minimum dar, das die Entente zur Verzinsung und Amortisation der Goldbonds der Serie I und II benötigt4. Diese Schwierigkeit wird sich aller Vermutung nach im nächsten Jahre, vielleicht schon im nächsten Frühjahr, herausstellen. Bei dieser Situation einerseits und der Unmöglichkeit andererseits, zurzeit bei der Entente auf Annahme eines Indexes zu rechnen, der hinsichtlich seines Ergebnisses eine wesentliche finanzielle Entlastung Deutschlands brächte, würde der Vorschlag eines neuen Indexes, der zurzeit mindestens eine Milliarde Goldmark für die Entente ergeben müßte, für Deutschland die Bedeutung haben, sich durch seinen eigenen Vorschlag auf eine Summe festzulegen, die es dann vielleicht doch nicht erfüllen kann. Aus diesem Gesichtspunkt heraus kam man zu der Ansicht, daß es zurzeit nicht zweckmäßig ist, einen Index vorzuschlagen, der in seinem Ergebnis den momentanen Erwartungen der Entente entsprechen würde und daher eventuell[219] angenommen werden könnte. Andererseits jedoch muß Deutschland aus rein politischen Gründen einen Indexvorschlag machen, da ihm nun bereits mehrmals seitens der Entente ein solcher Vorschlag nahegelegt wurde5. Aus diesem Grunde und im Zusammenhang mit den bisher von Deutschland gegen den von der Entente auferlegten Index erhobenen Beschwerden und Klagen wird die Aufstellung eines neuen Indexes sich nicht vermeiden lassen. Der Index muß jedoch so beschaffen sein, daß mit einer Annahme durch die Entente nicht zu rechnen ist.

3

Siehe dazu Dok. Nr. 68.

4

Siehe Dok. Nr. 3, Anm. 3.

5

Siehe Noten 2 und 3 des Garantiekomitees an den RK vom 28.6.21 (Dok. Nr. 39) u. Note der Repko an die Klko vom 24.8.21 (Dok. Nr. 73).

Abgesehen von dem bereits von der Indexkommission in dieser Hinsicht in Vorschlag gebrachten neuen Index (Verbindung Ausfuhrindex mit Verkehrs-Index) ist aus der Kommission heraus noch der Vorschlag gemacht worden, eine Kombination von Ausfuhr- und Valuta-Index zu erwägen, die sich gegenseitig vermutlich kompensieren würden. Denn verschlechtert sich die Valuta, so erfüllt der Valuta-Index und die aus der Verschlechterung der Valuta sich ergebende Tendenz einer steigenden Ausfuhr wird dadurch kompensiert, und ebenso findet umgekehrt ein Ausgleich bei einer Besserung der Valuta statt. Das Hauptbedenken gegen eine Verwendung der Devisenkurse als Index liegt jedoch in der Gefahr, daß die Entente daraufhin nicht nur eine Kontrolle der deutschen Devisenpolitik, sondern auch der gesamten deutschen Finanzverwaltung, insbesondere bei der Aufstellung des deutschen Budgets, verlangen würde.

Im Hinblick darauf, daß zurzeit ein definitiver Vorschlag über einen neuen Index aus den oben dargelegten Erwägungen nicht als zweckmäßig erscheint, wurde angeregt, die Note der Reparationskommission über den Begriff Ausfuhr6 zu beantworten, um einerseits Zeit zu gewinnen und andererseits vielleicht doch noch eine Änderung in der Auffassung der Entente herbeizuführen.

6

Siehe Dok. Nr. 73.

Die Antwort soll in dem Sinne abgefaßt werden, daß dem Reparationskomitee mitgeteilt werden soll, daß es in seiner Antwort von der unrichtigen Auffassung ausgehe, daß Deutschland mit seinen Einwendungen gegen eine zu weite Auslegung des Begriffes Ausfuhr den Zweck verfolgt habe, die variable Annuität so herabzusetzen, daß die Verzinsung und die Amortisation der 50 Milliarden Goldmark gefährdet sei. Um dieses zahlenmäßig nachzuweisen, soll das Statistische Reichsamt beauftragt werden, auf Grund der Jahresausfuhr des Jahres 1920 die variable Annuität zu berechnen. Das Statistische Reichsamt soll dabei vom Spezialhandel ausgehen, wobei klarzulegen wäre, daß in Deutschland mit dem Begriff Ausfuhr nur dieser, aber niemals der des Gesamteigenhandels verbunden würde. Von den so errechneten, nach Monatsdurchschnitten des Dollarkurses in Goldmark dann umgerechneten Wertziffern sollen die von Deutschland verlangten Abzüge gemacht werden. Von einem Abzug für die in der Ausfuhr enthaltenen eingeführten Rohstoffe soll dabei jedoch zunächst Abstand genommen werden. Die Zahlen des Gesamteigenhandels sollen in diese Aufstellung vorsichtshalber aufgenommen werden.

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