1.133.2 (wir2p): 1a. [Mittel für Wohnungsbau.] (außerhalb der Tagesordnung)

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1a. [Mittel für Wohnungsbau.] (außerhalb der Tagesordnung)

Reichsminister Dr. Brauns machte davon Mitteilung, daß seit gestern im Reichstag der vom Wohnungsausschuß eingesetzte Unterausschuß tage, um sich mit den Fragen des Wohnungswesens zu beschäftigen. Die Gemeinden seien infolge der trostlosen Finanzlage und der gewaltigen Teuerung nicht mehr in der Lage, die begonnenen Bauten fortzusetzen, man müsse den Bau unterbrechen und das Material anderweitig verwenden. Zum Teil würde auch der angefangene Bau durch Plünderungen wieder vernichtet. Es sei erforderlich, daß das Reich, um diese Werte zu erhalten, mit Geldmitteln eingreife. Er halte den Betrag von 3 Milliarden für diesen Zweck für erforderlich.

Staatssekretär Schroeder betonte, daß ihm die Angelegenheit vollständig neu sei, und er noch nicht in der Lage gewesen sei, eine Stellungnahme seines Herrn Ministers herbeizuführen. Der Herr Reichsfinanzminister käme heute früh von der Reise zurück, und er werde ihm dann die Angelegenheit vortragen.

Nachdem dann noch Reichsminister Groener den Vorschlag des Reichsministers Dr. Brauns befürwortet hatte, wurde beschlossen, heute nachmittag nach stattgehabter Ressortbesprechung eine neue Kabinettssitzung anzuberaumen2.

2

Die Angelegenheit kommt erst wieder am 8. 9. vor das Kabinett (Dok. Nr. 369, P. 9), das dem Antrag des RArbM auf Gewährung eines Wohnungsbauzuschusses in der Form, wie er zwischen dem RArbMin. und dem RFMin. vereinbart worden sei, zustimmt. In einem Schreiben vom 9.9.22 erklärt sich der RFM bereit, den Ländern (nicht den Gemeinden) zu 7% verzinsliche Darlehen zum Zweck des Wohnungsbaus zu gewähren und hierfür 3 Mrd. Mark in den Nachtragshaushalt für 1922 einzusetzen. Gewährte Darlehen sollten bis spätestens zum 30.9.1923 abgedeckt sein, ihre Abdeckung den Vorrang vor neuen Bauten erhalten, und die Darlehen nur für die Fertigstellung bereits begonnener Bauten verwandt werden (R 43 I /2342 , Bl. 305 f.).

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