1.158.1 (wir2p): Reparation.

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Reparation.

Exzellenz Havenstein: Er habe mit verschiedenen ausländischen Finanzsachverständigen über die Situation gesprochen. Sie seien der Überzeugung, daß Deutschland aus eigener Kraft eine Stützung der Mark nicht vornehmen kann. Die Voraussetzung solcher Stützung sei nach Ansicht der Sachverständigen die Regelung des Reparationsproblems und der Arbeitsleistung in Deutschland. Die Sachverständigen seien sich über die Gefahr der deutschen Lage klar.

Der Schweizer Dubois halte es für denkbar, daß interessierte Länder, wie die Schweiz, Holland und Skandinvien, etwa 500 Millionen als Anleihe für eine Stützungsaktion aufbringen könnten, wenn die Reparationskommission ein ausreichendes Moratorium bewilligt. Dubois denkt hierbei an etwa 2 Jahre. Für diese 500 Millionen müßten Garantien gegeben werden, wobei man an die Zölle denken könne. Es müßte dann weiter in Aussicht gestellt werden, daß die Regierung auf eine Vermehrung der Arbeitsleistung hinwirken werde1.

1

Der schweizerische Gesandte Adolf Müller hatte am 16.10.22 telegrafisch der RReg. über die Haltung Dubois’ berichtet: „Bankpräsident Dubois, schweizerischer Sachverständiger in Genua, besprach heute mit Vorsteher Volkswirtschaftsdepartements Reparationslage. Erklärte Bradburys Vorschlag für sehr verständig und behauptete trotz gegenteiliger Pariser Stellung zu wissen, daß man sich dort ernsthaft mit dem Projekt befasse. Abreist morgen Paris, wird auf Rückreise Wochenende über Stimmung dort berichten.“ (R 43 I /31 , Bl. 211). Bradbury hatte vorgeschlagen, Deutschland solle ohne formelle Änderung des Londoner Zahlungsplanes von Barzahlungen für 1923 und 1924 befreit werden, dafür aber fünfjährige Schatzscheine ausstellen, die mit der Garantie der Alliierten versehen in Umlauf gesetzt werden sollten. Sachleistungen sollten weiterlaufen und gegen die dt. Schatzscheine verrechnet werden. Während der Ruhepause sollte Deutschland durch Rückkehr zur Goldwährung die Finanzen sanieren. Der Vorschlag wird nicht weiter verfolgt (siehe Bergmann: Reparationen, S. 191).

[1145] Der Reichskanzler sieht in dieser Besprechung einen wertvollen Ansatz für die Verhandlungen mit der Reparationskommission. Sie müsse mit den noch eintreffenden ausländischen Sachverständigen vertieft werden2.

2
 

Vom 31.10.22 bis 10.11.22 hält sich die Repko zu Verhandlungen mit der dt. Reg. in Berlin auf. Vom 2.11.22 bis 9.11.22 findet auf Einladung der dt. Reg. eine Sachverständigenkonferenz über Währungsfragen statt, an der Vissering (Amsterdam), Cassel (Stockholm), Brands (London), Keynes (London), Dubois (Bern), Jenks (New York) und Kamenka (Paris) teilnehmen.

Staatssekretär Hirsch berichtet über die Verhandlungen des sogenannten Zweiten Ausschusses über die Stützungsaktion und sonstige wirtschaftliche Maßnahmen3. Die Besprechungen würden Mittwoch [1.11.22] oder Donnerstag [2.11.22] fortgesetzt werden.

3

Gemeint ist wohl der volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichsrates.

Der Reichskanzler Die Reparationskommission komme morgen. Es sei innenpolitisch wichtig, Kontakt mit den Parteien in dieser Frage zu halten. Er werde vielleicht schon übermorgen eine Sitzung mit den Parteien abhalten, wobei es sich aber nur darum handeln könne, sie über das Problem im großen zu informieren. Die Verhandlungen könnten natürlich nicht durch die Parteien, sondern müßten durch die Regierung geführt werden.

Hierauf wurde die Besprechung geschlossen.

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