1.164.1 (wir2p): [Sachverständigengutachten.]

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 2Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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[Sachverständigengutachten.]

 

Der Reichskanzler gab einen kurzen Bericht über die Beratungen mit den ausländischen Sachverständigen, teilte mit, daß die Gutachten, um deren Erstattung sie gebeten wären, noch nicht eingetroffen seien, daß voraussichtlich Keynes, Cassel und Brand das Gutachten heute einreichen würden, daß die anderen Sachverständigen Vissering, Dubois und Kamenka dieses Gutachten nicht unterzeichnen, sondern ein Sondergutachten einreichen würden. Sobald die Gutachten vorlägen, würde er den Parteiführern hiervon Mitteilung machen und bäte sie, sich gegebenenfalls für morgen bereit zu halten1. Eine aktive Stellungnahme[1155] der Regierung sei zu diesem Gutachten absolut notwendig, dann aber auch mit Rücksicht auf die Verhandlungen mit der Repko. Er machte sodann Mitteilungen über die Beratungen mit der Repko2, die Ausgestaltung des Budgets, die Darstellung über die schwebende Schuld und das Memorandum über die Stabilisierung der Mark. Letztere beiden verlas er3. Am 4. November habe das Kabinett ein Schriftstück als Anregung und Vorschlag über die Stabilisierung der Mark überreicht4. Ziel sei die Auflegung einer äußeren Anleihe unter Mitwirkung der Reichsbank und der Zusammentritt der Bankierkonferenz. Daraufhin habe er von der Repko eine Antwort erhalten – er verlas sie im einzelnen –, die noch Aufklärung verlange5. Er ging dann noch näher auf die taktische Behandlung der Frage ein.

1
 

Erst am 9. 11. fand in der Rkei eine weitere Besprechung mit den Parteiführern statt. Der RK verlas zunächst die am 7.11.22 von Brand, Cassel, Jenks und Keynes und am 8.11.1922 von Vissering, Dubois und Kamenka erstatteten Gutachten (siehe RT-Drucks. Nr. 5198, Bd. 375 ) und führte aus, daß es Leitstern der Politik sein müsse, die Stabilisierung der Mark unter einer „gewissen Mitwirkung der Reichsbank“ herbeizuführen. Hierauf verlas er die Antwortnote der RReg. an die Repko vom 9.11.22, mit der die Dt. Reg. die vorläufigen Sachverständigengutachten übersandt hatte (Aktenstücke zur Reparationsfrage vom 12. 7. bis 11.12.22, S. 40 f.) und vertrat die Meinung, daß die Antwort keine unfreundliche Aufnahme finden, daß sie möglicherweise sogar eine Verminderung der Panikstimmung bewirken werde. Jetzt müsse der Versuch gemacht werden, „das Bankierskomitee auszubauen und alle hochvalutarischen Länder für die kommende Anleihe zu interessieren. Eine Verpflichtung des internationalen Kapitals könne für Deutschland nur von Nutzen sein. Auch habe das Kabinett mit Rücksicht auf die außenpolitische Lage am Schlusse des Schreibens die Betonung der Bereitschaft Deutschlands, zum Wiederaufbau Frankreichs mitzuwirken, für erforderlich gehalten. Es könne keinem Zweifel unterliegen, daß ohne Lösung des Reparationsproblems nirgends in der Welt Geld zu erhalten sei. Die Antwortnote – und das wolle er hier noch ausdrücklich betonen – stelle die einmütige Auffassung des Kabinetts dar.“ Die folgende Diskussion kreist um das Problem der Sachlieferungsabkommen und ihre Einbeziehung in ein Moratorium. Der RK führt dazu aus, „daß die absolute Atempause, die Deutschland benötige, auch die bereits abgeschlossenen Verträge mit umfasse. Er müsse auch feststellen, daß diese wirtschaftlichen Annäherungen bisher irgend einen Fortschritt in der Richtung der politischen Entspannung nicht gebracht hätten, eher sei das Gegenteil der Fall.“ Stresemann betont darauf, daß er die Frage der Kündigung des Bemelmans und Gillet-Abkommen für akut halte und bittet die RReg. um nähere Auskunft im Auswärtigen Ausschuß (R 43 I /1020 , Bl. 55 f.).

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Protokolle über Besprechungen zwischen der Repko und Vertretern des RFMin. sind in Abschrift an die Rkei gelangt, und zwar das über die Besprechung vom 31.10.22 zum Thema Reichshaushalt, vom 1.11.22 zum Thema Stabilisierung der Mark, vom 2.11.22 zum Thema Schwebende Schuld und Übersicht über den Reichshaushalt 1923/1924, vom 3. 11. zur Übergabe verschiedener Unterlagen und schließlich vom 7.11.22 zum Thema „Kohlenfrage“ (Protokolle in R 43 I /32 , Bl. 240-255, 269-274). Im Verlauf dieser Besprechungen hatte die Dt. Reg. der Repko zugesagt, Unterlagen zur Schwebenden Schuld, zum Reichshaushaltsplan 1923/24 und konkrete Vorschläge zur Stabilisierung der Mark zu übergeben. Die Übergabe der Vorschläge zur Stabilisierung der Mark stand noch aus.

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Abschriftlich am 7.11.22 in die Rkei gelangt (R 43 I /32 , Bl. 110-127).

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Siehe Dok. Nr. 396 Anm. 2.

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Siehe Dok. Nr. 398 Anm. 1 und 2.

Abgeordneter Müller-Franken fragte, was werden solle, daß das Volk durch die ganze Entwicklung aufgeregt wäre.

Der Reichskanzler stellte die Frage dahin richtig, daß Herr Müller diejenigen Maßnahmen wissen wolle, welche die Deutsche Regierung zu beabsichtigen ergreife. Maßnahmen könnten aber nicht vorgeschlagen werden, solange man in Beratungen stände.

Abgeordneter Klöckner betonte, daß man bei der jetzigen Situation keine Sachleistungen geben und auch keine Kohlen mehr liefern könne.

Auf seine diesbezügliche Frage erwiderte Staatssekretär Schroeder, daß[1156] bei dem Dollarstand von 1000 eine Deckung des Budgets nicht möglich sei; diese Möglichkeit habe nur bei einem Dollarstand von 300 bestanden.

Staatssekretär Dr. Müller berichtete über die Besprechung vom gleichen Tage mit der Repko wegen des Kohlenprogramms6. Barthou habe betont, daß zur Diskussion kein Anlaß vorliege. Deutschland habe nur das Recht auf Gehör. Minister Hermes habe darauf hingewiesen, daß die Kohlenfrage im engsten Zusammenhang mit der Reparations- und der Markstabilisierungsfrage stehe. Der Reichskohlenkommissar habe betont, daß man 1,9 Millionen Tonnen nicht leisten könne, auch nicht 1,5 oder 1,6 wie bisher, und daß man in den letzten Monaten ebensoviel Kohle eingeführt als ausgeführt habe. Dieses Verfahren könne man unmöglich fortsetzen, da insbesondere der Hausbrand miserabel versorgt sei.

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Protokoll vom 7.11.22 in R 43 I /32 , Bl. 269-274; Barthou hatte eingangs erklärt, daß die Repko bereit sei, „die deutschen Ausführungen zur Kohlenfrage entgegenzunehmen“, daß eine Diskussion im eigentlichen Sinne jedoch nicht stattfinden solle. Dementsprechend hatten die Vertreter der dt. Reg. lediglich die Lage in der Kohlenwirtschaft geschildert und ergänzende Fragen der Repko beantwortet.

Der Reichskanzler stellte fest, daß erst heute die Frage der Sachlieferungen und der Kohlenlieferungen von der Repko besprochen worden sei.

Abgeordneter Müller-Franken fragte, ob mit Rücksicht auf die Repko, die Donnerstag abzureisen gedenke, diese nicht gewisse Maßnahmen von der Regierung bezüglich der Stabilisierung der Mark erwarte.

Der Reichskanzler erwiderte, daß ihm von einer Abreise der Repko am Donnerstag [9.11.22] nichts bekannt sei.

Abgeordneter Hilferding betonte, daß man ein beklommenes Gefühl habe, und daß es wesentlich sei zu wissen, in welchen Gedankengängen sich die Deutsche Regierung bewege bzw. bewegt habe.

Der Reichskanzler erwiderte, daß er nur eine chronologische Darstellung der bisherigen Dinge gegeben habe. Für diesen Verlauf trage die Regierung die Verantwortung. Er wies darauf hin, daß man bei Verhandlungen seine Taktik nicht so einstellen könne, eine detaillierte Offerte zu geben, bevor man das Gutachten der Sachverständigen hätte und somit die Möglichkeit ihrer Stellungnahme. Da er das Gutachten der Sachverständigen noch nicht kenne, könne er auch zu ihm keine Stellung nehmen. Man habe sich überlegt, ob man gleich um ein Moratorium bitten solle; darüber seien die Beratungen noch nicht abgeschlossen. Im übrigen werde die Repko, auch falls ein solcher Antrag gestellt werde, in Berlin keinen Beschluß fassen. Der Regierung müsse man es überlassen, ob sie die Stellung eines Moratoriumsgesuchs und scharf pointierte Darlegungen im Augenblick für zweckmäßig erachte. Eine Stützungsaktion mit deutscher Hilfe allein sei nicht möglich. Er sei nicht in der Lage, detaillierte Auskunft zu geben und könne nur versichern, daß man bereits am Samstag eingehende Beratungen innerhalb der Regierung über einzelne Punkte gepflogen hätte.

Abgeordneter Wels führte aus, daß man beunruhigt darüber sei, ob die Regierung einen Plan habe. Er wies auf das Bedenkliche hin, wenn er heute abend seine Fraktion auf später vertrösten müsse. Vielleicht könne aber doch[1157] eine Mitteilung gemacht werden, welchen Plan die Reichsregierung aufgestellt hätte, falls der bekannte Rat seitens eines Mitgliedes der Repko nicht gekommen wäre7.

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Gemeint ist offenbar der Rat Delacroix’, kein Moratorium in die deutschen Vorschläge aufzunehmen, dem die dt. Reg. in ihrer Note vom 4.11.22 gefolgt war (siehe dazu Dok. Nr. 397).

Der Reichskanzler erwiderte, daß eine Abschiebung der Verantwortung auf die Parteiführer nicht stattfinden solle. Es sei ein Irrtum, wenn angenommen würde, daß der Rat in der Repko von einer Seite gebracht worden sei, die uns nicht sympathisch gegenüber stände. Der Reichsfinanzminister insbesondere habe geglaubt, dem gegebenen Rat folgen zu sollen. Wenn Herr Wels glaube, daß die Gewährung eines Moratoriums für Barthou mit einer Anleihe verknüpft sei, so sei er gänzlich im Irrtum. Er teilte sodann das mit, was die Regierung vor den erteilten Winken der Repko am Sonnabend habe antworten wollen, betonte aber ausdrücklich, daß dies nur von historischer Bedeutung sei.

Der Reichskanzler erklärte sodann die Verhandlungen für streng vertraulich und bat, daß über die heutige Besprechung nur die tatsächliche Mitteilung des Zusammenseins erfolgen solle.

Abgeordneter Marx führte allgemein aus, daß man nur zwei Wege gehen könne: a) daß man über den Gang der Verhandlungen unterrichte und unter Festsetzung eines Programms zusammen mit den Parteiführern beschließen könne. – Dies würde theoretisch dem parlamentarischen System entsprechen. – b) daß die Regierung selbst die Verhandlungen führe und nur von dem Ergebnis den Parteien Mitteilung mache. – Zur Zeit scheine ihm der letztere Weg der richtige zu sein. Die Regierung trage die volle Verantwortung. Ob die Parteien ihre Handlungsweise dann billigen würden, sei später ihre Sache.

Der Reichskanzler erwiderte, daß der erste Schritt unmöglich sei, daß nur eine Information im Laufe der Verhandlungen eintreten könnte. Im übrigen seien ja auch die Sachverständigen der Parteien gehört worden.

Abgeordneter von Raumer erwiderte, daß die Sachverständigen im maßgebenden Augenblick abbestellt worden seien.

Der Reichskanzler bezeichnete es als Ziel der Regierung, für jetzt und die nächste Zeit eine Stützungsaktion der Mark mit Hilfe ausländischer Geldgeber herbeizuführen, die sich voraussichtlich auf den Standpunkt stellen würden, daß ohne Moratorium die Hergabe von Geld unmöglich sei.

Die Abgeordneten Petersen und Müller-Franken schlossen sich der Auffassung von Herrn Marx an, desgleichen Herr Stresemann, der vermißte, daß die deutsche Presse in die Lage gesetzt sei, der Regierung zweckmäßig zu sekundieren. Im übrigen könnte er eine Verschnupfung der Repko verstehen, wenn die heute mitgeteilten Denkschriften das einzige Material wäre, das der Repko unterbreitet worden sei.

Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.

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