1.21.3 (wir2p): [3. Stellung zur Rede von Poincaré.]

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[3. Stellung zur Rede von Poincaré8.]

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Am 24.4.22 hatte Poincaré in Bar-le-Duc eine vielbeachtete Rede gehalten, über die die DAZ u. a. schreibt: „Übergehend zum Friedensschluß sagte der Präsident: Der Friedensvertrag von Versailles hat bestimmt, daß die Kriegskosten zu Lasten der besiegten Völker bleiben, hat aber wenigstens festgesetzt, daß die vom Feinde auf unserem Gebiete verursachten Schäden und die Pensionen der Witwen und Verwundeten zu Lasten Deutschlands gehen. Es wurde auch bestimmt, daß Deutschland entwaffnet und zur endgültigen Ohnmacht verurteilt werden solle. Wenn diese Bestimmungen richtig angewandt worden wären, würde Frankreich befriedigt sein, denn es würde dadurch zum großen Teil seiner ernsten finanziellen Schwierigkeiten ledig sein und hätte die Freude, endlich seine Sicherheit garantiert zu sehen. Mehr verlange es nicht. Es sei ein ständiges Thema in verschiedenen Ländern, Frankreich des Imperialismus anzuklagen und ihm eroberungslustige Hintergedanken zuzuschreiben. Es gäbe keinen einzigen französischen Politiker, der jemals von Annexionen geträumt habe; keiner von uns würde sich jemals entschlossen haben, den Krieg zu beendigen, ohne Elsaß und Lothringen wieder zu erlangen, aber keiner hätte auch den tollen Gedanken gehabt, gegen ihren Willen fremde Bevölkerungen Frankreich einzuverleiben. Alles, was Frankreich jetzt verlange, sei die Ausführung des Friedensvertrages. Nicht durch überstürzte Gesten und auf unüberlegten Wegen könne man diese Ausführungen erzwingen, sondern nur durch eine beharrliche und methodische Aktion. Aber schließlich müsse Frankreich das doch erreichen, denn es handele sich um den Frieden Europas, um Frankreichs nationales Wohlergehen, um Frankreichs Zukunft. Um die Industrie, den Handel und die Landwirtschaft zu heben, habe Frankreich den Wunsch und die Absicht, so viel wie möglich die militärischen Lasten zu verringern, aber wer werde nicht selbst nach dem Abschluß des Abkommens von Rapallo die Unklugheit empfinden, die darin bestehe, zu rasch abzurüsten? Schon seit längerer Zeit hätten sich zwischen Deutschland und den Bolschewisten Sympathien angeknüpft, die seit dem Abkommen von Rapallo in das helle Sonnenlicht gerückt worden seien. Wie viele Leute, die aus ihrer Ruhe aufgescheucht wären, würden nun erkennen, daß das Kabinett recht gehabt habe, für den Augenblick an der 18 monatigen Dienstpflicht festzuhalten. […] Was die Reparationen anbelange, von denen nicht nur das Schicksal der verwüsteten Departements, sondern die Wiedererholung von ganz Frankreich abhänge, so nähere man sich einem Verfallstage. Vor dem 31. Mai habe Deutschland die Verpflichtung, sich dem Programm unterzuordnen, das die Reparationskommission aufgestellt habe, d. h. sich zu verpflichten, einen Komplex von neuen Steuern zu votieren und eine interalliierte Kontrolle über seine Finanzen anzunehmen. Wenn Deutschland widerstrebe, und wenn zur festgesetzten Stunde die Reparationskommission eine Verfehlung feststelle, hätten die Alliierten das Recht und infolgedessen auch die Pflicht, zum Schutz ihrer Interessen Maßnahmen zu ergreifen, von denen es unzweifelhaft wünschenswert wäre, wenn sie nach gemeinsamen Abkommen unter ihnen angenommen und angewandt würden, die aber nach dem Wortlaut des Vertrages nötigenfalls auch von jeder der interessierten Mächte allein ergriffen werden könnten und die Deutschland nach dem Vertrag von Versailles nicht als einen Akt der Feindseligkeit ansehen dürfte. Wir wünschen sehnsüchtig die Zusammenarbeit aller Alliierten aufrechtzuerhalten, aber wir werden in voller Unabhängigkeit die Sache Frankreichs verteidigten, und wir werden auch nicht einen Augenblick die Waffen fallen lassen, die uns der Vertrag in die Hand gegeben hat.“ Im weiteren war Poincaré noch auf die Ereignisse von Genua eingegangen und hatte mit der Einstellung der Mitarbeit in Genua gedroht (DAZ Nr. 191 vom 25.4.22; Auszug der Rede in R 43 I /471 , Bl. 42 f.).

Reichsminister Rathenau: Der vorliegende Auszug aus der Rede Poincarés sei noch zu unvollständig, um endgültig Stellung zu nehmen. Im einzelnen enthalte die Rede einige Stellen, die man als Antwort auf die Rede Lloyd Georges ansehen könne9. Der Hauptpunkt aus der Rede von Poincaré sei, daß er sage,[740] Frankreich werde bei einem manquement volontaire für den Fall, daß die Alliierten nicht mitgingen, allein zu Zwangsmaßnahmen schreiten. Eine solche Auffassung stehe im Widerspruch mit dem Friedensvertrag, im übrigen habe nach dem Frankfurter Zwischenfall Millerand England gegenüber zugesagt, in Zukunft keine Zwangsmaßnahmen mehr ohne Einverständnis der Alliierten zu ergreifen. Was die Behandlung der Rede angehe, so halte er es nicht für opportun, daß der Reichskanzler jetzt ein Duell mit Poincaré beginne. Das sei für die Situation in Genua nicht wohl erträglich. Statt dessen soll die Presse mit klaren juristischen Instruktionen versehen werden, in Berlin kann man ja dann noch anders vorgehen.

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Offenbar die Rede Lloyd Georges vom 20.4.22 auf einer Pressekonferenz in Genua (siehe Dok. Nr. 251 Anm. 3).

Dieser Auffassung stimmt der Reichsminister Hermes zu.

Der Reichskanzler ist der Auffassung, daß man die Rede Poincarés auch vom Standpunkt der Heimat aus ansehen müsse, dort werde man es nicht verstehen, wenn man nicht mit genügendem Nachdruck gegen die Äußerungen Poincarés vorgehe. Daher müssen die Instruktionen an die Presse sehr deutlich sein, im übrigen schließe er sich der allgemeinen Auffassung an, daß man zunächst einmal die Polemik zwischen Lloyd George und Poincaré sich abspielen lassen solle.

Ministerialdirektor Müller macht darauf aufmerksam, daß der Reichskanzler noch unbedingt eine Erklärung gegenüber der Frage Poincarés abgeben müsse, ob parallel mit dem Rapallo-Vertrag nicht militärische oder politische Vereinbarungen mit den Russen liefen. Diesem Hinweis soll stattgegeben werden10.

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Dazu liegt ein Telegramm (Spezialbericht des Vertreters des WTB) vom 25.4.22 an die Presseabteilung des AA in den Akten: „Vor den in Genua anwesenden deutschen Journalisten führte Reichskanzler Dr. Wirth folgendes aus: Mir liegt daran, eine feierliche Erklärung in Ihrer Mitte abzugeben. In französischen Zeitungen wird die Frage gestellt, ob der Vertrag von Rapallo vollständig veröffentlicht worden ist, ob er geheime Bestimmungen enthält oder ob er politischen oder militärischen Zwecken als Vorwand dient. Meine Erklärung lautet: der Vertrag ist vollständig veröffentlicht worden und enthält keinerlei geheime Bestimmungen politischen oder militärischen Charakters. Dazu füge ich hinzu: Er ist nach unserer Auffassung als Friedensinstrument zu würdigen, und er ist auch der erste wahrhafte Friedensvertrag zwischen zwei Völkern, die miteinander in blutigem Ringen gestanden haben. Er macht mit der Vergangenheit in gewissem Sinne tabula rasa. Worauf es für uns ankommt, das ist, mit dem russischen Volke zu wirklichem Frieden zu kommen und der Handelswelt zu ermöglichen, nach Osten freie Bahn zu erhalten. Wer uns nachfolgt auf diesem Wege, ist bei uns willkommen, und wir würden es begrüßen, wenn in Genua die Westmächte mit Rußland zu einem Abschluß kommen, der ebenso wie der Vertrag von Rapallo friedlicher Entwicklung die Wege ebnet.“ (R 43 I /468 , Bl. 53 f.).

Schluß der Sitzung: 5 Uhr 10 nachmittags.

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