1.52.1 (wir2p): 1. Notlage der Presse.

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1. Notlage der Presse.

Die Angelegenheit soll in einer Chefbesprechung unter Beteiligung des Ernährungs-, Finanz- und Wirtschaftsministeriums, des Auswärtigen Amts, des Herrn Vizekanzler Bauer und der Pressestelle tunlichst noch vor Pfingsten erneut durchberaten werden, um dann dem Kabinett zur endgültigen Erledigung vorgelegt zu werden1.

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Über eine Chefbesprechung zur Notlage der Presse am 2. Juni 1922 verzeichnet das Protokoll: „Staatssekretär Hirsch trägt vor: er halte es für zweckmäßig, daß man der Presse dadurch helfe, daß man einen Zuschlag zur Umsatzsteuer für Holz etwa in der Höhe von 2% erhebe und diesen in eine besondere Kasse fließen lasse, aus der der Presse Zuschüsse gewährt werden könnten. Er glaube, daß auf diese Weise monatlich 30–35 Mio zur Unterstützung der Presse eingehen würden. Ehe die gesetzlichen Maßnahmen getroffen würden, könnte ein Kopfbeitrag der Länder von 2 Mark zu Gunsten der Presse erhoben werden. Staatssekretär Schroeder macht Bedenken gegen diesen Vorschlag geltend. Es sei eine ausdrückliche Forderung der Reparationskommission, keine Subventionen irgend welcher Art zu dulden. Der Zuschlag müsse im Etat auftreten, dann durch die Rechnung gehen und könne somit der Reparationskommission nicht verborgen bleiben. Außerdem halte er es auch nicht für zweckmäßig, gerade die Holzlieferungen steuerlich zu erfassen, da er glaube, daß an der Verteuerung insbesondere die Papierfabriken schuld seien. Reichskanzler regt an, evtl. die Erhebung der Sonderzulage den Ländern zu überlassen, um so zu vermeiden, daß sie durch den Etat laufe. MinDir. Popitz betont in eingehenden Ausführungen, daß er eine Erhöhung der Umsatzsteuer in der gedachten Art und Weise für unmöglich halte. Insbesondere wendet er sich gegen den Kopfbeitrag der Länder von 2 Mark, der einen unzulässigen Matrikularbeitrag darstelle. Nach weiterer Aussprache wird die Chefbesprechung zunächst abgebrochen.“ (R 43 I /2465 , Bl. 271; dort auch weiteres Material).

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