1.76.1 (wir2p): 1. Antrag Preußens zum Gesetzentwurf über Pflichten der Beamten zum Schutze der Republik.

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1. Antrag Preußens zum Gesetzentwurf über Pflichten der Beamten zum Schutze der Republik.

Reichsminister Dr. Köster trägt die Vorlage vor. Es handele sich kurz gesagt darum, die Reihe der Beamten, die auf Wartegeld gesetzt werden könnten, zu erweitern1.

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Siehe Dok. Nr. 310 Anm. 3

Reichsverkehrsminister Groener hält die vorgeschlagene Fassung der Artikel III und IV für nicht tragbar. Er würde sich allenfalls mit dem Antrag einverstanden erklären können, wenn die Stellen in Artikel I „oder Entscheidungen in persönlichen Angelegenheiten von Beamten, Angestellten oder Arbeitern der Republik“ und „oder vorzubereiten“, in Artikel II die Stelle „oder die persönlichen Angelegenheiten von Beamten, Angestellten oder Arbeitern der Republik zum Gegenstande hat“ gestrichen würden.

Reichsminister der Finanzen Dr. Hermes schlägt zunächst eine eingehende Besprechung innerhalb der Ressorts vor.

Staatssekretär Dr. Schroeder bemerkt, daß vom Standpunkt der Beamten es unerfreulich sei, eine Entfernung vom Amte ohne Anwendung des Disziplinargesetzes ohne weiteres zu ermöglichen. Dies könnte gefährliche Rückwirkungen auf den Nachwuchs in der Beamtenschaft haben.

Staatssekretär Dr. Müller fragt, ob es nicht zweckmäßig sei, bei diesen entscheidenden Änderungen eine Fühlungnahme mit den Beamtenorganisationen herbeizuführen, zumal seines Wissens seinerzeit in Weimar eine entsprechende Zusage gemacht sei.

Staatssekretär Dr. Freund vertritt den preußischen Standpunkt; nach den Landesgesetzen biete sich keine Handhabe, die in ihrer politischen Haltung von ausschlaggebender Bedeutung erscheinenden Oberpräsidialräte und Oberregierungsräte an den Regierungen ohne Anwendung des Disziplinargesetzes auf Wartegeld setzen zu können. Schon aus diesem Grunde habe sich das Preußische Staatsministerium einmütig hinter den Gesichtspunkt, den der Antrag zum Ausdruck bringe, gestellt.

Reichsminister Dr. Köster weist darauf hin, daß die Regelung der gesamten Angelegenheit im gegenwärtigen Augenblick von hoher politischer Bedeutung sei und daß Eile not tue.

[936] Es erfolgt sodann die Abstimmung über den Antrag mit den von Herrn Minister Groener angeregten Streichungen. Das Kabinett stimmt dem zu. Der Anregung des Herrn Ministers Hermes wird nicht entsprochen.

Eine kurze Aussprache auf Anregung des Vizekanzlers Bauer über die Personalreferenten gibt dem Reichsverkehrsminister Groener Veranlassung zu der Bemerkung, daß den Personalreferenten in den großen Zentralbehörden jederzeit von ihren Chefs das Personalreferat genommen werden könne und daß die Personalreferate jedenfalls in seinem Ressort lediglich die Entscheidungen vorzubereiten hätten.

Staatssekretär Dr. Freund beantragt, nachträglich einzufügen im Artikel I hinter „zu treffen“ die Worte „oder in der Stellung gesetzlicher Stellvertreter sich befinden“, und ebenso beantragt Ministerialdirektor Dr. Brecht die Worte aus Artikel IV Absatz 3 „wenn ihr Arbeitsgebiet den Schutz der Republik gegen antirepublikanische Bestrebungen besonders betrifft“ in Artikel I hinter das Wort „Stellvertretung“ aufzunehmen. Den Anträgen wird stattgegeben.

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