1.79.2 (wir2p): 3. Abkommen mit Belgien über die Substitution des rollenden Eisenbahnmaterials und des Industriematerials.

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3. Abkommen mit Belgien über die Substitution des rollenden Eisenbahnmaterials und des Industriematerials.

Staatssekretär Dr. Müller trägt vor und bittet um die Ermächtigung, das[943] Abkommen zu zeichnen. Er hält eine Mitwirkung des Reichstags nicht für notwendig.

Der Reichskanzler hält es für zweckmäßig, in Anbetracht des engen Zusammenhanges dieser Vorlage mit dem belgischen Markabkommen, mit den Parteien Fühlung zu nehmen.

Staatssekretär Dr. Müller sagt zu, entsprechend verfahren zu wollen2.

2

Siehe Dok. Nr. 315, P. 1.

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