2.63.8 (bau1p): 8. Etat des Reichswehrministeriums.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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8. Etat des Reichswehrministeriums21.

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Der vom RWeMin. im Rahmen der Einbringung des Ergänzungshaushalts 1919 vorgelegte Haushalt für das Reichsheer basiert auf einer Truppenstärke von 200 000 Mann, für die im ordentlichen Haushalt für die Zeit vom 1.10.19 bis 31.3.20 Ausgaben in Höhe von 542 938 000 M beantragt werden. In seinem außerordentlichen Teil sieht der Etat für eine Heeresverstärkung von 193 500 Mann Ausgaben in Höhe von 300 000 000 M und für Einwohnerwehren Ausgaben in Höhe von 1 500 000 M vor (NatVers.-Bd. 339 , Drucks. Nr. 1046 , Anlage V).

Reichsminister Noske teilt mit, daß es ihm unmöglich sein werde, die Truppenzahl von 250 000 Mann innezuhalten22, weil infolge der Verzögerung der Ratifikation des Friedensvertrages die Besetzung Oberschlesiens sich unter schwierigen Umständen verlängert habe und weil auch in den anderen Grenzgebieten starke Anforderungen gestellt wurden, ebenso im Innern wegen der zu befürchtenden Unruhen. Das Kabinett beschließt, daß der Etat unverändert eingebracht werden soll. Im Haushaltsausschuß soll aber dargelegt werden, daß infolge der verzögerten Räumungsfristen und der Lage im Innern eine Überschreitung sich ergeben werde; es soll die Ermächtigung zu diesen Überschreitungen entsprechend dem eintretenden Bedürfnis erbeten werden. Der Reichswehrminister wird die Angelegenheit im Ausschuß vertreten23.

22

In der Annahme, daß der Ratifikationsprozeß für den VV bis zum 1.10.19 abgeschlossen sein werde, hatte der RWeM der Kommandostelle Kolberg am 25. 8. befohlen, die Heeresstärke bis zum 30. 9. auf 250 000 Mann abzubauen. Daraufhin meldete Gen. Groener dem RWeM am 1. 9. die Unausführbarkeit des Befehls mit der im einzelnen belegten Begründung, „daß es zur Zeit aus taktischen Gründen vollkommen ausgeschlossen ist, ohne ernstliche Gefährdung der Ostprovinzen insbesondere von Oberschlesien, die Kopfstärke der der Kommandostelle unterstehenden Truppen irgendwie zu verringern“ (Nachl. Groener , Bd. 131, Bl. 92–94). Siehe dazu auch Gustav Noske: Von Kiel bis Kapp. S. 173 f.

23

Zum Fortgang s. den Bericht über die Verhandlungen des Haushaltsausschusses, in deren Verlauf der Haushaltsplan nur unwesentlich verändert wird (NatVers.-Bd. 339 , Drucks. Nr. 1373 ), sowie die Plenumsdiskussion (NatVers.-Bd. 330, S. 3519  f.).

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