2.130.7 (feh1p): 7. Kollektivschritt Frankreichs, Englands und Belgiens wegen der Rheinlandreden.

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   Das Kabinett Fehrenbach  Konstantin Fehrenbach Bild 183-R18733Paul Tirard und General Guillaumat Bild 102-01626AOppeln 1921 Bild 146-1985-010-10Bild 119-2303-0019

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7. Kollektivschritt Frankreichs, Englands und Belgiens wegen der Rheinlandreden5.

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Vom 14. 11. – 16.11.1920 hatten RK Fehrenbach und RAM Simons eine Reise in das Rheinland unternommen. Während dieser Reise hatten sie in Düsseldorf, Köln und Aachen Reden gehalten, in denen sie sich besonders zum Versailler Vertrag und zu einer drohenden Besetzung des Ruhrgebiets durch die Alliierten geäußert hatten. Zu den Einzelheiten der Reise und zu den dort gehaltenen Reden s. Schultheß 1920, I, S. 294–295.

Reichsminister Dr. Simons teilt mit, daß der englische und französische Botschafter und der belgische Gesandte einen Kollektivschritt wegen der bei der Rheinlandreise von dem Herrn Reichskanzler und ihm gehaltenen Reden unternommen hätten. Der Inhalt der Note sei durch die Presse bekannt gegeben6.[335] Das Kabinett erklärt sich damit einverstanden, daß in unserer Antwort betont werde, daß von einer Beunruhigung der Bevölkerung durch die Ministeransprachen keine Rede sein könne, das gerade Gegenteil sei der Fall. Ebenso ist das Kabinett damit einverstanden, daß eine Zusage über das zukünftige Verhalten der Reichsminister bei Rheinlandreisen abgelehnt werde7.

6

Am 6.12.1920 hatten die Vertreter Belgiens, Englands und Frankreichs der dt. Regierung gleichlautende Noten überreicht, in denen sie gegen die Reden des RK und des RAM Verwahrung einlegten und erklärten, daß diese Reden geeignet seien, in den besetzten Gebieten Unruhe zu erregen und neue Auseinandersetzungen über den Versailler Vertrag hervorzurufen. Siehe dazu Schultheß 1920, II, S. 347; s. dazu ferner DBFP, 1st Series, Vol. X, p. 337.

7

In ihrer Antwortnote vom 10.12.1920 erklärte die RReg., daß ihr von einer durch die Reise des RK und des RAM hervorgerufenen Unruhe im Rheinland nichts bekannt geworden sei. Ferner stellte die dt. Regierung fest, daß sie es sich vorbehalten müsse, ob und wann sie Minister in die besetzten Gebiete entsende, und daß sie nicht in der Lage sei, im voraus Zusicherungen über die dort abzugebenden Erklärungen zu machen. Zum Wortlaut der Note s. Schultheß 1920, II, S. 347–348.

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