1.65 (mu22p): Nr. 321 Der Reichspräsident an den Reichskanzler. 16. Oktober 1929

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Text

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Nr. 321
Der Reichspräsident an den Reichskanzler. 16. Oktober 19291

1

Abgedruckt bei Schultheß 1929, S. 190. – Das Schreiben wurde am 16. 10. um 11 Uhr präsentiert. Es trägt die Paraphe des RK.

R 43 I /1889 , Bl. 103 f., hier: Bl. 103 f.

[Betrifft: Agitation zum Volksbegehren.]

Sehr geehrter Herr Reichskanzler!

Mit steigendem Befremden habe ich die Wahrnehmung machen müssen, daß in dem Kampfe um das Volksbegehren sowohl von dem Reichsausschuß für das Volksbegehren als auch von den das Volksbegehren bekämpfenden Parteien und Gruppen meine Person und meine mutmaßliche persönliche Meinung zur Frage des sogenannten Young-Plans in die Agitation hineingezogen wird. Von der einen Seite wird behauptet, daß ich ein Freund des Volksbegehrens wäre, und von der anderen Seite betont, daß ich mich für die Annahme des Young-Plans festgelegt hätte.

Demgegenüber stelle ich fest, daß ich niemandem die Ermächtigung erteilt oder sonst einen Anlaß dazu gegeben hätte, meine persönliche Meinung zu diesem Problem bekanntzugeben. Ich habe im Gegenteil stets betont, daß ich mir meine endgültige Stellungnahme zu dem Young-Plan bis zu dem Zeitpunkt vorbehalte, in dem diese hochbedeutsame Frage zur Erledigung reif ist und nach Maßgabe der Artikel 70, 72 und 73 der Reichsverfassung zur Entscheidung über eine Verkündung oder eine Aussetzung der Verkündung verfassungsmäßig zustande gekommener Gesetzesbeschlüsse an mich herantritt. Und hieran halte ich nach wie vor fest.

Ich bitte Sie, Herr Reichskanzler, hiervon Kenntnis zu nehmen und das Vorstehende den im Kampf um das Volksbegehren beteiligten Parteien und[1044] Gruppen in der Ihnen geeignet erscheinenden Weise zur Kenntnis zu geben2.

2

In seiner Antwort erklärte der RK, daß er „unverzüglich alle Maßnahmen ergriffen habe“, um die Person des RPräs. von diesem Meinungsstreit fernzuhalten. Außerdem bat er den RPräs., öffentlich gegen den § 4 des Volksbegehrens Stellung zu nehmen (16. 10.; R 43 I /1889 , Bl. 107, hier: Bl. 107).

Mit freundlichen Grüßen bin ich

Ihr ergebener

von Hindenburg

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