2.46.10 (sch1p): 10. [Entschädigung für Kriegsbeschädigte]

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Das Kabinett ScheidemannReichsministerpraesident  Philipp Scheidemann Bild 146-1970-051-17Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung am 13.2.1919 in Weimar Bild 183-R08282Versailles: die deutschen Friedensunterhändler Bild 183-R11112Die Sozialisierung marschiert! Plak 002-005-026

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10. [Entschädigung für Kriegsbeschädigte]

Kriegsminister Reinhardt gibt folgende Erklärung ab: „Die Entschädigung der Kriegsbeschädigten ist nach meiner festen Überzeugung ganz ungenügend. Unter den heutigen vielen Unzufriedenheiten ist die Unzufriedenheit der Kriegsbeschädigten mit ihren Rentenbezügen eine der allerberechtigtsten und am ersten zu berücksichtigen. Die Finanzlage hat dem Reichsfinanzministerium bisher nicht erlaubt, meinen wiederholten Anträgen zur Besserstellung der Kriegsbeschädigten Rechnung zu tragen. Die Verhältnisse haben sich aber durch Steigerung der Preise, Entwertung des Geldes und stärkste gutbegründete Werbung unter den Kriegsbeschädigten so zugespitzt, daß nunmehr längeres Verharren in der Nichtbewilligung von Verbesserungen für Kriegsbeschädigte von mir für den ganzen Bestand der öffentlichen Ordnung für bedrohlich gehalten wird. Ich halte eine vorläufige widerrufliche Erhöhung aller Renten um 50% für geboten und bitte das Reichsministerium in einer Entschließung festzustellen, in welchem Sinne das Reichsfinanzministerium diesen Vorschlag prüfen und entscheiden soll.“

[179] Reichsminister Schiffer und Kriegsminister Reinhardt einigen sich dahin, daß an die vor dem 9. November entlassenen Kriegsbeschädigten insgesamt 25 Mill. Mark gezahlt werden.

Das Kabinett stimmt dem zu12.

12

Im Verlauf einer Besprechung in der Rkei am 25.4.1919, an der neben Scheidemann und Bauer ein Vertreter des PrKriegsMin. sowie Vertreter der Kriegsbeschädigtenorganisationen teilnahmen, erklärte der Vorsitzende des Reichsbundes der Kriegsbeschädigten, Dr. Foth, ein zu 100% erwerbsunfähiger Kriegsbeschädigter bekomme pro Jahr

Das Existenzminimum, berechnet auf der Grundlage der Arbeitslosenunterstützung, betrage aber pro Jahr 3000 Mark (R 43 I /705 , Bl. 80-109, hier: Bl. 81). Am 27.4.1919 übersandte der RMinPräs. an die Kriegsteilnehmer- und Kriegsbeschädigtenorganisationen ein Schreiben, in dem er vom 1.6.1919 ab eine monatlich zahlbare Teuerungszulage von 40% aller den Betroffenen zustehenden Bezüge in Aussicht stellte. Jeder entlassene Kriegsgefangene solle ein Entlassungsgeld in Höhe von 50 M erhalten; insgesamt stelle die RReg. für diese Zwecke „trotz der bis zum äußersten gespannten Finanzlage sofort den Betrag von 300 Mio Mark zur Verfügung“ (R 43 I /705 , Bl. 64-66; Anlage zum Kabinettsprotokoll vom 26.4.1919, in: R 43 I /1348 , S. 691-694).

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