2.236.5 (feh1p): 5. Fortsetzung der Viehlieferungen an die Entente.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

   Das Kabinett Fehrenbach  Konstantin Fehrenbach Bild 183-R18733Paul Tirard und General Guillaumat Bild 102-01626AOppeln 1921 Bild 146-1985-010-10Bild 119-2303-0019

Extras:

 

Text

RTF

[648]5. Fortsetzung der Viehlieferungen an die Entente10.

10

In der Frage der Viehlieferungen hatte das Kabinett in seiner Sitzung vom 6.4.1921 beschlossen, der Repko gegenüber die Lieferungen zuzugestehen, falls diese sich verpflichtete, den Weltmarktpreis oder zumindest die dem Dt. Reich jeweils entstandenen Selbstkosten gutzuschreiben. Siehe dazu Dok. Nr. 229, P. 2. Der Repko war eine entsprechende Mitteilung der RReg. inzwischen zugegangen.

Ministerialrat Cuntze wies darauf hin, daß die Reparationskommission auf die ihr gewordene Mitteilung, die Regierung wolle nicht mit den Viehlieferungen beginnen, so lange nicht der Preis festgestellt sei, erklärt habe, nach § 17 Annex II vorgehen zu wollen11, falls die Regierung ihren Beschluß nicht ändere. Das Wiederaufbauministerium trage Bedenken, auch nur die Vorbereitung der Viehlieferung vorzunehmen, weil die Frage der Preisfestsetzung auch für die anderen Lieferungen – Holz usw. – von ausschlaggebender Bedeutung sei. Es schlage daher vor, der Reparationskommission zu erklären, daß die Regierung mit der Vorbereitung der Lieferungen beginnen wolle, wenn die Reparationskommission mindestens sich bereit erkläre, die nachgewiesenen Selbstkosten zu erstatten. Von verschiedenen Seiten wurde mit Rücksicht auf die augenblickliche Lage und auf die zweifelhafte Rechtslage der Vorschlag des Wiederaufbauministeriums bemängelt, wenn auch anderseits nicht verkannt wurde, daß ein Eingehen auf die Forderungen Konsequenzen für andere Lieferungen haben könne. Der Reichsarbeitsminister empfahl, in der jetzigen Situation sich mit der Lieferung einverstanden zu erklären und die Vorbereitungen dafür zu treffen, aber gleichzeitig einen Protest einzureichen, durch den klargestellt würde, daß wir mindestens die Bezahlung unserer Gestehungskosten erwarten müßten. Es wurde schließlich über den Vorschlag des Reichsministeriums für Wiederaufbau abgestimmt, der gegen zwei Stimmen abgelehnt wurde12.

11

Nach § 17 der Anlage II zu Teil VIII VV hatte die Repko dt. Versäumnisse bei der Wiedergutmachung unverzüglich den beteiligten all. Mächten anzuzeigen. Gleichzeitig hatte die Repko vorzuschlagen, welche Maßnahmen gegen Dtld. ergriffen werden sollten.

12

Anschließend wurden die Viehlieferungen an die Alliierten wiederaufgenommen. Eine Regelung der Preisfrage erfolgte bis zum 10.1.1922 nicht (Durchführung des Versailler Vertrages vom 10.1.1920 bis 10.1.1922, amtl. Druckschrift, Berlin 1922, S. 44).

Extras (Fußzeile):