2.155.3 (lut1p): 3. Beamtenwirtschaftliche Fragen.

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3. Beamtenwirtschaftliche Fragen.

Der Reichswehrminister bat um Mitteilung, was nach Auffassung der Herren Minister wohl in der Frage einer Besserstellung der Beamten in nächster Zeit geschehen könne.

Der Reichsminister der Finanzen gab einen Überblick über die Gesamtsituation und über den Stand der Reichsfinanzen und erklärte es für ausgeschlossen, in nächster Zeit in irgendeinem Punkt entgegenzukommen.

Der Reichswehrminister und Staatssekretär Geib baten dringend, sich nicht völlig ablehnend zu verhalten. Es seien bestimmte Zusicherungen gegeben worden und diese müßten eingehalten werden. Sie bäten insbesondere nochmals zu prüfen, ob nicht wenigstens in der Frage der Vierteljahrsgehälter entgegengekommen werden könne. Dabei sei möglich eine Zurückführung der Vierteljahrsauszahlung auf eine zweimonatliche Auszahlung und eine Verschiebung des Beginns dieser Maßnahme vom 1. Oktober auf den 1. November6.

6

Nach § 1 des „Gesetzes über die vierteljährliche Gehaltszahlung“ vom 25.3.25 (RGBl. I, S. 30 ) kann die RReg. den Zeitpunkt der Wiedereinführung vierteljährlicher Ge haltszahlungen mit Zustimmung des RR und des Hauptausschusses des RT bestimmen. Sie kann außerdem verfügen, daß die Vierteljahresbezüge zu einem anderen Zeitpunkt als zu Beginn des Kalendervierteljahres gezahlt werden oder daß zunächst nur eine zweimonatliche Vorauszahlung erfolgt.

[546] Staatssekretär Trendelenburg sprach sich vom wirtschaftspolitischen Standpunkt gegen eine Gehaltserhöhung im gegenwärtigen Augenblick und gegen die Aufnahme der Vierteljahrszahlungen am 1. Oktober aus. Auch gegen die Aufnahme von Vierteljahrszahlungen am 1. November beständen Bedenken, jedoch nicht mehr in so hohem Grade wie am 1. Oktober.

Der Reichsminister der Finanzen sagte zu, die Frage nochmals zu prüfen7. Es komme in der Tat zunächst darauf an, über die nächsten Wochen hinwegzukommen. Für die Dauer werde eine Gehaltserhöhung, und zwar für alle Gruppen der Beamten, nicht aufschiebbar sein. Der gegenwärtige Augenblick sei aber dazu völlig ungeeignet8.

7

Über das Ergebnis dieser Prüfung in den Akten nichts ermittelt. In einem Schreiben an den RWiM vom 21. 9. nimmt das Rbk-Direktorium zu dieser Frage u. a. wie folgt Stellung: „Wir haben mehrfach ausgeführt und wiederholen […] mit allem Nachdruck, daß ein Gesetz, welches die Wiedereinführung der vierteljährlichen Vorauszahlungen […] anordnen würde, heute für unsere Währungsverhältnisse untragbar wäre. Denn die Reichsbank wäre genötigt, um den am Ende des Vierteljahres erforderlichen Anforderungen an Zahlungsmitteln für die Vierteljahrsgehälter der gesamten Beamtenschaft von Reich, Ländern und Gemeinden zu diesen Stichtagen genügen zu können, ohne den Notenumlauf bis zu einer die Währung gefährdenden Grenze anschwellen zu lassen, rechtzeitig vorher die der Privatwirtschaft gewährten Kredite in einem so starken Maß zu kürzen und zurückzufordern, daß die ohnehin kritische Lage unserer Wirtschaft dadurch auf das allerschwerste und heftigste beeinflußt und erschüttert würde.“ (Abschrl. an den RK in R 43 I /2567 , Bl. 255-258). Die vierteljährliche Vorauszahlung der Beamtengehälter wird während der Amtszeit des Kabinetts Luther nicht eingeführt.

8

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 250.

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