2.152.7 (ma11p): 7. Vertretung der Reichsregierung bei der Beisetzung Dreyers in Berlin.

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7. Vertretung der Reichsregierung bei der Beisetzung Dreyers in Berlin.

Generalkommissar Schmid wies darauf hin, daß in den nächsten Tagen die Beisetzung Dreyers in Berlin erfolgen werde. Er halte es für erforderlich, daß die Reichsregierung bei der Beerdigung vertreten sei4.

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Willy Dreyer war im Juni 23 von den Franzosen verhaftet, wegen Sabotage zuerst zum Tode verurteilt, dann zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt und mit anderen dt. Gefangenen nach der Insel St. Martin de Ré bei La Rochelle deportiert worden. Da D. schwer erkrankte, wurde er auf Intervention des AA und der Kurie aus der Haft entlassen. Kurz nach seiner Freilassung starb D. am 21.3.24 im Zivilkrankenhaus von St. Martin de Ré (Aufzeichnungen des AA in R 43 I /225 , Bl. 130-132, 139-143). Bei der Überführung der Leiche D.s nach seinem Heimatort findet am 2.4.24 in Berlin eine öffentliche Trauerfeier statt, bei der Jarres eine Gedenkrede hält.

Der Rhein-Ruhr-Ausschuß pflichtete dieser Auffassung bei.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß es das beste sei, wenn die Beerdigung Dreyers den Ausgangspunkt für das Interview des Reichskanzlers mit dem ausländischen Journalisten bilde5.

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Nach DAZ Nr. 163 vom 5.4.24 führt der RK in einem Interview mit „Associated Press“ u. a. aus: Unsere bestimmte Erwartung, daß die erste und selbstverständliche Folge der Aufgabe des passiven Widerstandes die Freilassung der politischen Gefangenen sein würde, habe sich nicht erfüllt. Z. Zt. befänden sich etwa 1500 Deutsche in Gefangenschaft. Die verantwortlichen frz. Stellen hätten nicht nur die allgemeine Amnestierung der vor Einstellung des Ruhrkampfes verurteilten Deutschen abgelehnt, sondern nähmen auch jetzt noch Verhaftungen auf Grund von Handlungen vor, die rein politischen Charakters seien und in die Zeit des Ruhrkonflikts fielen. Nach den vorliegenden Nachrichten habe es den Anschein, als ob sich die frz. Reg. zur Freigabe der Gefangenen erst nach Lösung der Reparationsfrage entschließen wolle.

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