2.26.2 (ma31p): 2. Mologa.

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2. Mologa.

Der Reichswirtschaftsminister berichtete über die vorliegenden Anträge4.[59] Es handele sich darum, der Russischen Staatsbank einen Kredit über die Reichskredit-Aktiengesellschaft in Höhe von 5 Millionen Mark einzuräumen, für den die Reichsregierung die Garantie zu übernehmen habe, und auf Grund dessen die Russische Staatsbank der Mologa einen Kredit von 1 Million Rubel einräumen wolle. Soweit die Lage der Mologa zu übersehen sei, handele es sich um ein gesundes Unternehmen, dessen Erhaltung im Interesse der deutschen Wirtschaft zu wünschen sei. Die Kreditgewährung an die Russische Staatsbank trage kaum Gefahren in sich, bezüglich der Garantieübernahme sei es jedoch notwendig, den Haushaltsausschuß zu befragen.

4

Die Mologa-Holzindustrie-AG, die 1923 im Rahmen der Rapallo-Politik gegründet worden war und als größtes dt. Konzessionsunternehmen in der Sowjetunion arbeitete, befand sich in finanziellen Schwierigkeiten. Auf der Suche nach neuen Krediten hatten sich der Aufsichtsratsvorsitzende der Mologa, RK a. D. Wirth, und das Aufsichtsratsmitglied StS a. D. Hemmer an den Präs. der Russ. Staatsbank Schejnmann gewandt. Wie aus einer Aufzeichnung des AA hervorgeht, regte Schejnmann an, die Mologa solle der Russ. Staatsbank „als Gegengabe für die bisherige entgegenkommende Diskontierung der Mologawechsel […] einen Finanzkredit bei einer dem Reiche nahestehenden Bank in Deutschland verschaffen“. Wirth und Hemmer gewannen daraufhin das RWiMin. für die Anregung Schejnmanns, und das RWiMin. brachte die Angelegenheit ohne Verständigung des AA vor das Kabinett (Aufzeichnung des Gesandtschaftsrats Hahn vom 9.7.26 in: ADAP, Serie B, Bd. II,2, Dok. Nr. 47).

In den Akten der Rkei befindet sich eine Aufzeichnung ohne Verfasserangabe vom Jan. 1926 über Gründung, Konzessionsvertrag und Tätigkeit der Mologa (R 43 I /135 , Bl. 175–192). Diese Aufzeichnung, die anscheinend zur Unterrichtung der RReg. bestimmt war, läßt die Leistungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens noch in einem günstigen Licht erscheinen.

Staatssekretär Fischer bat, eine Entscheidung zurückzustellen, bis der Reichsminister der Finanzen von seinem Urlaub zurückgekehrt sei. Den Ausführungen des Reichswirtschaftsministers stimme er darin bei, daß der Haushaltsausschuß mit der Angelegenheit befaßt werden müsse.

Staatssekretär v. Schubert war der Meinung, daß es sich bei der Kreditgewährung an den russischen Staat um einen politischen Akt handele, und zwar um so mehr, als dieser keine entsprechende Kreditgewährung an die Mologa seitens der Staatsbank gegenüberstehe. Es sei daher doch zu überlegen, ob nicht diese Gewährung an die Russische Staatsbank in eine gewisse Verbindung gebracht werden müsse mit den zur Zeit noch schwebenden Fragen des allgemeinen Russenkredits5.

5

Zum „Russenkredit“ siehe P. 1 dieser Kabinettssitzung.

Der Reichswirtschaftsminister hielt das bei dem Verhältnis der Russischen Staatsbank zu dem Volkskommissariat für Volkswirtschaft kaum für möglich, immerhin könne diese Frage geprüft werden.

Das Kabinett beschloß daraufhin, es dem Reichswirtschaftsminister zu überlassen, Verhandlungen mit dem Haushaltsausschuß bezüglich der Garantieübernahme einzuleiten, sofern die vorher vorzunehmende persönliche Fühlungnahme mit dem Herrn Reichsminister der Finanzen dem nicht entgegenstehe6.

6

Vgl. hierzu die Aufzeichnung des MinDir. Wallroth (AA) vom 17. 6. in: ADAP, Serie B, Bd. II,2, Dok. Nr. 11. – Das Kabinett befaßte sich erneut mit der Angelegenheit in der Ministerbesprechung vom 24. 6. (Dok. Nr. 34, P. 2).

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