2.129 (ma31p): Nr. 129 Der Reichskanzler an den Preußischen Ministerpräsidenten. 28. November 1926

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[374] Nr. 129
Der Reichskanzler an den Preußischen Ministerpräsidenten. 28. November 1926

R 43 I /2202 , Bl. 312–313 Abschrift in Durchschrift1

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Diesem Schreiben liegt ein Entwurf der Rkei zugrunde, der vom RIMin. und dem RK abgeändert wurde (R 43 I /2202 , Bl. 306–311). Eine Abschrift übersandte StS Pünder an den Zentrumsabg. Kaas mit Begleitschreiben vom 12.12.26. Es heißt darin: „Sie wissen, daß Preußen uns zunächst Schwierigkeiten machen wollte, als wir daran gingen, nunmehr von Reichs wegen zu einem Abkommen mit dem Apostolischen Stuhle zu kommen. Nach eingehenden Aussprachen mit Preußen, die inzwischen auf hiesige Veranlassung stattgefunden haben, kann dieser Widerstand jetzt wohl als überwunden angesehen werden. Wir stehen jetzt in den sachlichen Erörterungen mit dem Preußischen Kultus- und Staatsministerium über die Abgrenzung der beabsichtigten beiden Konkordate.“ (R 43 I /2202 , Bl. 314).

Betrifft: Reichskonkordat.

Auf das Schreiben vom 26. Oktober 19262.

2

Dieses Schreiben ist als Dok. Nr. 98 abgedruckt.

Den Wunsch der Preußischen Staatsregierung, die von ihr bereits eingeleiteten unverbindlichen Besprechungen mit dem Apostolischen Nuntius und die demnächst aufzunehmenden Verhandlungen mit der evangelischen Kirche in voller Bewegungsfreiheit führen zu können, würdigt die Reichsregierung durchaus und beabsichtigt auch nicht, nunmehr sofort in Verhandlungen mit der Kurie über den Abschluß eines Reichskonkordats einzutreten. Sie legt aber andererseits den größten Wert darauf, bei passender Gelegenheit, etwa im Falle eines Anerbietens seitens des Hochwürdigsten Herrn Nuntius, Besprechungen über ein Reichskonkordat nicht abzulehnen. Solche Verhandlungen können ja unter engster Fühlungnahme mit der Preußischen Regierung erfolgen. Die Reichsregierung geht hierbei allerdings von der Voraussetzung aus, daß auch sie über die Besprechungen Preußens mit dem Apostolischen Nuntius fortgesetzt auf dem laufenden erhalten wird.

Der Hinweis auf Bayern dürfte kaum zutreffen. Das seit vielen Jahren schwebende Problem eines Reichskonkordats ist nicht etwa mit Rücksicht auf die bayerischen Konkordatsverhandlungen bisher nicht mehr gefördert worden. Vielmehr erschien in früheren Jahren die Gesamtlage nicht besonders geeignet, an den alsbaldigen Abschluß eines Reichskonkordats zu denken. Dazu kam, daß der Herr Apostolische Nuntius durch die Verhandlungen mit Bayern so in Anspruch genommen war, daß ihm eingehendere Verhandlungen mit dem Reich nicht möglich gewesen wären. Dies hat sich jetzt geändert. Ein Reichskonkordat würde gewissermaßen ein Glied in der allgemeinen Verständigungspolitik bedeuten, und auch der Herr Nuntius hat, nachdem er jetzt seinen dauernden Amtssitz in Berlin genommen hat, mir gegenüber wiederholt den Wunsch geäußert, das Reichskonkordat möglichst zu fördern.

Daß Euer Hochwohlgeboren gleichfalls den Nutzen gemeinsamer kommissarischer Besprechungen über die Zuständigkeiten des Reichs und Preußens auf dem Gebiete des Staatskirchenrechts anerkennen, habe ich mit Dank zur[375] Kenntnis genommen. Auch ich bin der Auffassung, daß in den Besprechungen die vorhandenen Zweifelsfragen unschwer geklärt werden können. Aus diesem Grunde möchte ich es mir auch versagen, schon jetzt auf die von Ihnen aufgeworfene Frage näher einzugehen, was den Inhalt eines Reichskonkordats voraussichtlich bilden wird, insbesondere, ob die Möglichkeiten der Reichsgesetzgebung auf Grund des Art. 10 Nr. 1 der Reichsverfassung durch Art. 137 erschöpft sind. Die zuständigen Stellen der Reichsregierung sind nie darüber in Zweifel gewesen, daß der materielle Inhalt eines Reichskonkordats im Verhältnis zu Landeskonkordaten nicht sehr umfangreich sein kann und sich auf der durch die Verfassung gegebenen Grundlage bewegen muß. Es muß jedoch betont werden, daß schon die Tatsache des Abschlusses eines Konkordats für die Reichsregierung von hervorragender politischer Bedeutung ist, die keinesfalls unterschätzt werden darf. Unter Berücksichtigung dieses Umstandes dürfte der Wunsch der Reichsregierung verständlich sein, ihrerseits möglichst bald zu Besprechungen und zum Abschluß eines Konkordats mit der Kurie zu gelangen3.

3

In seinem Antwortschreiben an den RK vom 5.1.27 erklärte sich der PrMinPräs. Braun bereit, Vertreter der pr. Ressorts zu weiteren kommissarischen Besprechungen „über die Konkordatskompetenz des Reiches“ abzuordnen und den RK auch über den Gang der pr. Konkordatsverhandlungen zu informieren, soweit „es sich mit den Zusagen Preußens gegenüber dem Nuntius betr. Geheimhaltung des Inhalts der Besprechungen verträgt“. Über diese Information müsse jedoch „von den beteiligten Reichsstellen ein unverbrüchliches Stillschweigen bewahrt“ werden; andernfalls befürchte er – Braun – „angesichts der ohnehin sehr lebhaften Pressekampagne gegen eine Vereinbarung mit der Kurie die schlimmsten Rückwirkungen auf die schwebenden Verhandlungen“ (R 43 I /2203 , Bl. 4). – Zu der in der Öffentlichkeit geführten Konkordatsdiskussion vgl. Deuerlein, Das Reichskonkordat, S. 59 ff.; Materialien hierzu auch in R 43 I /2203 .

Die vorgesehenen gemeinsamen Besprechungen zwischen Ressortvertretern des Reichs und Preußens über die Konkordatsfrage wurden nach der Bildung des Kabinetts Marx IV aufgenommen. In diesen Besprechungen, die am 4. 2., 15. 2., 4. 3. und 5.4.27 im PrWissMin. stattfanden, wurden die vom RIMin. ausgearbeiteten „Richtlinien für ein Reichskonkordat“ (Dok. Nr. 88, Anm. 6) einmal durchberaten, mit Ausnahme des Abschnitts über „Angelegenheiten der Schule“, dessen Beratung auf Wunsch der Vertreter Preußens bis zur Vorlage des Reichsschulgesetzentwurfs zurückgestellt wurde (Aufzeichnungen Wiensteins hierüber in R 43 I /2203 ). Zu weiteren gemeinsamen Referentenbesprechungen zwischen dem Reich und Preußen ist es anscheinend nicht gekommen, jedenfalls waren diesbezügliche Aufzeichnungen in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln. Nachdem die parlamentarischen Verhandlungen über den Entwurf eines Reichsschulgesetzes gescheitert waren, vermerkte Wienstein am 23.3.28: „Ein Reichs-Konkordat kann nach der seinerzeit von dem damaligen Reichsminister des Innern, Dr. Külz, mit Billigung des gesamten Kabinetts vertretenen Auffassung nur nach einem Schulgesetz in Frage kommen, ist also zur Zeit unmöglich.“ (R 43 I /2203 , Bl. 108). Siehe dazu Dok. Nr. 61.

Das Preußenkonkordat („Vertrag des Freistaates Preußen mit dem Heiligen Stuhle“) wurde am 14.6.29 unterzeichnet, am 9.7.29 vom PrLT gebilligt und am 13.8.29 in Berlin ratifiziert. Vgl. Deuerlein, Das Reichskonkordat, S. 71 ff.; Golombek, Die politische Vorgeschichte des Preußenkonkordats.

gez. Dr. Marx

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