2.112 (bau1p): Nr. 110 Denkschrift des Reichswehrministeriums über die Zukunft des Heeres vom 24. November 1919

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 8). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

Extras:

 

Text

RTF

[414] Nr. 110
Denkschrift des Reichswehrministeriums über die Zukunft des Heeres vom 24. November 19191

1

Die Denkschrift war im Truppenamt, an dessen Spitze Gen. von Seeckt stand, erarbeitet worden. Ihr voller Titel lautet: „Denkschrift betr. Beibehalt eines stärkeren Heeres als es der Friedenvertrag vorschreibt.“ Der RWeM übersandte mit Anschreiben vom 16. 12. die Denkschrift dem RK, dem Vizekanzler, dem RAM, dem RIM und dem RFM. In dem Anschreiben heißt es u. a., daß sie „als Richtlinie für die Verhandlungen mit den Überwachungskommissionen des Feindbundes zu Grunde gelegt werden soll“. – Die Denkschrift wird im Gesamtzusammenhang behandelt bei Michael Salewski: Entwaffnung und Militärkontrolle in Deutschland 1919–1927. S. 85 f.

R 43 I /680 , Bl. 260–262

I. Der Friedensvertrag kann in seinen militärischen Bestimmungen2 für Deutschland nur dann Geltung haben, wenn der Völkerbund zustande kommt. Ist dies nicht der Fall, so ist Deutschland auf die eigene Kraft bei Verteidigung seiner Grenzen im Falle kriegerischer Verwickelungen angewiesen. Hierzu reicht weder ein 100 000-Mann-Heer noch ein 200 000-Mann-Heer. Dann wird es notwendig werden, neben einem stehenden Heer als Stammheer noch ein Milizheer aufzustellen und auszubilden. Wir müssen dann erneut die Wehrpflicht fordern.

2

Vgl. Dok. Nr. 32, Anm. 2.

II. Kommt der Völkerbund zustande, so liegen folgende Gründe für Beibehalt eines stärkeren Heeres vor:

Die Bestimmungen des Friedensvertrages gingen von der Ansicht aus, daß im Laufe des Winters in Deutschland eine gewisse Beruhigung der inneren und äußeren Lage eintreten und daß die Ratifikation des Friedens im Laufe des Sommers stattfinden würde. Beide Voraussetzungen sind nicht eingetreten. Die Lage im Innern ist zur Zeit äußerlich ruhig, Putschversuche sind nicht mehr in nennenswertem Umfange aufgetreten, Streiks sind zusammengebrochen. Trotzdem ist mit einem ruhigen Verlauf des Winters in keiner Weise sicher zu rechnen. Die Lage auf dem Kohlenmarkt wird von Tag zu Tag kritischer. Mit der Einstellung einer großen Anzahl von Betrieben ist zu rechnen. Damit wird die Zahl der Arbeitslosen beträchtlich vermehrt werden. Wird durch die Kohlennot dann die Beheizung der Wohnräume beeinträchtigt und wachsen die Schwierigkeiten der Ernährung durch die stets fallende Valuta weiter, so werden die unruhestiftenden Elemente unter den Arbeitslosen starken Zugang haben und über die Kräfte verfügen, die sie für ihre Umsturzabsichten brauchen. Dazu fesseln die unruhigen Elemente in Polen dauernd Kräfte an unsere Grenzen. Bei diesen Verhältnissen ist Deutschland gezwungen, sein Heer im Laufe des Winters auf 200 000 Mann zurückzuführen und am 1. April 1920 weitere 100 000 Mann zu entlassen. Es soll ferner außer der Verminderung noch eine völlige Umorganisation seiner Kräfte vornehmen, d. h. einmal die Gliederung ändern und sodann Mannschaften mit ganz neuen Verpflichtungen einstellen. Alles dieses muß eintreten am Schluß des Winters, wenn vielleicht die[415] Zahl der Arbeitslosen und die Lebensmittelnot aufs Höchste gestiegen sind, d. h. wenn die Erregung die schärfsten Formen angenommen hat. Die in der Umbildung begriffenen Truppen werden und können dann nicht fest in der Hand der Führer sein, um starken Widerstand zu leisten. Es kann eingeworfen werden, daß Deutschland nicht gezwungen ist, bis drei Monate nach der Ratifikation 200 000 Mann zu behalten, daß es mit der Umorganisation schon jetzt beginnen kann, so daß dauernd festgefügte Verbände in der Hand der Führer sind. Einmal ist es nicht ratsam, bei der geschilderten Lage früher als der Zwang es fordert auf eine Heeresstärke zurückzugehen, die von vornherein für die vorliegenden Verhältnisse als zu gering erkannt ist. Dann wird es nicht möglich sein, die Grundlagen für die künftige Organisation bis zum Januar festzulegen, und schließlich ist es sehr zweifelhaft, ob sich das nötige Personal für die künftigen Dienstverpflichtungen finden wird. Würde die Umbildung nach den geforderten Bedingungen trotzdem versucht, so würden wir im Winter Truppen mit lang- und kurzfristigen Verpflichtungen haben. Erstere würden – über ihre Zukunft beruhigt – zuverlässig sein, letztere würden, da sie ihre Zukunft nicht gesichert sehen, eine Gefahr für die innere Ruhe bedeuten. Es erscheint somit ausgeschlossen, daß Deutschland bis zum 1. 4. sein Heer in der geforderten Weise umbildet, ohne daß die Sicherheit oder der Bestand des Staates dadurch auf das Ernsteste gefährdet wird. Deutschland muß ein stärkeres Heer behalten. Wird dieses nicht zugestanden, so muß der Zeitpunkt für die Umbildung hinausgeschoben werden, bis die bei Festsetzung der Friedensbedingungen erwartete Beruhigung der inneren und äußeren Lage eingetreten ist.

III. Es ist deshalb zu fordern, daß ein Heer in Stärke von 200 000 Mann dauernd erhalten bleibt. Ist dieses nicht zu erreichen, so muß angestrebt werden, diese Stärke solange zu behalten, bis die Grundlage für die Zahl von 100 000 Mann – Ruhe im Innern und nach außen – erreicht ist. Eine Verlängerung auf kurze Fristen kann nicht in Frage kommen, da sich auf kurzfristige Verträge geeignete Freiwillige nicht finden. Wirklich zuverlässiges Personal ist nur zu erhalten, wenn die nähere Zukunft desselben gesichert ist. Die jetzige unsichere Lage bildet eine dauernde Gefahr für die Zuverlässigkeit der Truppe. Da die Verhältnisse nach innen und außen innerhalb der nächsten Jahre nicht stetig werden, so muß eine Zubilligung eines Heeres von 200 000 Mann auf die nächsten zwei Jahre, zunächst bis zum 31.3.1922, erreicht werden.

Sollten die Verbandstaaten hierauf auf keinen Fall eingehen, so wäre zu fordern:

1. Verschiebung des Termins zur Erreichung des 100 000-Mann-Heeres3 auf den Sommer oder Herbst, damit die Umbildung nicht in der kritischen Zeit des Frühjahrs vor sich gehen muß.

3

Gemäß Art. 160 Abs. 2: 31.3.20.

2. Zubilligung von 4 Bataillonen schwerer Artillerie zu je 2 Steilfeuer- und einer Flachfeuer-Batterie. Dieses wäre damit zu begründen, daß die leichten Geschütze erfahrungsgemäß für Straßenkämpfe nicht ausreichen, daß aber schwere[416] Geschosse infolge ihrer moralischen Wirkung rasche und große Erfolge erzielt haben. Ferner wäre anzuführen, daß unsere Nachbarn im Osten auch über schwere Batterien verfügen, denen wir nicht Gleichwertiges gegenüberstellen können. Die Festungsbatterien kommen, da sie nicht bespannt sind, für eine Verwendung im Felde nur sehr bedingt in Frage4.

4

Über die Begrenzung der Artillerieeinheiten vgl. Art. 160 VV.

3. Belassung der Fliegerformationen in jetziger Stärke, d. h. 2 Trupp Flieger-Staffeln und 7 Fliegerhorste. Begründung wird besonders aufgestellt5.

5

Der Unterhalt von Luftstreitkräften war Dtld. gemäß Art. 198 VV untersagt.

4. An Flak-Formationen für jede Division eine Batterie neben der gliederungsgemäßen Artillerie. Begründung wird besonders aufgestellt.

5. Eisenbahntruppen in ihrer jetzigen Stärke, d. h. vier Eisenbahn-Betriebskompagnien. Diese Truppen sind auch im inneren Kampf nicht zu entbehren, da das Bestreben bei Aufständen dahin geht, den Eisenbahnbetrieb stillzulegen und zu sabotieren.

Die unter 2–5 geforderten Truppen müßten über die Zahl von 100 000 Mann zugebilligt werden.

IV. Die Besetzung der 50-km-Zone (20 Bat[aillone], 10 Eskadrons, 2 Batterien) kann drei Monate nach der Ratifikation des Friedens noch nicht durch Sicherheitspolizei abgelöst werden, da diese bis dahin noch nicht so weit organisiert sein kann, um ihren recht schwierigen Aufgaben, namentlich in den Industriegebieten am Niederrhein, um Frankfurt und Mannheim gerecht zu werden. Hier sind festgefügte Truppen noch längere Zeit unumgänglich nötig, bis eine völlige Beruhigung eingetreten ist6. Diese Truppen sind niemals auf den Bestand des künftigen Heeres angerechnet gewesen. Sie können daher auch auf keinen Fall den für Deutschland zugebilligten Kräften entnommen werden. Sie wären also überplanmäßig zu führen, selbst wenn noch 200 000 Mann vorläufig zugestanden werden. Ihre Gliederung in besondere Verbände dürfte Deutschland zu überlassen sein. Die Zahl der Batterien ist zu gering. Erhöhung ist bereits beantragt. 10 Batt[erien] sind im ganzen nötig.

6

In den Artt. 42–44 VV war Dtld. untersagt, „auf dem linken Ufer des Rheines und auf dem rechten Ufer westlich einer 50 km östlich des Stromes verlaufenden Linie“ Befestigungen und Streitkräfte ständig oder zeitweise zu unterhalten. Jeder Verstoß dagegen sollte als „feindselige Handlung“ bzw. „als Versuch einer Störung des Weltfriedens“ angesehen werden. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung können gemäß Art. 1 RhA dt. Polizeikräfte in einer von den All. zu bestimmenden Zahl eingesetzt werden. In dem die Aufstellung der Sicherheitspolizeien der Länder koordinierenden RIMin. wurde davon ausgegangen, daß für den Ersatz der Reichswehrtruppen 14 000 Mann Sicherheitspolizei erforderlich seien. Die Frage, inwieweit und ab wann der durch die Reichswehr ausgeübte öffentliche Schutz durch Polizeischutz effektiv ersetzt werden kann, bleibt nach Inkrafttreten des VV zwischen dem RIMin. und dem RWeMin. zunächst strittig (vgl. Dok. Nr. 172, Anm. 2).

V. Die in Bildung begriffene Sicherheitspolizei7 kann auf die Stärke dieser überplanmäßigen Formationen nicht angerechnet werden. Sie ergibt sich in ihrer geplanten Stärke im wesentlichen aus dem Bedarf an Polizei, der infolge der Einführung der 8stündigen Dienstzeit entstanden ist. Sie ist für reine polizeiliche Aufgaben vorgesehen und wird dementsprechend ausgebildet. Wohl wird sie das Heer für den Fall des Kampfes im Innern der Städte entlasten.[417] Für einen groß angelegten Kampf, wie er sich im Januar und März in Berlin, im Mai in München ergab, ist sie nicht geeignet. Dafür fehlt es ihr trotz ihrer Ausstattung mit einigen Geschützen und Minenwerfern an den nötigen Kampfmitteln, vor allem aber an der notwendigen Ausbildung und an der Führung. Für den Kampf in den großen Industriegebieten und an den Grenzen ist sie völlig ungeeignet.

7

Einzelheiten s. Dok. Nr. 117, P. 1.

Wenn Deutschland seinen Verpflichtungen nachkommen soll, so müssen ihm die nötigen Mittel gegeben werden, Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten. Es muß genügend Kräfte haben, um seine Grenzen verteidigen zu können8.

8

Am 24. 12. wenden sich RWeM Noske und Gen. Reinhardt diesbezüglich erneut an den RK. Angesichts der bevorstehenden Ratifikation des VV, der damit verbundenen Räumung der östl. Abstimmungs- und Abtretungsgebiete sowie der weiteren Heeresverminderung halten sie die Entblößung der Ostgrenzen für „überaus bedenklich“ und erklären, „daß militärische Abhilfe unmöglich ist, wenn es nicht gelingt, eine wesentliche Verstärkung und Abänderung der Deutschland zugestandenen Truppenmacht zu erreichen, die den inneren und äußeren Aufgaben Rechnung trägt“ (R 43 I /682 , Bl. 250 f.). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 172, P. 2.

Extras (Fußzeile):