2.59.1 (bru1p): Mitteilung über Deckungsvorlagen.

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Mitteilung über Deckungsvorlagen1.

1

StS Schäffer notierte über diese Besprechung:

Scholz fragt: ‚Ist das folgende die Ansicht der Regierung: a) Eine gewisse Summe ist abzudecken; b) Abdeckung ist zu beschließen; c) es bleiben in diesem Rahmen alle Verständigungen offen.‘ Esser: Eine Verständigung muß gesucht werden, aber nicht wieder Wochen hindurch. Kanzler: Würde die Reichsregierung sehen, daß es nicht geht, dann würde sie andere Maßnahmen ergreifen. Sie kann auf kein einzelnes dieser Gesetze verzichten. Scholz: Ich will dann die Frage formulieren: ‚Steht und fällt die Regierung mit jedem Punkt ihres Programms?‘ Kanzler: In dieser Allgemeinheit kann man das nicht sagen. Lindeiner-Wildau: Das System in den Grundlagen nicht fest. Über die Einzelheiten sind Einigungen möglich. Meyer: Ich bin auch der Auffassung, daß Verständigungsmöglichkeiten über Einzelheiten möglich sind. Kanzler: ‚Kein noli me tangere.‘ Über einzelne Wünsche der Parteien zu verhandeln ist die Regierung bereit“ (Nachlaß Schäffer , IfZ, ED 93, Bd. 9, Bl. 167–168).

Der Reichskanzler erklärte, daß die Besprechung der vorläufigen Unterrichtung der Parteien über die Deckungsvorlagen dienen solle. Die in Frage kommenden Entwürfe (Nr. 123 und Nr. 125 der Reichsratsdrucksachen)2 lagen vor und wurden den Abgeordneten ausgehändigt.

2

Diese Drucksachen (RR-Drucksachen 1930, Bd. 3, Nr. 123 und 125) enthielten die 2. Ergänzung zum HaushaltsGesEntw. 1930 und den GesEntw. über die Reichshilfe der Festbesoldeten und die Zuschläge zur Einkommensteuer. S. dazu Dok. Nr. 57, P. 2 und 3.

Eine sachliche Beratung fand nicht statt, da die Abgeordneten erklärten, die unmittelbar voraufgegangenen Reden zur Sache des Reichskanzlers und Reichsministers der Finanzen im Reichsrat mit angehört zu haben.

Die Abgeordneten Scholz und Meyer stellten die Frage, ob die Vorlagen der Reichsregierung das letzte Wort seien, oder ob Abänderungen des Deckungsprogramms möglich seien.

Der Reichskanzler erwiderte, daß die Reichsregierung auf keines der vorgelegten Gesetze verzichten könne, daß es aber den Fraktionen unbenommen sei, Abänderungswünsche zu Einzelheiten zur Geltung zu bringen.

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