2.183.7 (cun1p): 7) Notverordnung betreffend Fürsorgemaßnahmen zur Unterbringung Ausgewiesener.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

Extras:

 

Text

RTF

7) Notverordnung betreffend Fürsorgemaßnahmen zur Unterbringung Ausgewiesener.

Das Kabinett war sich darüber einig, daß eine Regelung der Materie grundsätzlich notwendig sei5. Über die Form soll möglichst bald unter den Ressorts nochmals verhandelt werden6.

5

Am 7. 6. hatte der RIM diesen „außerordentlich dringlichen“ Notverordnungsentwurf übersandt. Er sucht die vorläufige Unterbringung der ausgewiesenen Deutschen in einem vereinfachten, rasch durchführbaren Verfahren zu ermöglichen, wobei die Pflicht der Unterbringung an die Gemeindebehörden fällt. Bisher erfolgte die Unterbringung der Ausgewiesenen lediglich aufgrund wohnungsrechtlicher Bestimmungen (R 43 I /188 , Bl. 353 f. und 2565, R 43 I /2565 , Bl. 283).

6

Unter dem 14. 7. ergeht die VO aufgrund des Art. 48 (RGBl. I, S. 381 f.).

Extras (Fußzeile):