2.223.5 (cun1p): 5) Ausführung der Entscheidung des Rats des Völkerbundes vom 21.6.1921 (Soziale Versicherungen in Elsaß-Lothringen).

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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[662] 5) Ausführung der Entscheidung des Rats des Völkerbundes vom 21.6.1921 (Soziale Versicherungen in Elsaß-Lothringen)15.

15

Die ursprüngliche Fassung des Protokolls lautet zu diesem Punkt: „Nach längerer Aussprache beschließt das Kabinett auf den Einspruch des Herrn Reichsministers der Finanzen hin, daß Zahlungen an Frankreich in Ausführung der Entscheidung des Rats des Völkerbundes vom 26. Juni 1921 (soziale Versicherungen in Elsaß-Lothringen) nicht geleistet werden können, da dem Reich die nötigen Mittel z. Zt. nicht zur Verfügung stehen.“ Die Berichtigung wurde vorgenommen aufgrund einer entsprechenden Eingabe des RArbM vom 30. 7. und den Ressorts von seiten der Rkei mitgeteilt am 3.8.23 (R 43 I /169 , Bl. 267, 268).

Der Herr Reichsminister der Finanzen erteilte seine Zustimmung nicht, obwohl verschiedene Kabinettsmitglieder dafür mit Nachdruck eintraten. Daraufhin sah der Vorsitzende von der Herbeiführung eines Beschlusses des Kabinetts ab16.

16

Die Frage war bereits am 3. 7. vom RAM im Kabinett vorgetragen und zustimmend entschieden worden vorbehaltlich der Einwilligung des RFM (Dok. Nr. 205, P. 8). Da der RFM mit Schreiben vom 7. 7. seinen ablehnenden Standpunkt bekräftigte, beantragte der RArbM am 9. 7., die Angelegenheit erneut vors Kabinett zu bringen (R 43 I /169 , Bl. 255, 256). Befürwortende Stellungnahmen des AA und des RIMin. ebenfalls in R 43 I /169 , Bl. 259 f., 262.

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